Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2019 der Technischen Betriebe Schwelm AöR inkl. Stellenplan wird festgestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, eventuelle Änderungen im Dienstleistungsbereich vorzunehmen, die sich aus Beratung und Verabschiedung des städtischen Haushaltsplanes ergeben.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat entscheidet gemäß § 8 der Satzung der Technischen Betriebe Schwelm (AöR) über die Feststellung des Wirtschaftsplanes.
Der Entwurf für den Wirtschaftsplan 2019 der TBS AöR wird zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
Er beinhaltet die Ansätze für die TBS-eigenen Aufgaben sowie die Ansätze des Arbeitsentwurfs zum städtischen Haushaltsplan für den Dienstleistungsbereich.
Hinsichtlich der Beratung des Stellenplanes wird auf die
Stellenübersicht gemäß Vorlage VR 138/2018 hingewiesen.
Erläuterungen zu
den Fahrzeugbeschaffungen
Für das Jahr 2019
waren in der Finanzplanung drei Ersatzbeschaffungen mit einem Gesamtwert von
828 T€ geplant:
- Müllfahrzeug
(300 T€)
- Ladog
EN – 2559 (120 T€)
- Kipper
EN – 2457 (70 T€)
- PKW
EN – 2486 (33T€)
- Kehrmaschine
EN – TB 442 (325 T€)
- Großflächenmäher
Toro (80 T€)
Der PKW, die
Kehrmaschine und der Großflächenmäher wurden abweichend von der ursprünglichen
Planung verschoben auf 2020.
Der PKW EN – TB 54
musste zustandsbedingt um ein Jahr vorgezogen werden.
Die Trauerhalle ist
Ende der 1950er Jahre erbaut worden. Inzwischen sind deutliche Schäden
besonders im Bereich der technischen Installationen zu verzeichnen.
Um die bauliche
Situation und die Sanierungsnotwendigkeiten zu erfassen, soll eine
Bestandsaufnahme durch einen Sachverständigen durchgeführt werden. Es wird
davon ausgegangen, dass erste bauliche Maßnahmen im Wirtschaftsjahr 2019 zu
tätigen sind.
Der Vorstand
gezeichnet
Markus Flocke