Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement"
Vorlage
197/2018
Aktenzeichen
FB 2 / Bam/Ma
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die für den Betrieb der bebauten Grundstücke (z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen) anfallenden konsumtiven Aufwendungen werden im Produkt 01.01.13 über verschiedene Haushaltsstellen abgewickelt. Da im Rahmen der Etatplanungen die zukünftig tatsächlich anfallenden Kosten nie exakt planbar sind und aus unterschiedlichen Gründen immer Schwankungen unterworfen sind (z. B. Witterungsverhältnisse, Anmietung neuer Liegenschaften, unvorhersehbare Schadensereignisse), sind die wesentlichsten Haushaltsstellen seit jeher in einem sog. Deckungskreis mit der Nr. 101132 zusammengefasst. Hierdurch wird über das Instrument der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze auch bei notwendigen Ansatzüberschreitungen auf einzelnen Haushaltsstellen im Laufe des Haushaltsjahres weiterhin die Liquidität des Fachbereichs sichergestellt. Die Beantragung zusätzlicher Haushaltsmittel ist damit erst dann erforderlich (in der Regel zum Jahresende), wenn sich abzeichnet, dass das noch zur Verfügung stehende Restbudget des Deckungskreises nicht ausreichen wird, um die noch bis zum Jahresende zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zu decken.

 

 

Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss eines Haushaltsjahres die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen durch den Rat erforderlich, wenn bei einzelnen Haushaltsstellen (auch innerhalb eines Deckungskreises) die vorhandenen Überbuchungen die Wertgrenze von 20.000,-- EUR nach § 9 der Haushaltssatzung übersteigen.

 

So verhält es sich vorliegend bei einzelnen Haushaltsstellen des Deckungskreises 101132 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement". Bei diesen Haushaltsstellen wurden die tatsächlichen Aufwendungen 2018 zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (24.10.2018) ergänzt um eine Prognose bis zum Jahresende und das Gesamtergebnis verglichen mit dem zur Verfügung stehenden Etatansatz für 2018. Insgesamt haben sich folgende voraussichtlich zu erwartende Ansatzüberschreitungen ergeben:

 

Haushaltsstelle 01.01.13. ….

Mehrbedarf / EUR

a) 524110 - „Energie und Wasser“

                        35.000,--

b) 524190 - „Sonstige Bewirtschaftung“

                        45.000,--

c) 524193 - „Gebäudereinigung“

                        90.000,--

d) 543160 - "Sachverständigen- u.ä. Kosten

                        80.000,--

 

Gesamt:

                      250.000,--

 

 

Zu a) - 01.01.13.524110 - "Energie und Wasser"

Bei den Kosten für die Versorgung der städtischen Immobilien mit Strom, Gas und Wasser sind Verbrauchsschwankungen – insbesondere bedingt durch Witterungseinflüsse – in der Regel zu erwarten. Weitere mögliche Faktoren für Kostenschwankungen sind Preisänderungen der Versorgungsunternehmen, Nutzungsänderung von Räumen / Gebäuden oder bautechnische Maßnahmen. Eine Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Je nach Ausprägung der vorbeschriebenen Schwankungen ergeben sich daher stets mehr oder minder deutliche Ansatzunter- oder Ansatzüberschreitungen.

 

Zu b) - 01.01.13.524190 – "Sonstige Bewirtschaftung"

Es handelt sich um eine Aufwandsposition für unvorhersehbare vermischte Ausgaben. Eine Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen.

Der zusätzliche Mittelbedarf von 45.000,-- EUR erklärt sich neben einem erhöhten Anfall vermischter Kleinausgaben (z. B. für Schädlingsbekämpfung, Einkauf Elektro- und Baumarktartikel) durch die im Etatansatz nicht berücksichtigte Inanspruchnahme externer Hausmeisterdienste.

 

Zu c) - 01.01.13.524193 - "Gebäudereinigung"

Der zusätzliche Mittelbedarf von 90.000,-- EUR erklärt sich neben den üblichen Schwankungen im Bereich der Materialbeschaffung aus im Etatansatz nicht berücksichtigten Sonderreinigungen und aus einem überdurchschnittlichen Vertretungsaufwand für langzeiterkrankte städtische Reinigungskräfte.

 

 

Zu d) - 01.01.13.543160 - "Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten"

Der Etatansatz setzt sich zusammen aus einem Teilbetrag für wiederkehrende Prüfungen und einem Sockelbetrag für (Rechts-) Beratungs-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.

Die hier entstandenen überplanmäßigen Mehrkosten in Höhe von 80.000,-- EUR sind u.a. auf im Etatansatz nicht berücksichtigte Rechtsberatungskosten sowie Beratungskosten in Sachen ‚Zukunft Bäderlandschaft‘ zurückzuführen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den geschilderten zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt rd. 250.000,-- EUR für das Haushaltsjahr 2018 durch die Bewilligung von Haushaltsüberschreitungen gemäß vorbeschriebener Aufteilung sicherzustellen. In Relation zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen des FB 2 im Produkt 01.01.13 in 2018 von 7.278.620 EUR lt. Etat 2018 entspricht dies einer Überschreitung von rd. 3,43 %.

 

Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 – „Gewerbesteuer“ sichergestellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr 2018 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 250.000,-- EUR bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:

 

           35.000,-- EUR   bei 01.01.13.524110 - Energie und Wasser

           45.000,-- EUR   bei 01.01.13.524190 - Sonstige Bewirtschaftung

           90.000,-- EUR   bei 01.01.13.524193 - Gebäudereinigung

              80.000,-- EUR   bei 01.01.13.543160 - Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten

                 250.000,00 EUR   gesamt

 

Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 – „Gewerbesteuer“ sichergestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

250.000,00

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

 

Deckungsvorschlag:

Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei 16.01.01.401300 – „Gewerbesteuer“

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg