Sachverhalt:
Dieser
Gleichstellungsplan wurde vom Fachbereich 1 und der Gleichstellungsbeauftragen
erstellt. Die Zustimmung der Dienststelle und des Personalrates erfolgte auf
dem Dienstweg.
Abschlie?end zu
genehmigen ist der Gleichstellungsplan nach ? 5 Absatz 4 des Gesetzes zur
Gleichstellung von Frauen und M?nnern f?r das Land Nordrhein-Westfalen (LGG)
durch die Vertretung der kommunalen K?rperschaft, sprich dem Rat der Stadt
Schwelm.
Am Tag nach
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Schwelm, wird der Gleichstellungsplan
im Intranet und im Internet der Stadt Schwelm ver?ffentlicht und kann bei
Bedarf eingesehen oder heruntergeladen werden. Der ausgedruckte
Gleichstellungsplan wird an die B?rgermeisterin, den Verwaltungsvorstand die
Gleichstellungsbeauftragte, dem Personalrat, den Fachbereichsleitungen und an
die Stabstellen verteilt.
Des Weiteren
wird der Gleichstellungsplan hinsichtlich seiner Zielerreichung nach 2 Jahren
(2021) evaluiert (? 5 Abs. 7 LGG). Sollte dabei erkennbar sein, dass Ziele oder
Ma?nahmen innerhalb der Geltungsdauer nicht erreicht werden k?nnen, wird der
Gleichstellungsplan entsprechend angepasst bzw. erg?nzt. Der Rat der Stadt
Schwelm wird ?ber die Evaluation und deren Ergebnisse in Kenntnis gesetzt. Nach
Ende der Geltungsdauer 2019 ? 2024 wird entsprechend ? 5a Abs. 1 LGG ein
Bericht ?ber die Personalentwicklung und die im Plan aufgef?hrten Ziele und
Ma?nahmen erstellt.
Der
Gleichstellungsplan ist der Vorlage 008/2019 in elektronischer Form beigef?gt. 6.
Beschlussvorschlag:
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Der der Vorlage
008/2019 als Anlage 1 beigef?gte Gleichstellungsplan 2019 bis 2024 wird
genehmigt.
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Die B?rgermeisterin
gez. Grollmann |
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