Betreff
Gleichstellungsplan 2019 bis 2024
Vorlage
008/2019
Aktenzeichen
FB 1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Dieser Gleichstellungsplan wurde vom Fachbereich 1 und der Gleichstellungsbeauftragen erstellt. Die Zustimmung der Dienststelle und des Personalrates erfolgte auf dem Dienstweg.

Abschließend zu genehmigen ist der Gleichstellungsplan nach § 5 Absatz 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft, sprich dem Rat der Stadt Schwelm.

Am Tag nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Schwelm, wird der Gleichstellungsplan im Intranet und im Internet der Stadt Schwelm veröffentlicht und kann bei Bedarf eingesehen oder heruntergeladen werden. Der ausgedruckte Gleichstellungsplan wird an die Bürgermeisterin, den Verwaltungsvorstand die Gleichstellungsbeauftragte, dem Personalrat, den Fachbereichsleitungen und an die Stabstellen verteilt.

Des Weiteren wird der Gleichstellungsplan hinsichtlich seiner Zielerreichung nach 2 Jahren (2021) evaluiert (§ 5 Abs. 7 LGG). Sollte dabei erkennbar sein, dass Ziele oder Maßnahmen innerhalb der Geltungsdauer nicht erreicht werden können, wird der Gleichstellungsplan entsprechend angepasst bzw. ergänzt. Der Rat der Stadt Schwelm wird über die Evaluation und deren Ergebnisse in Kenntnis gesetzt. Nach Ende der Geltungsdauer 2019 – 2024 wird entsprechend § 5a Abs. 1 LGG ein Bericht über die Personalentwicklung und die im Plan aufgeführten Ziele und Maßnahmen erstellt.

Der Gleichstellungsplan ist der Vorlage 008/2019 in elektronischer Form beigefügt. 6.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der der Vorlage 008/2019 als Anlage 1 beigefügte Gleichstellungsplan 2019 bis 2024 wird genehmigt.

 


 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann