Betreff
Konzept Sauberkeit und Stadtbildpflege (interfrakt. Antrag v. 04.11.2018)
Vorlage
216/2018
Aktenzeichen
V-Fl
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Mit Datum vom 04.11.2018 stellten die Fraktionen von SPD, CDU, FDP, DIE B?RGER, B?NDNIS 90/DIE GR?NEN und SWG/BFS den Antrag ?Verbesserung der Sauberkeit und Stadtbildpflege in Schwelm?.

Der Antrag ist als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigef?gt.

In der Antragsbegr?ndung wird das Ziel formuliert, dass im Interesse der Sicherung der Attraktivit?t der Stadt Schwelm die Aktivit?ten zur Sauberkeit und Stadtbildpflege intensiviert werden sollen.

Dies soll auch vor dem Hintergrund der in der Innenstadt anstehenden Bauma?nahmen und der damit einhergehenden Belastungen f?r den Einzelhandel, die B?rgerinnen und B?rger sowie f?r die Besucher geschehen.

Finanzmittel in H?he von 100 T? wurden im Etat 2019 bereitgestellt.

Konzeptentwurf ?City-Team?

 

1)    Einsatzbereich

 

a)    r?umlich

Die Innenstadt wird als Kernbereich der Aktivit?ten angesehen. Das Plangebiet des Integrierten St?dtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK, siehe Anlage 2) kann grunds?tzlich als r?umlicher Rahmen angesehen werden. Das Martfeld als gr?nes Kulturhighlight der Stadt soll in den r?umlichen Einsatzbereich einbezogen werden.

 

b)    inhaltlich

Die Aufgabenschwerpunkte liegen auf Sauberkeit und Stadtbildpflege. Im Rahmen der Sauberkeit soll Unrat und Unkraut aus den Beeten und von besonderen ?ffentlichen Fl?chen regelm??ig entfernt werden. Das Stadtbild soll durch das Schaffen bepflanzter Beete an zentralen Stellen (?bunte Inseln?) versch?nert werden.

? Bunte Inseln:

In der Innenstadt k?nnen auf bestehenden Gr?nfl?chen durch jahreszeitlich abgestimmte Wechselbepflanzung bunte Inseln geschaffen werden. Diese Fl?chen ben?tigen neben dem Pflanzen regelm??ig intensivere Pflege. Beides wird vom City-Team ?bernommen.

Um im ersten Jahr fr?hzeitig bunte Akzente setzen zu k?nnen, wird in Betracht gezogen, f?r den angestrebten Start im Mai erste Fl?chen auszuw?hlen und von den Gr?n-Mitarbeitern der TBS entsprechend vorbereiten zu lassen.

Vorgeschlagen werden bunte Inseln z. B. im Bereich der Fu?g?ngerzone, des M?rkischen Platzes, der Lohmannsgasse oder im Bereich des Bahnhofs.

Der genaue Umfang der als bunte Inseln gestalteten Pflanzfl?chen soll festgelegt werden, wenn Erkenntnisse ?ber den Aufwand und die konkrete personelle Ausstattung vorliegen.

? Unrat und Unkraut:

Das Beseitigen von Unrat und Unkraut soll intensiviert werden. Ges?ubert werden sollen Fl?chen, die bei der maschinellen Reinigung nicht erreicht werden (z. B. in Ecken oder unter B?nken) sowie Pflanzfl?chen. Zus?tzlich sollen Verunkrautungen in Pflasterfugen, um Laternen, Stra?enschilder oder B?nke sowie in Pflanzfl?chen beseitigt werden.

Zu beachten ist, dass durch die Stra?enreinigungssatzung das Reinigen der Gehwege bzw. Streifen am Rand der Fu?g?ngerzone auf die Anlieger ?bertragen wurden. Das City-Team soll grunds?tzlich nicht an Stellen aktiv werden, auf denen Anlieger ihre Reinigungsaufgaben nicht oder nicht hinreichend erf?llen.

Das intensivierte S?ubern soll besonders in den Bereichen Fu?g?ngerzone, Altstadt, M?rkischer Platz, Altmarkt, Neumarkt, im Umfeld des Bahnhofs inkl. M?rkische Stra?e, am Haus Martfeld sowie am B?rgerb?ro und an der Sophienh?he stattfinden.

Weitere Erl?uterungen erfolgen anhand von Beispielen in der Sitzung.

2)    Ausstattung

 

a)    personell

Mit Blick auf geplante und ungeplante Ausfallzeiten und vor dem Hintergrund einer m?glichst kontinuierlichen Pr?senz des City-Teams sind mindestens zwei Stellen erforderlich. Diese Stellen sollen extern ausgeschrieben werden. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass der Bewerber zuverl?ssig und selbst?ndig arbeiten kann. Die Vertr?ge sollen auf zwei Jahre befristet werden.

b)    technisch

Das City-Team muss die Einsatzstellen im Stadtgebiet autark anfahren und die n?tigen Arbeitsmittel mitf?hren k?nnen. Zu diesem Zweck soll ein gebrauchtes Fahrzeug (Sprinter, ggfls. mit Kipp-Ladefl?che) projektbezogen angeschafft werden. ?ber weitere Ausstattung, z. B. ein elektro-betriebenes Saugaggregat, wird ggf. zu einem sp?teren Zeitpunkt entschieden.

 

 

3)    Zust?ndigkeiten

 

a)    operativ

Die Arbeitspakete werden von den Abteilungsleitungen Stra?enreinigung und Stadtgr?n mit dem Ziel m?glichst effektiver und wirtschaftlicher Touren festgelegt und koordiniert. Dies setzt eine verl?ssliche Planung voraus, was bedeutet, dass das City-Team nicht auf Zuruf eingesetzt wird.

b)    strategisch

Die Initiatoren verfolgen mit ihrem Antrag ein klares Ziel. Das Konzept soll dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. In den ersten Monaten der Umsetzungen werden Erkenntnisse ?ber die Effektivit?t gewonnen. Diese Erkenntnisse und die Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag sollen Ende 2019 im AUS vorgestellt werden. Dar?ber hinaus sollen Evaluierungsgespr?che mit den Initiatoren und eventuell weiteren Beteiligten (z. B. GSWS, WGS, Stadt) gef?hrt werden. Auf diese Weise kann der Erfolg kontrolliert und bei Bedarf nachgesteuert werden. ??????????

4)    Kosten

 

a)    direkte

F?r zwei Arbeitsstellen (TV?D-Entgeltgruppe 3 / 4) entstehen gem?? KGSt Kosten in H?he von ca. 90 T? pro Jahr.

Die Kosten f?r ein gebrauchtes Fahrzeug werden inkl. Abschreibung und

Betriebskosten auf ca. 10 T? pro Jahr gesch?tzt.

Die Jahreskosten f?r zwei Arbeitsstellen und ein Transportfahrzeug sind mit den bereitgestellten Mitteln somit finanzierbar.

Die Programme ?Teilhabe am Arbeitsmarkt? und ?Eingliederung von Langzeitarbeitslosen? im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sollen Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erm?glichen. Sofern geeignete Bewerber aus diesen Programmen rekrutiert werden k?nnen, stehen ? entsprechend der Bedingungen der Programme - den Personalkosten anteilige Kostenzusch?sse gegen?ber. Hierdurch wird entweder der st?dtische Haushalt entlastet, oder es stehen vor?bergehend zus?tzliche Mittel zur Verf?gung.

b)    indirekte

Das City-Team ist neben dem bereits erw?hnten Fahrzeug mit Arbeitsger?ten und Arbeitsschutzkleidung auszustatten. Ferner sind rund um das City-Team vielf?ltige Aufgaben zus?tzlich zu erledigen, z. B.? Organisation und Koordination der Eins?tze, Arbeitsschutzunterweisungen, Verwaltungst?tigkeit und Personalsachbearbeitung.

Der hierdurch entstehende Aufwand ist dem Projekt zuzuordnen, auch wenn er kostenm??ig nicht im Rahmen des Projektes mit der Stadt abgerechnet wird.

 


5.? Pr?ventive und begleitende Ma?nahmen

Der interfraktionelle Antrag nimmt auch pr?ventive und begleitende Ma?nahmen in den Blick. Hierzu hat es zwei Antr?ge der Fraktionen FDP und Die Linke gegeben, die im sachlichen Zusammenhang dieser Vorlage angesprochen werden sollen.

Die Partei Die Linke hat mit Datum vom 20.08.2018 das Thema Kontrolle und Ahndung von Verst??en in Sachen Sauberkeit und Abfall angesprochen.

Die Stadtverwaltung f?hrt dazu aus, dass die Ordnungsbeh?rdliche Verordnung ?ber die Aufrechterhaltung der ?ffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Stra?en und in den Anlagen der Stadt Schwelm vom 17.09.2009 die M?glichkeit der Ahndung der Verst??en vorsieht und dass dies in der Praxis auch so gehandhabt wird. Die Au?endienstkr?fte des Ordnungsamtes sprechen Verst??e an und verwarnen auch Personen, die sich nicht regelkonform verhalten.

Weitere Aktivit?ten werden von der Stadtverwaltung und auch mit Blick auf das in dieser Vorlage umrissene Projekt City-Team nicht als vordringlich angesehen.

Die FDP-Fraktion hat in ihrem Antrag zur Sauberkeit in der Stadt vom 30.08.2018 verschiedene Vorschl?ge zum Thema Abfall gemacht.

Der Vorschlag ?Einsammeln statt Aufsammeln? verfolgt den Gedanken, dass durch gr??ere M?llgef??e mit gr??eren Einwurf?ffnungen mehr und auch sperrigere Abf?lle gesammelt werden k?nnen. Diese Beh?lter sollen durch die regul?ren Abfuhrfahrzeuge entleert werden. Hintergrund f?r diesen Vorschlag sind ?berf?llte Beh?lter bei gr??eren Veranstaltungen wie Heimatfest und Tr?delmarkt, aber auch bei Veranstaltungen wie dem Feierabendmarkt.

Bei st?dtischen Veranstaltungen werden von der Stadt regelm??ig zus?tzliche Beh?ltervolumina bei den TBS angefordert und mit Hilfe von Gro?beh?ltern auf die Stra?en gebracht. Dieses Prinzip funktioniert gut und sollte im Rahmen der beh?rdlichen Genehmigungen auch auf private Veranstalter ausgedehnt werden, damit immer ein ausreichendes Beh?ltervolumen vorhanden ist.

Das grunds?tzliche Aufstellen von ?ffentlichen Gro?beh?ltern in der Innenstadt ist aus Sicht der TBS nicht zielf?hrend. Die gro?en Einwurf?ffnungen w?rden das Problem der illegalen Hausm?llentsorgung erheblich vergr??ern.

Die Zuteilung eines kostenlosen Litervolumens im Rahmen der Abfallgeb?hrensatzung (Vorschlag ?Die B?rger zum Mitmachen einladen?) ist aus rechtlichen und aus praktischen Gr?nden nicht umsetzbar.

Die im Vorschlag ?Erinnerungen? dargestellten Piktogramme auf Gehwegen sollen die Nutzung der ?ffentlichen Abfallbeh?lter verbessern. Diesem Vorschlag liegt offensichtlich die Annahme zugrunde, dass die Abfallbeh?lter nicht ausreichend genutzt werden, weil sie nicht gefunden bzw. erkannt werden.

Zum einen ist das Aufbringen der Piktogramme mit erheblichem Aufwand verbunden, zum anderen ist fraglich, ob die Wegweiser zum Abfallbeh?lter dessen Nutzung verbessern.

Abgesehen davon haben die TBS die Abfallbeh?lter in den letzten Jahren nach und nach durch Beh?lter mit signalroter Lackierung ersetzt, damit diese gut sichtbar sind.

Fazit

Das City-Team arbeitet unter der Regie der TBS, es bekommt keine ?Feuerwehrfunktion?. Es sorgt an definierten Stellen durch saisonale Bepflanzungen f?r ansprechende Blickf?nge. Durch regelm??ige Pflege und Reinigung zentraler Bereiche tr?gt das City-Team zu mehr Sauberkeit bei.

Als pr?ventive Ma?nahme f?r mehr Sauberkeit wird im Rahmen der Genehmigung von Veranstaltungen das Bereitstellen eines ausreichenden Abfallbeh?ltervolumens und eine Fl?chenreinigung verpflichtend vorgegeben.


 

Beschlussvorschlag:

Die TBS werden beauftragt, das in Vorlage 216/2018 dargestellte Konzept zur Sauberkeit und Stadtbildpflege umzusetzen und hierf?r die personellen und technischen Voraussetzungen insoweit zu schaffen, dass ein Start im Mai 2019 erfolgt.

Die TBS werden gebeten, im Herbst 2019 einen Sachstandsbericht vorzulegen.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Genehmigung von Veranstaltungen eine verpflichtende Vorgabe f?r das Bereitstellen ausreichender Abfallbeh?ltervolumina und die abschlie?ende Reinigung der Veranstaltungsfl?che zu erg?nzen.

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Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke