Sachverhalt:
Die Beantwortung der Anfrage beinhaltet ausdrücklich keine Aussagen zum
Zustand und zur Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes sondern beschränkt sich
auf die vorliegenden Fragestellungen zu den vorhandenen Räumlichkeiten
sowie die grundsätzlichen Möglichkeiten evtl. erforderlicher Anbauten.
Das Gebäude der ehemaligen Gustav-Heinemann-Schule war durch die
Hauptschule zwar zu keinem Zeitpunkt durchgängig vierzügig belegt, verfügt
jedoch über die hierzu notwendigen 24 Klassenräume (sechs Jahrgänge für die
Stufen 5 bis 10 x 4 Klassenräume).
Darüber hinaus können zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden
Aussagen über die Auskömmlichkeit des vorhandenen Raumangebotes gemacht werden,
da Anzahl, Charakter und Größenerfordernisse notwendiger Räumlichkeiten auch
von der dort unterzubringenden Schulform abhängen. Die jeweils vorgegebene /
gewählte Angebotsbreite und die hiermit zusammenhängende Unterrichtsdichte /
Stundenzahl in den einzelnen Unterrichtsfächern bestimmen also in Teilen über
das quantitative und qualitative Raumerfordernis des Schulgebäudes.
Ergänzend sollte ein geeignetes Mensa-Angebot, welches bei der
vorhergehenden Nutzung des Gebäudes als Hauptschule nicht enthalten war, bei
einer möglichen Weiternutzung als Schulgebäude ebenso „mitgedacht“ werden wie
die Reaktivierung der Sporthalle.
Allerdings bietet das Gebäude durch das breite fachliche Angebot der
ehemaligen Hauptschule bereits ein vielfältiges Raumangebot. So verfügte das
Gebäude neben den genannten Klassenräumen über zwei naturwissenschaftliche
Unterrichtsräume nebst Vorbereitung, zwei Werkräume ebenfalls mit den
notwendigen Nebenräumen, eine Schulküche sowie Räume für das pädagogische
Personal und die Verwaltung.
Modellhaft kann folgendes Bild dargestellt werden:
Raumtyp |
Soll |
Ist |
Zus. Bedarf |
Klassenräume |
24 |
24 |
0 |
Mensa |
1 |
0 |
1 |
Schulküche |
(?) |
1 |
(?) |
Technik / Werken |
(?) |
2 |
(?) |
Naturwissenschaften |
(?) |
2 |
(?) |
Kunst |
(?) |
0 (abhängig von Nutzbarkeit
Kellerräume) |
(?) |
Musik |
(?) |
1 |
(?) |
Sport |
2-fach Sporthalle (?) |
2-fach Sporthalle |
(?) |
IT |
(?) |
0 |
(?) |
AG-Räume |
(?) |
0 (abhängig von Nutzbarkeit
Kellerräume) |
(?) |
Differenzierungs-/Ergänzungsräume |
(?) |
0 |
(?) |
... |
... |
... |
... |
*(?) = Soll
/ Ist-Vergleich ist abhängig von Schulform / Konkretisierung der Bedarfe
Die Angaben können anhand der in der Anlage beigefügten Pläne
nachvollzogen werden.
Auch ohne die Festlegung einer möglichen zukünftigen Schulform
erscheinen zusätzliche Raumbedarfe vor dem beschriebenen Hintergrund in der
Folge mindestens wahrscheinlich.
Ein hierzu ggfs. erforderlicher Anbau ist nach Einschätzung des
zuständigen Fachbereichs in Abhängigkeit von der notwendigen Detailprüfung
grundsätzlich möglich. Der Fachbereich führt hierzu aus:
Aus planungsrechtlicher Sicht ist ein Anbau in dem Bereich grundsätzlich
vorstellbar. Wir befinden uns in dem betroffenen Bereich im sogenannten
unbeplanten Innenbereich. Das heißt, dass planungsrechtlich alle Bauvorhaben
zulässig sind, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise
sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. Aus
stadtplanerischer Sicht ist ein Anbau an das bestehende Gebäude in
nordwestliche oder südöstliche Richtung sicherlich am geeignetsten, da hier
jeweils die notwendige Fläche vorhanden ist.
Beschlussvorschlag:
Keiner
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |