Sachverhalt:
?
1.
Durch welche baulichen Ver?nderungen k?nnte die Realschule gest?rkt
werden? Bestehen auf dem Gel?nde ggfs. noch Kapazit?ten f?r eine Erweiterung?
a)
Seit
dem Schuljahr 2014/15 steigen die SuS-Zahlen der DBR? wieder an und bewegen sich auch in der
Prognose bis zum Schuljahr 2028/29 mit steigender Tendenz auf voraussichtlich
dann insgesamt 680 SuS. Eine Steigerung der Z?gigkeit auf tempor?r bis zu? 26 Z?gen ist dabei zu erwarten, da der
regelm??ige SuS-Zuwachs in Klasse 6 ggfs. eine tempor?re 5-Z?gigkeit erfordert.
b)
Nominell
sind 24 Klassenr?ume vorhanden, allerdings befinden sich drei der 24
Klassenr?ume im Trakt der Sporthalle, einer wird als Kunstraum genutzt, die
beiden sich anschlie?enden R?ume werden von der Musikschule und dem
Modellbauclub genutzt und weisen eine deutlich geringere Gr??e auf. Ihre
zuk?nftige Eignung als Klassenr?ume sind deshalb ? und aufgrund ihrer r?umlichen
Trennung vom Rest der Schule (Himmelstreppe) - fraglich. M?glicherweise kann
die vollwertige Nutzung durch Abriss der Trennwand als ein vollwertiger
Klassen-oder Fachraum erfolgen (durch den Bau des Kulturhauses wird zumindest
die Musikschule keinen entsprechenden Bedarf mehr haben).
c)
Bei
Inkaufnahme der r?umlichen Trennung zum Trakt der Sporthalle w?re somit ein
Mindest-Bedarf von 4 Klassenr?umen bei einer Zielgr??e von 26 Klassenr?umen
anzunehmen. Eine Verlagerung von Fachr?umen (z.B. Musikraum) in den Trakt der
Sporthalle mit dem Ziel, die eigentlichen Klassenr?ume im Kerntrakt zu halten,
w?re eine Alternative, ?ndert allerdings nichts an dem beschriebenen
Raumbedarf.??
d)
Der
Raum E07 wird zuk?nftig als Klassenraum (jetzt Gruppenraum) genutzt, auch wenn
dieser eine geringere Gr??e aufweist. Damit f?llt die bisherige wichtige
flexible Nutzung als Differenzierungsraum weg.
e)
Ausreichend
gro?e R?ume werden zudem als Mensa (KG), Fachr?ume, Musikraum und
Betreuungsraum (EG) genutzt.
f)
Im
Nachgang des SEP 2016 sowie im Rahmen des Projekts ?Gute Schule 2020? wurden
bereits durch kleinere Umbauten und Umnutzungen sowie den Umbau der
Hausmeisterwohnung einige der vorhandenen Raumpotenziale ausgesch?pft.
g)
Ab dem
Schuljahr 2026/27 ist also von einem Bedarf von vier weiteren Klassenr?umen
auszugehen. Hierbei m?ssten jedoch der Trakt im Sporthallenbereich einbezogen
und der Verzicht auf ben?tigte Differenzierungsr?ume und einen
Lehrerarbeitsraum weitergef?hrt werden.
h)
F?r
eine perspektivische L?sung ist deshalb eine Erweiterung um sechs Klassenr?ume
angedacht, wobei dann weiterhin der Chemieraum in der GS L?ndchenweg genutzt
werden m?sste.
i)
Schulpolitische
Ver?nderungen (Hauptschulzweig, Schwerpunktschule Inklusion,?) wurden bei
dieser L?sung nicht mit einbezogen.
Eine Erweiterung um vier bzw. sechs Klassenr?ume kann nicht im
Geb?udebestand dargestellt werden und m?sste deshalb durch eine
Geb?udeerweiterung bzw. eine Containerl?sung erfolgen.
- Aufgrund der beschr?nkten
Gr??enverh?ltnisse auf den Schulh?fen der Realschule und der dort zu
erf?llenden feuerwehrtechnischen Vorgaben ist nach erster Einsch?tzung
eine Containerl?sung nur auf dem unteren Schulhof realisierbar. Neben den
Nachteilen in erschlie?ungstechnischer Hinsicht wiederspricht diese L?sung
dem Ziel, die Klassen aus p?dagogischen und praktischen Gr?nden (Wege?)
r?umlich nicht noch weiter auseinanderzuziehen.
- Hingegen k?nnten - bei Vorliegen der
entsprechenden statischen Voraussetzungen - durch eine Aufstockung des
Erdgeschosses im Bereich der R?ume E20 bis E23 (Eingang sofort rechts)
vier Klassenr?ume in direkter Anbindung zur vorhandenen Infrastruktur
geschaffen werden. Der im EG befindliche Block mit vier Klassen und Flur
w?rde dabei im 1. OG vergleichbar realisiert, Treppe und Flur sind
vorhanden und ben?tigen lediglich eine entsprechende Wand?ffnung, die die
Notwendigkeit einer zus?tzlichen Erschlie?ung verhindert. Sogar die
Erweiterung um vier weitere, also insgesamt acht Klassen, ist durch eine
Fortf?hrung der Erweiterung im 2. OG denkbar. Diese Optionen unterliegen
jedoch dem Erfordernis der entsprechenden fachlichen Pr?fung bei Vorliegen
der erforderlichen Beschlusslage.
Erdgeschoss:
1 / 2.?
Obergeschoss:
2.
K?nnte auf dem Gel?nde der GHS eine Grundschule mit erweiterten
Inklusions- und OGS Angebot bereitgestellt werden? W?re auch noch ausreichend
Platz f?r eine zus?tzliche Kindertagesst?tte?
Einleitend wird hier zun?chst auf die Erl?uterungen in der Vorlage 193/2018
verwiesen:
Das Raumangebot bei Nutzung
der ehem. GHS w?re (nach grober Pr?fung) ausk?mmlich, auch f?r eine
vor?bergehende Vierz?gigkeit. Dabei stellt sich die Raumkapazit?t mit 18
Klassenr?umen und mind. 10 weiteren R?umen (ehem. Fachr?ume, Schulsozialarbeit,
Berufsberatung, ?) sowie Verwaltungs- und Lehrer*innen-Bereichen sowie gro?en
R?umlichkeiten f?r K?che und Essen, zus?tzlichen Werkr?umen im Kellerbereich
eher gro?z?gig dar. Diese Einsch?tzung gilt mindestens bei einer dreiz?gigen
Nutzung des Geb?udes.
Eine bauliche Erweiterung um eine zus?tzliche Kindertagesst?tte auf dem
Grundst?ck w?re nach Einsch?tzung des zust?ndigen Fachbereichs in Abh?ngigkeit
von der notwendigen Detailpr?fung grunds?tzlich m?glich. Der Fachbereich f?hrt
hierzu aus:
Aus planungsrechtlicher Sicht ist eine bauliche Erweiterung in dem
Bereich grunds?tzlich vorstellbar. Wir befinden uns in dem betroffenen Bereich
im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Das hei?t, dass planungsrechtlich alle
Bauvorhaben zul?ssig sind, die sich nach Art und Ma? der baulichen Nutzung, der
Bauweise sowie der ?berbaubaren Grundst?cksfl?che in die n?here Umgebung
einf?gen.
3.
Welche F?rderungen k?nnten hierzu beantragt werden?
M?gliche F?rdert?pfe werden bei Vorliegen einer entsprechenden Beschlusslage
zeitnah identifiziert und im Anschluss die geeigneten Antr?ge gestellt.
Beschlussvorschlag:
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keiner
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Die B?rgermeisterin
gez. Grollmann |
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