Betreff
Brandschutzbedarfsplan
Vorlage
198/2018
Aktenzeichen
5.12
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Schwelm nach FSHG wurde am 20.06.2013 durch den Rat der Stadt Schwelm genehmigt. Zum 01.01.2016 trat das BHKG in Kraft, so dass formell betrachtet nunmehr eine Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplans nach BHKG erforderlich wird und nicht wie bisher eine Fortschreibung. Für externe gutachterliche Unterstützung wurde ein Auftrag an die Firma SAVEPLAN vorbereitet, der in Kürze erteilt werden soll. Ein Entwurf des neuen Brandschutzbedarfsplans wird voraussichtlich im 2. Quartal 2019 vorliegen. Die Kosten für die gutachterliche Unterstützung sind momentan aufgrund der fehlenden Erfahrungen mit den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen schwer abzuschätzen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sie sich auf rd. 18.000 Euro belaufen werden. Davon sind im Etat 2018 insgesamt 13.000 € und im Etat 2019 die Folgekosten eingeplant.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss nimmt die vorliegende Vorlage zur Kenntnis

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der Sachverhaltsschilderung

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann