Betreff
a) 12. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
209/2018
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat hat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Straßen-reinigungsgebühren 2019 am 25.09.2018 zugestimmt. Detaillierte Berechnungen und Erläuterungen sind in der Vorlage 144/2018 ausgeführt.

Die der Beschlussfassung zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 209/2018 erneut beigefügt:

·      Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)

·      Gebührenkalkulation (Anlage 3)

·      Vergleichsübersicht einschl. Erläuterungen (Anlage 4)

Die ab 2019 geltenden Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 12. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 209/2018 wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. Steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke