Betreff
Aufstellung des Regionalplans Ruhr
1. Bericht über die relevanten Änderungen für die Stadt Schwelm zur Kenntnis
2. Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Schwelm zur Vorlage beim RVR
Vorlage
182/2018/1
Aktenzeichen
FB 6.1 Sch
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage 182 / 2018 / 1 beinhaltet gegen?ber der urspr?nglichen Vorlage 182 / 2018 eine Erg?nzung unter Punkt 1 ?Kooperationsstandort?.

 

 

Diese Sitzungsvorlage ist in zwei Teile gegliedert. Teil 1 stellt einen Bericht zur Kenntnisnahme dar. Der Bericht zeigt die geplanten und f?r die Stadt Schwelm relevanten ?nderungen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans auf, gegen?ber denen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken anzuf?hren sind.

Teil 2 dagegen dient der Erl?uterung der als Anlage 5 beigef?gten Stellungnahme, welche dem RVR im Rahmen der Beteiligung der ?ffentlichen Stellen gem?? ? 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. ? 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW zur Neuaufstellung des Regionalplanes vorgelegt werden soll. Die Stellungnahme ist vom Rat der Stadt Schwelm zu beschlie?en.

Zus?tzlich zu den einzelnen kommunalen Stellungnahmen wurde beim Planertreffen am 30.10.2018 beschlossen, dass auch eine interkommunale Stellungnahme der kreisangeh?rigen St?dte des Ennepe-Ruhr-Kreises beim RVR vorgelegt werden soll. Diese gemeinsame Stellungnahme wurde in Themenbereiche aufgeteilt, so dass jede einzelne Kommune des EN-Kreises einen Beitrag zu ihrem zugewiesenen Aspekt? verfasst hat. Diese gemeinsame Stellungnahme beinhaltet Themen, die den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis betreffen, ist also nicht z.B. ?Schwelm spezifisch? zu sehen.

 

 

 

Teil 1 - Bericht zu den relevanten ?nderungen f?r die Stadt Schwelm

Bez?glich folgender Fachthemen sind im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans ?nderungen auf Schwelmer Stadtgebiet gegen?ber des rechtskr?ftigen GEP aus dem Jahre 1999 geplant: (Anlage 1, Auswertung der relevanten Fachthemen).

  1. Regionaler Kooperationsstandort
  2. Siedlungsbereiche (ASB ? GIB)
  3. Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE)
  4. Schutz der Natur
  5. Freiraum- und Agrarbereiche
  6. Regionale Gr?nz?ge
  7. ?berschwemmungsbereiche
  8. Waldfl?chen
  9. Trassenverlauf B 483n

1.                  Regionaler Kooperationsstandort (Anlage 1, S. 9 und Anlage 2)?????????????

Der von den St?dten Schwelm, Gevelsberg und Sprockh?vel 2015 beantragte Regionale Kooperationsstandort wurde bei der Neuaufstellung des Regionalplans ber?cksichtigt. Die M?glichkeit zur regionalen Zusammenarbeit in diesem Bereich wurde vom RVR als sinnvoll erachtet und als Fl?che im Regionalplan festgelegt.????????????

Die Fl?che des regionalen Kooperationsstandorts dient als zus?tzliche M?glichkeit um gro?fl?chiges Gewerbe anzusiedeln und wird nicht auf die kommunalen Gewerbefl?chenkontingente angerechnet. Die Standorte k?nnen ausschlie?lich f?r die Ansiedlung von Gewerbebetrieben mit einer Gr??e von > 8 ha netto genutzt werden und sind in Kooperation mit den St?dten Gevelsberg und Sprockh?vel zu entwickeln.

Einen relevanten Aspekt bei der Festlegung des Regionalen Kooperationsstandorts stellen die damit einhergehenden Umweltauswirkungen dar. Die Umweltpr?fung (Anlage 2) ergibt folgende zusammenfassende Einsch?tzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen: ?Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei f?nf Kriterien (Wohnen, gesch?tzte Biotope, schutzw?rdige B?den, klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion, gesch?tzter Landschaftsbestandteil) erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgut?bergreifend als erheblich eingesch?tzt werden.?????
Diese Beurteilung zeigt, dass die Wechselwirkung zwischen den Themenbereichen Landschaftsschutz, Erholung, Freiraum- und Agrarbereiche, regionale Gr?nz?ge und dem geplanten Siedlungsbereich bei der Umsetzung des gewerblich genutzten Kooperationsstandortes sorgsam untereinander abgewogen werden m?ssen. ??????


Gro?fl?chige Gewerbeansiedlungen in dem betroffenen Bereich unterliegen zudem einer umfangreichen Umweltpr?fung, mit einem entsprechenden Ma?nahmenkatalog (u.a. Ausweisung von Ausgleichs- und / oder Ersatzma?nahmen).

Stellungnahme der Verwaltung

???????????????
Die Verwaltung sieht den Regionalen Kooperationsstandort als gro?e Chance f?r die Kommunen zur Neuansiedlung von Gewerbe bzw. zur Erweiterung von bereits etablierten Gewerbebetrieben. Die Stadt Schwelm musste in j?ngster Vergangenheit des ?fteren gro?fl?chigen Betrieben mitteilen, dass es im Stadtgebiet an entwicklungsf?higen gro?fl?chigen Gewerbegebieten mangelt und daraufhin den evtl. Abzug der bislang ans?ssigen Betriebe in Kauf nehmen. Die Entwicklung weiterer Gewerbefl?chen dient der Schaffung neuer Arbeitspl?tze sowie der Akquirierung von Gewerbesteuereinnahmen.?

Die Lage des Kooperationsstandortes konkretisiert nun den damaligen ?Suchraum? (Anlage 4), des gemeinsam mit Sprockh?vel und Gevelsberg abgestimmten Antrages. Die nun dargestellte Fl?che befindet sich, im Gegenteil zur seiner Zeit beantragten Fl?che, ausschlie?lich auf Schwelmer Gebiet. Die weiter n?rdlich gelegenen Fl?chen ?Gangelshausen? bis zur Autobahn A1 auf Sprockh?veler Gebiet wurden nicht ber?cksichtigt. Diese Teilfl?che wurde im Jahr 2014 vom B?ro BAASNER Stadtplanung GmbH ebenfalls in der Machbarkeitsstudie zur Standortsuche f?r die interkommunale Gewerbefl?chenentwicklung im Ennepe-Ruhr-Kreis untersucht und als geeignet eingestuft. Diese Teilfl?che war jedoch aufgrund der Planungen des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord nur eingeschr?nkt nutzbar. Zwischenzeitlich wurde die Planung f?r den Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord ?berarbeitet. Es wird nun eine wesentlich geringere Fl?che f?r das Autobahnkreuz in Anspruch genommen, so dass die Fl?che nunmehr f?r den Gewerbestandort geeignet w?re. Es wird daher in Abstimmung mit der Stadt Sprockh?vel vorgeschlagen, den Kooperationsstandort um diese Fl?chen zu erweitern.

Da der regionale Gr?nzug Schwelm ? Gevelsberg erhalten bleiben soll, ist der damalige ?Suchraum? (Anlage 4) seitens des RVR konkretisierend dargestellt worden.


Die Ergebnisse der Umweltpr?fung sind in der verbindlichen Bauleitplanung zu beachten, indem die relevanten Belange in die Abw?gung mit einflie?en und ausgleichende Ma?nahmen durchgef?hrt werden.

2.                  Siedlungsbereiche (Anlage 1, S. 6)????????
???????????????
2.1 Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)?????????????

Der Entwurf des Regionalplans sieht vor, den Siedlungsbereich Linderhausen / Lindenberg dem Freiraum zuzuordnen. Im GEP von 1999 ist die Fl?che als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.

Der Grund f?r die R?cknahme des Siedlungsbereiches Lindenhausen / Lindenberg ist im Landesentwicklungsplan verankert. Hier hei?t es: ?Alle allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB), die keinen eigenen Versorgungsbereich haben, fallen aus der Darstellung heraus.? Weiter hei?t es hier unter dem Entwicklungsziel 6.2-3: ?Andere vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche, die nicht ?ber die o. a. zentral?rtlich bedeutsame Infrastruktur verf?gen, die aber aufgrund ihrer Gr??e und Einwohnerzahl (> 2000 Einwohner) raumbedeutsam sind, werden ebenfalls im Regionalplan dargestellt. Sie sollen aber bei der regionalplanerischen Verortung eines beschr?nkten Siedlungsfl?chenzuwachses in der Regel unber?cksichtigt bleiben. Ihre Entwicklung ist in der Regel auf Planungen und Ma?nahmen zur Nutzung und Abrundung bereits baulich gepr?gter Fl?chen zu beschr?nken. Bei r?ckl?ufiger Bev?lkerung w?rde die weitere Entwicklung dieser Siedlungsbereiche die langfristige Sicherung insgesamt tragf?higer zentral?rtlicher Siedlungsstrukturen gef?hrden. In Ortsteilen, in denen weniger als 2000 Menschen leben, kann erfahrungsgem?? die Nahversorgung nicht gesichert werden. Solche kleineren Ortsteile, die nicht ?ber ein r?umlich geb?ndeltes Angebot an ?ffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verf?gen, werden im Regionalplan in der Regel dem Freiraum zugeordnet.?

Des Weiteren wurden im Bereich des ?Zassenhaus-Gel?ndes? die Abgrenzungen des Allgemeinen Siedlungsbereichs in n?rdliche Richtung angepasst. Die bestehende Bahntrasse wird hier als Abgrenzung von ASB- und GIB-Fl?chen gesehen.

 

 

2.2 Gewerbe- und Industriefl?chenbereich (GIB)??????????
??????????????? ?
Die in Anlage 1 auf Seite 9 abgebildete Neudarstellung einer GIB-Fl?che begr?ndet sich aus der interkommunalen Anmeldung der St?dte Schwelm, Gevelsberg und Sprockh?vel f?r den Regionalen Kooperationsstandort. Eine Neuausweisung von weiteren GIB-Fl?chen auf Schwelmer Stadtgebiet wird nicht vorgesehen. ???????????

???????????????

Stellungnahme der Verwaltung?????????????


zu 2.1 ASB??????????
Die im Fl?chennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwelm dargestellte Wohnbaufl?che im Bereich Linderhausen ist seit Rechtskraft des FNPs auf den Bereich n?rdlich der Scharlicker Stra?e begrenzt. Die Fl?chen, die sich s?dlich der Scharlicker Stra?e befinden und die im ?alten GEP? als Siedlungsfl?chen dargestellt sind, werden im FNP der Stadt Schwelm seit 1979 als Fl?chen f?r die Landwirtschaft dargestellt, so dass eine Ausdehnung der Siedlung Linderhausen in s?dlicher Richtung bereits hierdurch unterbunden wurde. Die vorhandene Bebauung genie?t Bestandsschutz und bauliche Vorhaben werden planungsrechtlich weiterhin gem. BauGB (? 30, 34) beurteilt.

??????????????? ?
Die Neudarstellung im Regionalplan im Bereich Linderhausen wird mit den Zielen des Landesentwicklungsplans begr?ndet. Der LEP legt in seinen Entwicklungszielen fest, dass Ortsteile ohne eigene Infrastruktur und ohne eigenen Versorgungsbereich, wie es in Linderhausen der Fall ist, zuk?nftig nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt werden soll. Da Linderhausen mit 1.411 Einwohnern (Stand 24.09.2018) unter der Grenze von 2000 Einwohner liegt, ist die gesamte Fl?che nun den Freiraum- und Agrarbereichen zugeordnet worden.

Da derzeit keine planerischen Absichten bestehen, die Wohnsiedlung im Bereich Linderhausen zu ?berplanen oder ?ber die bestehenden Grenzen hinaus zu erweitern, werden seitens der Stadtverwaltung keine Bedenken gegen die Neudarstellung im Regionalplan erhoben.


Die Anpassung des ASB im Bereich des ?Zassenhaus-Gel?ndes? ist f?r die weitere Entwicklung dieser Fl?che zu begr??en. Hier wird die komplette Fl?che als ASB dargestellt, so dass eine Klarstellung bzgl. der Ansiedlung von gro?fl?chigem Einzelhandel erfolgt. Da Sondergebiete f?r gro?fl?chigen Einzelhandel ausschlie?lich innerhalb eines ASB entwickelt werden d?rfen, wird diese ?nderung von der Verwaltung positiv gesehen.

 

 

zu 2.2 GIB ?????????
Die Neudarstellung des regionalen Kooperationsstandortes wird von der Verwaltung begr??t (siehe hierzu Pkt. 1 ?Regionaler Kooperationsstandort?).???

Angesichts der kommunalen GIB-Reserven hat die Bedarfsberechnung des RVR ergeben, dass f?r die Stadt Schwelm eine Ausweisung weiterer GIB-Fl?chen nicht m?glich ist. Im FNP der Stadt Schwelm sind bereits ca. 24 ha (hier insbesondere GE-Linderhausen) an Gewerbefl?chenreserven dargestellt. Der Bedarf an zus?tzlichen GIB-Fl?chen liegt f?r den Planungshorizont von 20 Jahren bei ca. 20 ha.

Anstelle der Ausweisung weiterer GIB-Fl?chen besteht jedoch die M?glichkeit, bereits im FNP gesicherte Fl?chen an anderer Stelle im Stadtgebiet darzustellen. Hierzu Bedarf es einer ?nderung des Regionalplans bzw. des Fl?chennutzungsplans.

3.       Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) (Anlage 1, S. 3)????

3.1
Am westlichen Rand des Schwelmer Stadtgebiets sieht der Regionalplan eine umfangreiche R?cknahme von BSLE-Fl?chen vor (vgl. Anlage 1, S. 3). Im Gegenzug zu dieser R?cknahme sind neue Fl?chen in den Bereichen s?dlich des Gewerbegebietes Linderhausen sowie ?stlich des Siedlungsbereiches Linderhausen hinzugekommen. ???????????


3.2
Im Bereich Winterberg wurde aufgrund der Entwicklung des Wohngebietes Winterberg ebenfalls eine R?cknahme erforderlich.????? Zudem sind im S?den Schwelms mehrere kleinere R?cknahmen und Neudarstellungen vorgenommen worden.

Stellungnahme der Verwaltung?????????????

zu 3.1???
Die R?cknahme dieser BSLE-Fl?chen ist die Folge der Neudarstellung des Regionalen Kooperationsstandortes. Im Zuge einer Entwicklung dieser gewerblichen Nutzung sind die Umweltauswirkungen in den betroffenen Bereichen zu pr?fen sowie notwendige Ausgleichs- und Ersatzma?nahmen durchzuf?hren (siehe Anlage 2).???????????
zu 3.2???
Die Verwaltung bef?rwortet diese ?nderungen, da hier eine Aktualisierung des ?Ist-Zustandes? vorgenommen wurde. Die ?berarbeitung der dargestellten Fl?chen basiert auf der Aktualisierung entsprechender Fachbeitr?ge.????????????


4.                  Schutz der Natur (Anlage 1, S. 4)????????????
???????????????
Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans wurden bzgl. der Bereiche zum Schutz der Natur insbesondere im s?dlichen Schwelmer Stadtgebiet sowohl Neudarstellungen als auch R?cknahmen vorgenommen.

Stellungnahme der Verwaltung?????????????


Diese Ver?nderungen begr?nden sich aus der Fl?chenentwicklung Schwelms seit Rechtskraft des noch bestehenden GEP von 1999. Die ?berarbeitung der dargestellten Fl?chen zum Schutz der Natur sind auf der Grundlage eines aktuellen Fachbeitrages der zust?ndigen Naturschutzbeh?rde vorgenommen worden. Hier wird lediglich der aktuelle ?Ist-Zustand? dokumentiert, daher hat die Verwaltung hier keine Bedenken vorzutragen.



5.                  Freiraum- und Agrarbereiche (Anlage 1, S. 5)??

4.1
Am westlichen Rand des Schwelmer Stadtgebiets sieht der Regionalplan eine umfangreiche R?cknahme von Freiraum- und Agrarbereichen vor (vgl. Anlage 1, S. 5).

???????????????
4.2
Im Bereich Linderhausen sieht der Regionalplan eine gro?fl?chige Neuausweisung von Freiraum- und Agrarbereichen vor. ???????????????


4.3
Im s?dlichen Bereich Schwelms sind mehrere kleinr?umige Verschiebungen von Freiraum- und Agrarbereichen vorgenommen worden.?????????????


Stellungnahme der Verwaltung?????????????


zu 4.1???
Die R?cknahme dieser Fl?chen f?r Freiraum- und Agrarbereiche ist die Folge der Darstellung des Regionalen Kooperationsstandortes. Im Zuge einer Entwicklung dieser Fl?che als gewerbliche Nutzung sind die Umweltauswirkungen in diesem Bereich speziell zu pr?fen und so gering wie m?glich zu halten (siehe Anlage 2).

??????????????????????????????
zu 4.2???
Die neu dargestellten Fl?chen im Bereich Linderhausen sind die Folge der im LEP zugrunde gelegten Definition eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) (siehe Punkt 2.1). Der vorhandene Siedlungsbereich Linderhausen genie?t weiterhin Bestandsschutz. Eine Erweiterung des Siedlungsbereichs ist jedoch nicht m?glich. Da eine Erweiterung bislang gem. ? 35 BauGB (hier stellt der Fl?chennutzungsplan der Stadt Schwelm eine Fl?che f?r die Landwirtschaft dar) ebenfalls als planungsrechtlich nicht zul?ssig einzuordnen ist, ergibt sich hieraus keinerlei Ver?nderung zum derzeitigen Baurecht. (siehe hierzu auch Punkt 2.1)???
???????????????
zu 4.3???
Die kleinr?umige Verschiebungen von Freiraum- und Agrarbereichen begr?ndet sich aus den Entwicklungen seit 1999. Die Verwaltung bef?rwortet die entsprechenden Anpassungen, da es sich um eine Aktualisierung des ?Ist-Zustandes? handelt.

???????????????

6.                  Regionale Gr?nz?ge (Anlage 1, S. 6)?????

Der Regionalplan sieht am westlichen Rand des Schwelmer Stadtgebiets die R?cknahme des dort vorhandenen regionalen Gr?nzuges vor. Die R?cknahme ist in Verbindung mit den Bereichen BSLE (Anlage 1, S. 3) und ?Freiraum- und Agrarbereiche? (Anlage 1, S. 6) zu sehen. Im Gegenzug hierzu sind die Fl?chen s?dlich des Gewerbegebietes Linderhausen bis hin zur Siedlungsfl?che (ASB) im Bereich Loh als Freiraum zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung dargestellt und somit einer h?heren Schutzw?rdigkeit unterzogen.?

Im Bereich n?rdlich des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? ist ein neuer regionaler Gr?nzug in Richtung Gevelsberg dargestellt. ?????????? ??
???????????????


Stellungnahme der Verwaltung

???????????????
Die gro?fl?chige R?cknahme des regionalen Gr?nzuges am westlichen Rand des Schwelmer Stadtgebiets ist eine Folge der Neudarstellung des Regionalen Kooperationsstandortes. Daher bestehen hierzu seitens der Verwaltung keine Bedenken. Die im Gesamtplan (Anlage 1, S. 1) neu dargestellte h?here Schutzw?rdigkeit der Fl?chen s?dlich des Gewerbegebietes Linderhausen ist als Verlagerung des regionalen Gr?nzuges zu verstehen und resultiert aus der Ansiedlung des Kooperationsstandortes. Die Verlagerung des regionalen Gr?nzuges wird in diesem Zusammenhang von der Verwaltung als sinnvoll erachtet.?????


Der neu dargestellte regionale Gr?nzug im Bereich ?Brunnen? wird von der Verwaltung ebenfalls bef?rwortet.??????????
???????????????
???????????????

7.                  ?berschwemmungsgebiete (Anlage 1, S. 7) ????

Im Bereich ?Bahnhof Loh?, M?llenkotten und Brambecke sind zu beachtende ?berschwemmungsgebiete dargestellt. ???????????????


Stellungnahme der Verwaltung


Die dargestellten ?berschwemmungsgebiete sind seitens der Stadt Schwelm auf Ebene der Bauleitplanung zu beachten, indem einerseits entsprechend des Ziels Z 2.11-2 Retentionsr?ume gesichert bzw. entwickelt werden. Andererseits sind gem. des Ziels Z 2.11-4 Baufl?chen im Fl?chennutzungsplan zur?ckzunehmen, insofern sie noch nicht realisiert oder in verbindliche Bauleitplanung umgesetzt wurden. Von dieser Festlegung zur R?cknahme der Baufl?chen wird eine Ausnahmem?glichkeit f?r Planungen und Ma?nahmen festgelegt, die nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (im Sinne des ? 78 WHG) oder des Landeswassergesetzes (LWG) m?glich ist.

Im Bereich der n?rdlichen Schwelme (Bebauungsplangebiet Nr. 66 ?Bahnhof Loh?) wurden bereits im Jahre 2013 Fl?chen als ?berschwemmungsgebiete dargestellt. Die Darstellung erfolgte in Hochwasserrisikokarten und Hochwassergefahrenkarten, die von den Bezirksregierungen D?sseldorf und Arnsberg auf der Grundlage gemeinsamer hydraulischer Modellrechnungen herausgegeben wurden. Der hydraulische Missstand der bestehenden Verrohrung der n?rdlichen Schwelme wurde in der Vorbereitung des o.g. Bebauungsplanes durch gezielte wasserbauliche Ma?nahmen behoben und der Bebauungsplan konnte Rechtskraft erlangen. Aus diesem Grunde sollte die Darstellung der ?berflutungsfl?chen im Regionalplan ?berpr?ft und mit den Fachbeh?rden nochmals abgestimmt werden.

8.                  Waldfl?chen (Anlage 1, S. 7)????

Im Bereich der Waldfl?chen sind im gesamten Stadtgebiet mehrere Neudarstellungen und R?cknahmen sowie Verlagerungen erfolgt.

Stellungnahme der Verwaltung?????????????


Diese Ver?nderungen begr?nden sich aus der Fl?chenentwicklung Schwelms seit Rechtskraft des noch bestehenden GEP seit 1999. Die ?berarbeitung der dargestellten Waldfl?chen ist auf der Grundlage eines aktuellen Fachbeitrages der Forstwirtschaftsbeh?rde vorgenommen worden. Da sich diese Fl?chen im Au?enbereich befinden, ergeben sich durch die Darstellungs?nderungen keine weiteren Nutzungseinschr?nkungen. Da hier eine Aktualisierung des ?Ist-Zustandes? vorgenommen wurde, bestehen diesbez?glich seitens der Verwaltung keine Bedenken.

9.                  Geplanter Trassenverlauf der B 483n (Anlage 1, S. 9)???

Der im Regionalplanentwurf dargestellte Trassenverlauf der geplanten B 483n f?hrt entlang der ?stlichen Stadtgrenze Schwelms, jedoch haupts?chlich auf Ennepetaler Stadtgebiet. Der Verlauf der B 483n schwenkt lediglich im Bereich M?llenkotten auf Schwelmer Stadtgebiet. Des Weiteren wird der Trassenverlauf in westliche Richtung zum neu dargestellten Regionalen Kooperationsstandort gef?hrt.

Stellungnahme der Verwaltung?????????????

Die dargestellte Trassenf?hrung der B 483n wird im Regionalplan nachrichtlich ?bernommen. Die Planung der Bundesstra?en unterliegt dem Landesbetrieb Stra?en NRW, welcher die weiteren Planungen der B 483n ca. ab dem Jahr 2020 aufnehmen wird. Zum derzeitigen Planungsstand werden seitens der Verwaltung keine Bedenken aufgef?hrt.?

Teil 2 - Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage beim RVR (Anlage 5)

 

Die von der Verwaltung vorbereitete Stellungnahme der Stadt Schwelm greift vorrangig die Aussagen zur Siedlungsfl?chenentwicklung auf. Die Berechnungen der Siedlungsfl?chenbedarfe zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr wurden auf der Grundlage der ruhrFis Daten aus dem Jahr 2014 erstellt. Die Stadt Schwelm hat seit 2014 jedoch bereits Fl?chen entwickelt, die in diese Berechnung als Reservefl?chen eingeflossen sind. Diese Fl?chen ? Bereich Bahnhof Loh ca. 3 ha, Bereich Brunnen ca. 0,8 ha ? stehen der Stadt Schwelm daher nicht mehr als Reservefl?chen zur Verf?gung.

Die Siedlungsfl?chen in den Bereichen Oehde und Berghausen (Anlage 3), die im M?rz 2016 in Vorgespr?chen zwischen der Verwaltung und dem RVR sinnvoller Weise nicht mehr als solche dargestellt wurden, sind jedoch im Regionalplanentwurf als ASB in die Berechnung eingeflossen. Der Bereich Oehde (Friedhof) mit ca. 15 ha und der Bereich Berghausen (Au?enbereich) mit ca. 2,2 ha sind f?r die Stadt Schwelm nicht entwickelbar und stehen somit ebenfalls nicht als Reservefl?chen zur Verf?gung.

Die Fl?chen im Bereich Oehde sind im Fl?chennutzungsplan als Gr?nfl?che Zweckbestimmung Friedhof mit dem Hinweis LB ? gesch?tzter Landschaftsbestandteil dargestellt, so dass eine Entwicklung als Siedlungsbereich nicht vorgesehen ist. Die Fl?chen im Bereich Berghausen sind im FNP als Fl?che f?r die Landwirtschaft dargestellt. Laut der Berechnung zu den Siedlungsfl?chen ASB hat die Stadt Schwelm einen Anspruch auf 10 ha Reservefl?chen und eine Unterdeckung dieses Anspruches von 1,1 ha. Nach Abzug der o.g. Fl?chen, die der Stadt Schwelm nicht mehr zur Verf?gung stehen bzw. nicht entwickelbar sind, fehlen jedoch ca. 22,1 ha.

Bahnhof Loh???????????????????? ca.? 3,0 ha

Brunnen ??????????????????????????? ca.? 0,8 ha

Berghausen?????????????????????? ca.? 2,2 ha

Oehde???????????????? ca. 15,0 ha

Unterdeckung? ??????? 1,1 ha

insg.???????????????????????????????????? ca. 22,1 ha

Da die innerst?dtischen Siedlungsfl?chen der Stadt Schwelm bereits fast vollst?ndig entwickelt sind, ist eine Erweiterung am Rand der vorhandenen Wohnbaufl?chen erforderlich. Nach sorgf?ltiger Pr?fung bietet sich eine Fl?che im Anschluss an die s?d-?stliche Bebauung im Bereich Gooshaiken f?r die Neuausweisung von ASB-Fl?chen an. Die verkehrliche Erschlie?ung kann ?ber vorhandene Stra?en (Beyenburger Stra?e, den Bandwirkerweg und der Max-Klein-Stra?e) erfolgen. Die vorhandene Kleingartenanlage entlang des Banwirkerweges ist durch den Bebauungsplan Nr. 48 ?Bandwirkerweg? aus dem Jahr 1991 gesichert.

Im Entwurf des neuen Regionalplanes ist diese Fl?che als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, jedoch nicht als besonderer Schutz der Landschaft dargestellt (genaue Lage der m?glichen Erweiterung des Siedlungsbereiches siehe Anlage 6).

Ein weiterer Aspekt der Stellungnahme bezieht sich auf die ?berschwemmungsgebiete. Wie bereits in Teil 1 dieser Vorlage unter Pkt. 7 aufgef?hrt, verweist die Verwaltung darauf, dass im Bereich der n?rdlichen Schwelme (Bebauungsplangebiet Nr. 66 ?Bahnhof Loh?) bereits wasserbauliche Ma?nahmen im Sinne des Hochwasserschutzes durchgef?hrt wurden. Die Verwaltung regt daher eine nochmalige Abstimmung mit den Fachbeh?rden zur ?berpr?fung der im Regionalplan erfolgten Darstellung an.

Des Weiteren weist die Verwaltung in der Stellungnahme darauf hin, dass bei dem Thema ?Freiraumbereiche f?r zweckgebundene Nutzungen? die Kennzeichnung? -

ec-1) Abwasserbehandlungs- und ?reinigungsanlagen - im Bereich Talstra?e (B 483) / Bl?cherstra?e nachzutragen ist.

Weiteres Vorgehen

 

Nach Beschlussfassung ?ber die Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr wird die Verwaltung diese dem Regionalverband Ruhr vorlegen.

Die B?rgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg


 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Kenntnisnahme des Berichts (Teil 1 dieser Vorlage) ?ber die geplanten und f?r die Stadt Schwelm relevanten ?nderungen des Regionalplans.

2.       Beschluss der erarbeiteten Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zur Vorlage beim Regionalverband Ruhr (RVR) im Rahmen der Beteiligung der ?ffentlichen Stellen gem?? ? 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. ? 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW zur Neuaufstellung des Regionalplanes.

3.       Beschluss der erarbeiteten interkommunalen Stellungnahme (Anlage 6) zur Vorlage beim Regionalverband Ruhr (RVR) im Rahmen der Beteiligung der ?ffentlichen Stellen gem?? ? 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. ? 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW zur Neuaufstellung des Regionalplanes.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, die zuvor beschlossenen Stellungnahmen (Stellungnahme der Verwaltung und interkommunale Stellungnahme)? dem RVR vorzulegen.

Einleitung

Wie bereits im AUS am 04.06.2018 und am 12.09.2018 durch Mitteilungen bekanntgegeben wurde, f?hrt der Regionalverband Ruhr (RVR) zur Zeit die Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr durch. Die nunmehr durch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes? Ruhr beschlossene Beteiligung der ?ffentlichen Stellen gem?? ? 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. ? 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW zur Neuaufstellung des Regionalplanes findet w?hrend folgender Fristen statt:??

Einsichtnahmefrist: ?????????????????????? 27.08.2018 ? 27.02.2019

Stellungnahmefrist: ????????????????????? 27.08.2018 ? 01.03.2019

Die Unterlagen sind bis zum 27. Februar online unter????????? (https://www.metropoleruhr.de/regionalverbandruhr/regionalplanung/regionalplan-ruhr.html) einsehbar. Dar?ber hinaus liegen sie in der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm (Hauptstr. 92) in Raum 528 aus. Eingesehen werden k?nnen sie von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr. B?rger, die Erl?uterungen w?nschen, werden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren. Ansprechpartnerin ist Frau Petra Soika-Bracht, Tel.: 02336/93 2325, Email: P.Soika(at)en-kreis.de.

In den nachfolgenden Ausf?hrungen hat die Verwaltung die f?r Schwelm bedeutsamen ?nderung gegen?ber dem zur Zeit noch g?ltigen Gebietsentwicklungsplan (GEP) aus dem Jahr 1999 herausgearbeitet, kommentiert und eine entsprechende Stellungnahme (Anlage 5) zur Vorlage beim Regionalverband Ruhr vorbereitet.

Zus?tzlich zu der Stellungnahme der Stadt Schwelm wurde eine gemeinsame Stellungnahme der kreisangeh?rigen St?dte des Ennepe-Ruhr-Kreises verfasst, welche dem RVR vorgelegt werden soll. Diese gemeinsame Stellungnahme beinhaltet Themen, die den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis betreffen.