Betreff
a) 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
207/2018
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

In der Sitzung am 25.09.2018 hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und   –kalkulation 2019 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.

 

Ausführungen zur Entwicklung der Gebührensätze, der Kosten und Erlöse sowie der Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in der Vorlage 143/2018 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrunde liegende Gebührenbedarfs-berechnung und –kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie der Vergleichsübersicht 2018/2019 mit Erläuterungen (Anlage 4) sind der Vorlage 207/2018 erneut beigefügt.

 

Die ab 2019 geltenden Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 207/2018 wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. Steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke