Sachverhalt:
Dieser
Gleichstellungsplan wurde vom Fachbereich 1 und der Gleichstellungsbeauftragen
erstellt. Die Zustimmung der Dienststelle und des Personalrates erfolgte auf
dem Dienstweg.
Abschließend zu
genehmigen ist der Gleichstellungsplan nach § 5 Absatz 4 des Gesetzes zur
Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG)
durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft, sprich dem Rat der Stadt
Schwelm.
Am Tag nach
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Schwelm, wird der Gleichstellungsplan
im Intranet und im Internet der Stadt Schwelm veröffentlicht und kann bei
Bedarf eingesehen oder heruntergeladen werden. Der ausgedruckte
Gleichstellungsplan wird an die Bürgermeisterin, den Verwaltungsvorstand die
Gleichstellungsbeauftragte, dem Personalrat, den Fachbereichsleitungen und an
die Stabstellen verteilt.
Des Weiteren
wird der Gleichstellungsplan hinsichtlich seiner Zielerreichung nach 2 Jahren
(2021) evaluiert (§ 5 Abs. 7 LGG). Sollte dabei erkennbar sein, dass Ziele oder
Maßnahmen innerhalb der Geltungsdauer nicht erreicht werden können, wird der
Gleichstellungsplan entsprechend angepasst bzw. ergänzt. Der Rat der Stadt
Schwelm wird über die Evaluation und deren Ergebnisse in Kenntnis gesetzt. Nach
Ende der Geltungsdauer 2019 – 2024 wird entsprechend § 5a Abs. 1 LGG ein
Bericht über die Personalentwicklung und die im Plan aufgeführten Ziele und
Maßnahmen erstellt.
Der
Gleichstellungsplan ist der Vorlage 008/2019 in elektronischer Form beigefügt. 6.
Beschlussvorschlag:
Der der Vorlage
008/2019 als Anlage 1 beigefügte Gleichstellungsplan 2019 bis 2024 wird
genehmigt.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |