Betreff
a) 4. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
203/2018
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abfallgebühren 2019 zugestimmt.

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfallentsorgungs-gebühren für Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie die Elektroschrottgebühren und Grund-gebühren für Serviceleistungen des Jahres 2018 bzw. 2017 zugrunde gelegt. Durch Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren konnten die einzelnen Gebühren-sätze um rd. 3 % (Restabfall Klein- und Großbehälter) bzw. um rd. 5 % (Bioabfall) gesenkt werden. Detaillierte Informationen sind der Vorlage 142/2018 zu entnehmen.

 

Laut Mitteilung des Kreises ändern sich für 2019 die Entsorgungsgebühren für Elektroschrott und Bioabfall.

 

Elektroschrott

Die Reduzierung des Gebührensatzes von 1,50 € auf 1,20 € pro Einwohner bewirkt eine Kostensenkung im Restabfallbereich von rd. 8.500 €.


 

Bioabfall

Die Entsorgungsgebühr wird um rd. 8 % deutlich erhöht, was mit einer erforderlichen Erhöhung der Lagerkapazität der Vergärungsanlage Witten für flüssige Gärreste auf Basis der Düngeverordnung begründet wird.

 

Die Reduzierung beim Elektroschrott wirkt sich marginal positiv, die Erhöhung beim Bioabfall deutlich negativ auf die Gebührensätze aus. Die Kalkulation wurde u.a. durch Einbeziehen von Überdeckungsbeträgen so angepasst, dass die in der Sitzung vom 25.09.2018 bereits beschlossenen Gebührensätze unverändert in die Gebührensatzung übernommen werden können.

 

Überarbeitete Fassungen der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) und –kalkulation (Anlage 3) sowie der Vergleichsübersicht einschließlich Erläuterungen (Anlage 4) werden zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die gemäß Vorlage 142/2018 beschlossenen Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Die überarbeiteten Fassungen der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2019 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der 4. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 203/2018 beigefügten Entwurf beschlossen.

3.    Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke