Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 04.12.2018 zum Gebäude ehemalige Gustav-Heinemann-Schule
Vorlage
218/2018
Aktenzeichen
FB 7 To
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Beantwortung der Anfrage beinhaltet ausdrücklich keine Aussagen zum Zustand und zur Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes sondern beschränkt sich auf die vorliegenden  Fragestellungen zu den vorhandenen Räumlichkeiten sowie die grundsätzlichen Möglichkeiten evtl. erforderlicher Anbauten.

 

Das Gebäude der ehemaligen Gustav-Heinemann-Schule war durch die Hauptschule zwar zu keinem Zeitpunkt durchgängig vierzügig belegt, verfügt jedoch über die hierzu notwendigen 24 Klassenräume (sechs Jahrgänge für die Stufen 5 bis 10 x 4 Klassenräume).

 

Darüber hinaus können zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen über die Auskömmlichkeit des vorhandenen Raumangebotes gemacht werden, da Anzahl, Charakter und Größenerfordernisse notwendiger Räumlichkeiten auch von der dort unterzubringenden Schulform abhängen. Die jeweils vorgegebene / gewählte Angebotsbreite und die hiermit zusammenhängende Unterrichtsdichte / Stundenzahl in den einzelnen Unterrichtsfächern bestimmen also in Teilen über das quantitative und qualitative Raumerfordernis des Schulgebäudes. 

Ergänzend sollte ein geeignetes Mensa-Angebot, welches bei der vorhergehenden Nutzung des Gebäudes als Hauptschule nicht enthalten war, bei einer möglichen Weiternutzung als Schulgebäude ebenso „mitgedacht“ werden wie die Reaktivierung der Sporthalle.

 

Allerdings bietet das Gebäude durch das breite fachliche Angebot der ehemaligen Hauptschule bereits ein vielfältiges Raumangebot. So verfügte das Gebäude neben den genannten Klassenräumen über zwei naturwissenschaftliche Unterrichtsräume nebst Vorbereitung, zwei Werkräume ebenfalls mit den notwendigen Nebenräumen, eine Schulküche sowie Räume für das pädagogische Personal und die Verwaltung.

 

Modellhaft kann folgendes Bild dargestellt werden:

Raumtyp

Soll

Ist

Zus. Bedarf

Klassenräume

24

24

0

Mensa

1

0

1

Schulküche

(?)

1

(?)

Technik / Werken

(?)

2

(?)

Naturwissenschaften

(?)

2

(?)

Kunst

(?)

0 (abhängig von Nutzbarkeit Kellerräume)

(?)

Musik

(?)

1

(?)

Sport

2-fach Sporthalle (?)

2-fach Sporthalle

(?)

IT

(?)

0

(?)

AG-Räume

(?)

0 (abhängig von Nutzbarkeit Kellerräume)

(?)

Differenzierungs-/Ergänzungsräume

(?)

0

(?)

...

...

...

...

*(?) = Soll / Ist-Vergleich ist abhängig von Schulform / Konkretisierung der Bedarfe

 

Die Angaben können anhand der in der Anlage beigefügten Pläne nachvollzogen werden.

 

Auch ohne die Festlegung einer möglichen zukünftigen Schulform erscheinen zusätzliche Raumbedarfe vor dem beschriebenen Hintergrund in der Folge mindestens wahrscheinlich. 

 

Ein hierzu ggfs. erforderlicher Anbau ist nach Einschätzung des zuständigen Fachbereichs in Abhängigkeit von der notwendigen Detailprüfung grundsätzlich möglich. Der Fachbereich führt hierzu aus:

Aus planungsrechtlicher Sicht ist ein Anbau in dem Bereich grundsätzlich vorstellbar. Wir befinden uns in dem betroffenen Bereich im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Das heißt, dass planungsrechtlich alle Bauvorhaben zulässig sind, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. Aus stadtplanerischer Sicht ist ein Anbau an das bestehende Gebäude in nordwestliche oder südöstliche Richtung sicherlich am geeignetsten, da hier jeweils die notwendige Fläche vorhanden ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Keiner

 


 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann