Sachverhalt:
Die für den Betrieb der bebauten Grundstücke (z. B. Verwaltungsgebäude,
Schulen) anfallenden konsumtiven Aufwendungen werden im Produkt 01.01.13 über
verschiedene Haushaltsstellen abgewickelt. Da im Rahmen der Etatplanungen die
zukünftig tatsächlich anfallenden Kosten nie exakt planbar sind und aus
unterschiedlichen Gründen immer Schwankungen unterworfen sind (z. B.
Witterungsverhältnisse, Anmietung neuer Liegenschaften, unvorhersehbare
Schadensereignisse), sind die wesentlichsten Haushaltsstellen seit jeher in
einem sog. Deckungskreis mit der Nr. 101132 zusammengefasst. Hierdurch wird
über das Instrument der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze
auch bei notwendigen Ansatzüberschreitungen auf einzelnen Haushaltsstellen im
Laufe des Haushaltsjahres weiterhin die Liquidität des Fachbereichs
sichergestellt. Die Beantragung zusätzlicher Haushaltsmittel ist damit erst
dann erforderlich (in der Regel zum Jahresende), wenn sich abzeichnet, dass das
noch zur Verfügung stehende Restbudget des Deckungskreises nicht ausreichen
wird, um die noch bis zum Jahresende zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zu
decken.
Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss eines
Haushaltsjahres die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen
durch den Rat erforderlich, wenn bei einzelnen Haushaltsstellen (auch innerhalb
eines Deckungskreises) die vorhandenen Überbuchungen die Wertgrenze von
20.000,-- EUR nach § 9 der Haushaltssatzung übersteigen.
So verhält es sich vorliegend bei einzelnen Haushaltsstellen des
Deckungskreises 101132 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales
Gebäudemanagement". Bei diesen Haushaltsstellen wurden die tatsächlichen
Aufwendungen 2018 zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (24.10.2018)
ergänzt um eine Prognose bis zum Jahresende und das Gesamtergebnis verglichen
mit dem zur Verfügung stehenden Etatansatz für 2018. Insgesamt haben sich
folgende voraussichtlich zu erwartende Ansatzüberschreitungen ergeben:
Haushaltsstelle 01.01.13. …. |
Mehrbedarf / EUR |
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a) 524110 - „Energie und Wasser“ |
35.000,-- |
|
b) 524190 - „Sonstige Bewirtschaftung“ |
45.000,-- |
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c) 524193 - „Gebäudereinigung“ |
90.000,-- |
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d) 543160 - "Sachverständigen- u.ä. Kosten |
80.000,-- |
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|
Gesamt: |
250.000,-- |
Zu a) - 01.01.13.524110 - "Energie und Wasser"
Bei den Kosten für die Versorgung der städtischen Immobilien mit Strom,
Gas und Wasser sind Verbrauchsschwankungen – insbesondere bedingt durch
Witterungseinflüsse – in der Regel zu erwarten. Weitere mögliche Faktoren für
Kostenschwankungen sind Preisänderungen der Versorgungsunternehmen,
Nutzungsänderung von Räumen / Gebäuden oder bautechnische Maßnahmen. Eine
Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Je
nach Ausprägung der vorbeschriebenen Schwankungen ergeben sich daher stets mehr
oder minder deutliche Ansatzunter- oder Ansatzüberschreitungen.
Zu b) - 01.01.13.524190 – "Sonstige Bewirtschaftung"
Es handelt sich um eine Aufwandsposition
für unvorhersehbare vermischte Ausgaben. Eine Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen.
Der zusätzliche Mittelbedarf von 45.000,-- EUR erklärt sich neben einem
erhöhten Anfall vermischter Kleinausgaben (z. B. für Schädlingsbekämpfung,
Einkauf Elektro- und Baumarktartikel) durch die im Etatansatz nicht
berücksichtigte Inanspruchnahme externer Hausmeisterdienste.
Zu c) - 01.01.13.524193 - "Gebäudereinigung"
Der zusätzliche Mittelbedarf von 90.000,-- EUR erklärt sich neben den
üblichen Schwankungen im Bereich der Materialbeschaffung aus im Etatansatz
nicht berücksichtigten Sonderreinigungen und aus einem überdurchschnittlichen
Vertretungsaufwand für langzeiterkrankte städtische Reinigungskräfte.
Zu d) - 01.01.13.543160 - "Sachverständigen-, Gerichts- u.ä.
Kosten"
Der Etatansatz setzt sich zusammen aus einem Teilbetrag für
wiederkehrende Prüfungen und einem Sockelbetrag für (Rechts-) Beratungs-,
Gerichts- und Sachverständigenkosten.
Die hier entstandenen überplanmäßigen Mehrkosten in Höhe von 80.000,--
EUR sind u.a. auf im Etatansatz nicht berücksichtigte Rechtsberatungskosten
sowie Beratungskosten in Sachen ‚Zukunft Bäderlandschaft‘ zurückzuführen.
Es wird daher vorgeschlagen, den
geschilderten zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt rd. 250.000,--
EUR für das Haushaltsjahr 2018 durch die Bewilligung von
Haushaltsüberschreitungen gemäß vorbeschriebener Aufteilung sicherzustellen. In
Relation zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen des FB 2 im Produkt 01.01.13
in 2018 von 7.278.620 EUR lt. Etat 2018 entspricht dies einer Überschreitung
von rd. 3,43 %.
Die Deckung
der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen
in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 – „Gewerbesteuer“
sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr
2018 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt
250.000,-- EUR bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:
35.000,--
EUR bei 01.01.13.524110 - Energie und
Wasser
45.000,--
EUR bei 01.01.13.524190 - Sonstige
Bewirtschaftung
90.000,--
EUR bei 01.01.13.524193 -
Gebäudereinigung
80.000,-- EUR bei
01.01.13.543160 - Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten
250.000,00 EUR gesamt
Die Deckung
der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge /
Mehreinzahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 –
„Gewerbesteuer“ sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 250.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge /
Mehreinzahlungen bei 16.01.01.401300 – „Gewerbesteuer“
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |