Betreff
Konzept Sauberkeit und Stadtbildpflege (interfrakt. Antrag v. 04.11.2018)
Vorlage
216/2018
Aktenzeichen
V-Fl
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 04.11.2018 stellten die Fraktionen von SPD, CDU, FDP, DIE BÜRGER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SWG/BFS den Antrag „Verbesserung der Sauberkeit und Stadtbildpflege in Schwelm“.

Der Antrag ist als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

In der Antragsbegründung wird das Ziel formuliert, dass im Interesse der Sicherung der Attraktivität der Stadt Schwelm die Aktivitäten zur Sauberkeit und Stadtbildpflege intensiviert werden sollen.

Dies soll auch vor dem Hintergrund der in der Innenstadt anstehenden Baumaßnahmen und der damit einhergehenden Belastungen für den Einzelhandel, die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Besucher geschehen.

 

Finanzmittel in Höhe von 100 T€ wurden im Etat 2019 bereitgestellt.

 

 

 

 

Konzeptentwurf „City-Team“

 

1)    Einsatzbereich

 

a)    räumlich

Die Innenstadt wird als Kernbereich der Aktivitäten angesehen. Das Plangebiet des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK, siehe Anlage 2) kann grundsätzlich als räumlicher Rahmen angesehen werden. Das Martfeld als grünes Kulturhighlight der Stadt soll in den räumlichen Einsatzbereich einbezogen werden.

 

b)    inhaltlich

Die Aufgabenschwerpunkte liegen auf Sauberkeit und Stadtbildpflege. Im Rahmen der Sauberkeit soll Unrat und Unkraut aus den Beeten und von besonderen öffentlichen Flächen regelmäßig entfernt werden. Das Stadtbild soll durch das Schaffen bepflanzter Beete an zentralen Stellen („bunte Inseln“) verschönert werden.

 

è Bunte Inseln:

In der Innenstadt können auf bestehenden Grünflächen durch jahreszeitlich abgestimmte Wechselbepflanzung bunte Inseln geschaffen werden. Diese Flächen benötigen neben dem Pflanzen regelmäßig intensivere Pflege. Beides wird vom City-Team übernommen.

 

Um im ersten Jahr frühzeitig bunte Akzente setzen zu können, wird in Betracht gezogen, für den angestrebten Start im Mai erste Flächen auszuwählen und von den Grün-Mitarbeitern der TBS entsprechend vorbereiten zu lassen.

Vorgeschlagen werden bunte Inseln z. B. im Bereich der Fußgängerzone, des Märkischen Platzes, der Lohmannsgasse oder im Bereich des Bahnhofs.

Der genaue Umfang der als bunte Inseln gestalteten Pflanzflächen soll festgelegt werden, wenn Erkenntnisse über den Aufwand und die konkrete personelle Ausstattung vorliegen.

 

è Unrat und Unkraut:

Das Beseitigen von Unrat und Unkraut soll intensiviert werden. Gesäubert werden sollen Flächen, die bei der maschinellen Reinigung nicht erreicht werden (z. B. in Ecken oder unter Bänken) sowie Pflanzflächen. Zusätzlich sollen Verunkrautungen in Pflasterfugen, um Laternen, Straßenschilder oder Bänke sowie in Pflanzflächen beseitigt werden.

 

Zu beachten ist, dass durch die Straßenreinigungssatzung das Reinigen der Gehwege bzw. Streifen am Rand der Fußgängerzone auf die Anlieger übertragen wurden. Das City-Team soll grundsätzlich nicht an Stellen aktiv werden, auf denen Anlieger ihre Reinigungsaufgaben nicht oder nicht hinreichend erfüllen.

 

Das intensivierte Säubern soll besonders in den Bereichen Fußgängerzone, Altstadt, Märkischer Platz, Altmarkt, Neumarkt, im Umfeld des Bahnhofs inkl. Märkische Straße, am Haus Martfeld sowie am Bürgerbüro und an der Sophienhöhe stattfinden.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen anhand von Beispielen in der Sitzung.

 

 

2)    Ausstattung

 

a)    personell

Mit Blick auf geplante und ungeplante Ausfallzeiten und vor dem Hintergrund einer möglichst kontinuierlichen Präsenz des City-Teams sind mindestens zwei Stellen erforderlich. Diese Stellen sollen extern ausgeschrieben werden. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass der Bewerber zuverlässig und selbständig arbeiten kann. Die Verträge sollen auf zwei Jahre befristet werden.

 

b)    technisch

Das City-Team muss die Einsatzstellen im Stadtgebiet autark anfahren und die nötigen Arbeitsmittel mitführen können. Zu diesem Zweck soll ein gebrauchtes Fahrzeug (Sprinter, ggfls. mit Kipp-Ladefläche) projektbezogen angeschafft werden. Über weitere Ausstattung, z. B. ein elektro-betriebenes Saugaggregat, wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

 

3)    Zuständigkeiten

 

a)    operativ

Die Arbeitspakete werden von den Abteilungsleitungen Straßenreinigung und Stadtgrün mit dem Ziel möglichst effektiver und wirtschaftlicher Touren festgelegt und koordiniert. Dies setzt eine verlässliche Planung voraus, was bedeutet, dass das City-Team nicht auf Zuruf eingesetzt wird.

 

b)    strategisch

Die Initiatoren verfolgen mit ihrem Antrag ein klares Ziel. Das Konzept soll dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. In den ersten Monaten der Umsetzungen werden Erkenntnisse über die Effektivität gewonnen. Diese Erkenntnisse und die Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag sollen Ende 2019 im AUS vorgestellt werden. Darüber hinaus sollen Evaluierungsgespräche mit den Initiatoren und eventuell weiteren Beteiligten (z. B. GSWS, WGS, Stadt) geführt werden. Auf diese Weise kann der Erfolg kontrolliert und bei Bedarf nachgesteuert werden.           

 

4)    Kosten

 

a)    direkte

Für zwei Arbeitsstellen (TVöD-Entgeltgruppe 3 / 4) entstehen gemäß KGSt Kosten in Höhe von ca. 90 T€ pro Jahr.

Die Kosten für ein gebrauchtes Fahrzeug werden inkl. Abschreibung und

Betriebskosten auf ca. 10 T€ pro Jahr geschätzt.

Die Jahreskosten für zwei Arbeitsstellen und ein Transportfahrzeug sind mit den bereitgestellten Mitteln somit finanzierbar.

 

Die Programme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sollen Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen. Sofern geeignete Bewerber aus diesen Programmen rekrutiert werden können, stehen – entsprechend der Bedingungen der Programme - den Personalkosten anteilige Kostenzuschüsse gegenüber. Hierdurch wird entweder der städtische Haushalt entlastet, oder es stehen vorübergehend zusätzliche Mittel zur Verfügung.

 

b)    indirekte

Das City-Team ist neben dem bereits erwähnten Fahrzeug mit Arbeitsgeräten und Arbeitsschutzkleidung auszustatten. Ferner sind rund um das City-Team vielfältige Aufgaben zusätzlich zu erledigen, z. B.  Organisation und Koordination der Einsätze, Arbeitsschutzunterweisungen, Verwaltungstätigkeit und Personalsachbearbeitung.

Der hierdurch entstehende Aufwand ist dem Projekt zuzuordnen, auch wenn er kostenmäßig nicht im Rahmen des Projektes mit der Stadt abgerechnet wird.

 


5.  Präventive und begleitende Maßnahmen

Der interfraktionelle Antrag nimmt auch präventive und begleitende Maßnahmen in den Blick. Hierzu hat es zwei Anträge der Fraktionen FDP und Die Linke gegeben, die im sachlichen Zusammenhang dieser Vorlage angesprochen werden sollen.

 

Die Partei Die Linke hat mit Datum vom 20.08.2018 das Thema Kontrolle und Ahndung von Verstößen in Sachen Sauberkeit und Abfall angesprochen.

Die Stadtverwaltung führt dazu aus, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Schwelm vom 17.09.2009 die Möglichkeit der Ahndung der Verstößen vorsieht und dass dies in der Praxis auch so gehandhabt wird. Die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes sprechen Verstöße an und verwarnen auch Personen, die sich nicht regelkonform verhalten.

Weitere Aktivitäten werden von der Stadtverwaltung und auch mit Blick auf das in dieser Vorlage umrissene Projekt City-Team nicht als vordringlich angesehen.

 

Die FDP-Fraktion hat in ihrem Antrag zur Sauberkeit in der Stadt vom 30.08.2018 verschiedene Vorschläge zum Thema Abfall gemacht.

Der Vorschlag „Einsammeln statt Aufsammeln“ verfolgt den Gedanken, dass durch größere Müllgefäße mit größeren Einwurföffnungen mehr und auch sperrigere Abfälle gesammelt werden können. Diese Behälter sollen durch die regulären Abfuhrfahrzeuge entleert werden. Hintergrund für diesen Vorschlag sind überfüllte Behälter bei größeren Veranstaltungen wie Heimatfest und Trödelmarkt, aber auch bei Veranstaltungen wie dem Feierabendmarkt.

Bei städtischen Veranstaltungen werden von der Stadt regelmäßig zusätzliche Behältervolumina bei den TBS angefordert und mit Hilfe von Großbehältern auf die Straßen gebracht. Dieses Prinzip funktioniert gut und sollte im Rahmen der behördlichen Genehmigungen auch auf private Veranstalter ausgedehnt werden, damit immer ein ausreichendes Behältervolumen vorhanden ist.

Das grundsätzliche Aufstellen von öffentlichen Großbehältern in der Innenstadt ist aus Sicht der TBS nicht zielführend. Die großen Einwurföffnungen würden das Problem der illegalen Hausmüllentsorgung erheblich vergrößern.

 

Die Zuteilung eines kostenlosen Litervolumens im Rahmen der Abfallgebührensatzung (Vorschlag „Die Bürger zum Mitmachen einladen“) ist aus rechtlichen und aus praktischen Gründen nicht umsetzbar.

 

Die im Vorschlag „Erinnerungen“ dargestellten Piktogramme auf Gehwegen sollen die Nutzung der öffentlichen Abfallbehälter verbessern. Diesem Vorschlag liegt offensichtlich die Annahme zugrunde, dass die Abfallbehälter nicht ausreichend genutzt werden, weil sie nicht gefunden bzw. erkannt werden.

Zum einen ist das Aufbringen der Piktogramme mit erheblichem Aufwand verbunden, zum anderen ist fraglich, ob die Wegweiser zum Abfallbehälter dessen Nutzung verbessern.

Abgesehen davon haben die TBS die Abfallbehälter in den letzten Jahren nach und nach durch Behälter mit signalroter Lackierung ersetzt, damit diese gut sichtbar sind.

 

 

Fazit

 

Das City-Team arbeitet unter der Regie der TBS, es bekommt keine „Feuerwehrfunktion“. Es sorgt an definierten Stellen durch saisonale Bepflanzungen für ansprechende Blickfänge. Durch regelmäßige Pflege und Reinigung zentraler Bereiche trägt das City-Team zu mehr Sauberkeit bei.

 

Als präventive Maßnahme für mehr Sauberkeit wird im Rahmen der Genehmigung von Veranstaltungen das Bereitstellen eines ausreichenden Abfallbehältervolumens und eine Flächenreinigung verpflichtend vorgegeben.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die TBS werden beauftragt, das in Vorlage 216/2018 dargestellte Konzept zur Sauberkeit und Stadtbildpflege umzusetzen und hierfür die personellen und technischen Voraussetzungen insoweit zu schaffen, dass ein Start im Mai 2019 erfolgt.

Die TBS werden gebeten, im Herbst 2019 einen Sachstandsbericht vorzulegen.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Genehmigung von Veranstaltungen eine verpflichtende Vorgabe für das Bereitstellen ausreichender Abfallbehältervolumina und die abschließende Reinigung der Veranstaltungsfläche zu ergänzen.

 

 


 

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke