Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 19.12.2018 zum Gebäude ehemalige Gustav-Heinemann-Schule
Vorlage
219/2018
Aktenzeichen
FB 7 / To
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

?

1.

Durch welche baulichen Ver?nderungen k?nnte die Realschule gest?rkt werden? Bestehen auf dem Gel?nde ggfs. noch Kapazit?ten f?r eine Erweiterung?

a)      Seit dem Schuljahr 2014/15 steigen die SuS-Zahlen der DBR? wieder an und bewegen sich auch in der Prognose bis zum Schuljahr 2028/29 mit steigender Tendenz auf voraussichtlich dann insgesamt 680 SuS. Eine Steigerung der Z?gigkeit auf tempor?r bis zu? 26 Z?gen ist dabei zu erwarten, da der regelm??ige SuS-Zuwachs in Klasse 6 ggfs. eine tempor?re 5-Z?gigkeit erfordert.

b)      Nominell sind 24 Klassenr?ume vorhanden, allerdings befinden sich drei der 24 Klassenr?ume im Trakt der Sporthalle, einer wird als Kunstraum genutzt, die beiden sich anschlie?enden R?ume werden von der Musikschule und dem Modellbauclub genutzt und weisen eine deutlich geringere Gr??e auf. Ihre zuk?nftige Eignung als Klassenr?ume sind deshalb ? und aufgrund ihrer r?umlichen Trennung vom Rest der Schule (Himmelstreppe) - fraglich. M?glicherweise kann die vollwertige Nutzung durch Abriss der Trennwand als ein vollwertiger Klassen-oder Fachraum erfolgen (durch den Bau des Kulturhauses wird zumindest die Musikschule keinen entsprechenden Bedarf mehr haben).

c)       Bei Inkaufnahme der r?umlichen Trennung zum Trakt der Sporthalle w?re somit ein Mindest-Bedarf von 4 Klassenr?umen bei einer Zielgr??e von 26 Klassenr?umen anzunehmen. Eine Verlagerung von Fachr?umen (z.B. Musikraum) in den Trakt der Sporthalle mit dem Ziel, die eigentlichen Klassenr?ume im Kerntrakt zu halten, w?re eine Alternative, ?ndert allerdings nichts an dem beschriebenen Raumbedarf.??

d)      Der Raum E07 wird zuk?nftig als Klassenraum (jetzt Gruppenraum) genutzt, auch wenn dieser eine geringere Gr??e aufweist. Damit f?llt die bisherige wichtige flexible Nutzung als Differenzierungsraum weg.

e)      Ausreichend gro?e R?ume werden zudem als Mensa (KG), Fachr?ume, Musikraum und Betreuungsraum (EG) genutzt.

f)       Im Nachgang des SEP 2016 sowie im Rahmen des Projekts ?Gute Schule 2020? wurden bereits durch kleinere Umbauten und Umnutzungen sowie den Umbau der Hausmeisterwohnung einige der vorhandenen Raumpotenziale ausgesch?pft.

g)      Ab dem Schuljahr 2026/27 ist also von einem Bedarf von vier weiteren Klassenr?umen auszugehen. Hierbei m?ssten jedoch der Trakt im Sporthallenbereich einbezogen und der Verzicht auf ben?tigte Differenzierungsr?ume und einen Lehrerarbeitsraum weitergef?hrt werden.

h)      F?r eine perspektivische L?sung ist deshalb eine Erweiterung um sechs Klassenr?ume angedacht, wobei dann weiterhin der Chemieraum in der GS L?ndchenweg genutzt werden m?sste.

i)        Schulpolitische Ver?nderungen (Hauptschulzweig, Schwerpunktschule Inklusion,?) wurden bei dieser L?sung nicht mit einbezogen.

Eine Erweiterung um vier bzw. sechs Klassenr?ume kann nicht im Geb?udebestand dargestellt werden und m?sste deshalb durch eine Geb?udeerweiterung bzw. eine Containerl?sung erfolgen.

  1. Aufgrund der beschr?nkten Gr??enverh?ltnisse auf den Schulh?fen der Realschule und der dort zu erf?llenden feuerwehrtechnischen Vorgaben ist nach erster Einsch?tzung eine Containerl?sung nur auf dem unteren Schulhof realisierbar. Neben den Nachteilen in erschlie?ungstechnischer Hinsicht wiederspricht diese L?sung dem Ziel, die Klassen aus p?dagogischen und praktischen Gr?nden (Wege?) r?umlich nicht noch weiter auseinanderzuziehen.

  1. Hingegen k?nnten - bei Vorliegen der entsprechenden statischen Voraussetzungen - durch eine Aufstockung des Erdgeschosses im Bereich der R?ume E20 bis E23 (Eingang sofort rechts) vier Klassenr?ume in direkter Anbindung zur vorhandenen Infrastruktur geschaffen werden. Der im EG befindliche Block mit vier Klassen und Flur w?rde dabei im 1. OG vergleichbar realisiert, Treppe und Flur sind vorhanden und ben?tigen lediglich eine entsprechende Wand?ffnung, die die Notwendigkeit einer zus?tzlichen Erschlie?ung verhindert. Sogar die Erweiterung um vier weitere, also insgesamt acht Klassen, ist durch eine Fortf?hrung der Erweiterung im 2. OG denkbar. Diese Optionen unterliegen jedoch dem Erfordernis der entsprechenden fachlichen Pr?fung bei Vorliegen der erforderlichen Beschlusslage.


Erdgeschoss:


1 / 2.? Obergeschoss:

Textfeld: M?glicher zuk?nftiger Block mit vier Klassen.


2.

K?nnte auf dem Gel?nde der GHS eine Grundschule mit erweiterten Inklusions- und OGS Angebot bereitgestellt werden? W?re auch noch ausreichend Platz f?r eine zus?tzliche Kindertagesst?tte?

Einleitend wird hier zun?chst auf die Erl?uterungen in der Vorlage 193/2018 verwiesen:

Das Raumangebot bei Nutzung der ehem. GHS w?re (nach grober Pr?fung) ausk?mmlich, auch f?r eine vor?bergehende Vierz?gigkeit. Dabei stellt sich die Raumkapazit?t mit 18 Klassenr?umen und mind. 10 weiteren R?umen (ehem. Fachr?ume, Schulsozialarbeit, Berufsberatung, ?) sowie Verwaltungs- und Lehrer*innen-Bereichen sowie gro?en R?umlichkeiten f?r K?che und Essen, zus?tzlichen Werkr?umen im Kellerbereich eher gro?z?gig dar. Diese Einsch?tzung gilt mindestens bei einer dreiz?gigen Nutzung des Geb?udes.

Eine bauliche Erweiterung um eine zus?tzliche Kindertagesst?tte auf dem Grundst?ck w?re nach Einsch?tzung des zust?ndigen Fachbereichs in Abh?ngigkeit von der notwendigen Detailpr?fung grunds?tzlich m?glich. Der Fachbereich f?hrt hierzu aus:

Aus planungsrechtlicher Sicht ist eine bauliche Erweiterung in dem Bereich grunds?tzlich vorstellbar. Wir befinden uns in dem betroffenen Bereich im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Das hei?t, dass planungsrechtlich alle Bauvorhaben zul?ssig sind, die sich nach Art und Ma? der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der ?berbaubaren Grundst?cksfl?che in die n?here Umgebung einf?gen.

3.

Welche F?rderungen k?nnten hierzu beantragt werden?

M?gliche F?rdert?pfe werden bei Vorliegen einer entsprechenden Beschlusslage zeitnah identifiziert und im Anschluss die geeigneten Antr?ge gestellt.


Beschlussvorschlag:

?

keiner


Die B?rgermeisterin

gez. Grollmann

?