Sachverhalt:
Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Schwelm
nach FSHG wurde am 20.06.2013 durch den Rat der Stadt Schwelm genehmigt. Zum
01.01.2016 trat das BHKG in Kraft, so dass formell betrachtet nunmehr eine
Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplans nach BHKG erforderlich wird und nicht
wie bisher eine Fortschreibung. Für externe gutachterliche Unterstützung wurde
ein Auftrag an die Firma SAVEPLAN vorbereitet, der in Kürze erteilt werden
soll. Ein Entwurf des neuen Brandschutzbedarfsplans wird voraussichtlich im 2.
Quartal 2019 vorliegen. Die Kosten für die gutachterliche Unterstützung sind
momentan aufgrund der fehlenden Erfahrungen mit den aktuellen gesetzlichen
Rahmenbedingungen schwer abzuschätzen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sie sich
auf rd. 18.000 Euro belaufen werden. Davon sind im Etat 2018 insgesamt 13.000 €
und im Etat 2019 die Folgekosten eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
nimmt die vorliegende Vorlage zur Kenntnis
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der Sachverhaltsschilderung
|
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |