Betreff
Gebäude ehemalige Gustav-Heinemann-Schule
Vorlage
193/2018
Aktenzeichen
FB 7 / To
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Unter Bezugnahme auf den Inhalt der Vorlagen 083/2018 und 166/2018 werden nachstehend die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zukunft des Gebäudes der ehemaligen Gustav-Heinemann-Schule stehenden Erkenntnisse unter Einbeziehung der vorliegenden Aktualisierung des Schulentwicklungsplans zusammenfassend dargestellt. 

 

Konsolidierung

Der Haushaltsplan 2018 enthält auf Seite 3024 die Haushaltskonsolidierungsmaß-nahme „Neukonzeption der Schulstandorte“ mit einem Konsolidierungsbetrag von 196.350 € im Jahr 2018 und weiteren Beträgen für die Folgejahre. Diese setzen sich zusammen aus Einsparungen aus der Aufgabe zweier Grundschulgebäude (Südstr. 6 und Westfalendamm 27) sowie der Aufgabe der Schulform „Hauptschule“ (Lernmittel etc.).

Konsolidierungseffekte aus der Aufgabe des Gebäudes Gustav – Heinemann – Schule einschl. Sporthalle wurden nicht eingerechnet, da es sich weiterhin im Bestand der Stadt Schwelm befindet.

Mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde dieser Sachstand abgestimmt.

Es ist jedoch nunmehr erforderlich, eine Entscheidung zur „Zukunft“ des Gebäudes außerhalb des Kontextes „Zentralisierung“ zu treffen, auch um ggf. weitere Konsolidierungsbeträge generieren zu können.

 

Objektzustand

Eine mögliche Folgenutzung würde nach heutigem Kenntnisstand eine Sanierung des Gebäudes sowie die grundlegende Erneuerung des Außengeländes erfordern. Eine diesbezügliche Kostenschätzung wäre dabei erst nach Festlegung einer zukünftigen Nutzung möglich.

 

Vorübergehende Nutzung des Gebäudes durch die Gesamtschule des Kreises

Die Kreisverwaltung hat sich nach Kenntnis der Verwaltung zwischenzeitlich bei diesem Thema festgelegt und sieht von einer vorübergehenden Auslagerung der  Oberstufe der Gesamtschule in Haßlinghausen in die Gustav-Heinemann-Schule aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit ab.

Gleichwohl hat der Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 29.10. die Verwaltung beauftragt, hierzu nochmals vertiefende Gespräche mit der Kreisverwaltung zu führen.

 

Prognosen zur Entwicklung von Schüler*innen- und OGS-Zahlen – Aktualisierung des SEP 2016

Nachstehend erfolgen die zusammenfassende Darstellung der Aktualisierung des Schulentwicklungsplans im Primarbereich sowie das entwickelte Szenario zur Prognose der Zahlen im OGS-Bereich (vorgestellt in der gemeinsamen Sitzung von JHA und SchA am 01.10.2018) unter Ergänzung weiterer Erkenntnisse.

 

Prognose SuS-Zahlen

Die Prognose zeigt eine bis zum Schuljahr 2023/24 deutlich ansteigende SuS-Anzahl, die im Schuljahr 2024/25 wieder einen sinkenden Verlauf um 35 SuS nimmt.

 

Rechtliche Einordnung:

 

Klassenrichtzahl: Diese bestimmt die maximal zulässige Zügigkeit bei Division durch 23 SuS:

  • Im Prognosezeitraum ergeben  sich maximal zulässige  Zügigkeiten zwischen 11 und 13 Zügen, dabei liegt die maximale Zulässigkeit bei 11 Zügen im kommenden Schuljahr, Ausreißer von maximal 13 zulässigen Zügen (aufgerundet) sind nur in den Schuljahren 21/22 und 23/24 zu erwarten.
  • Im Gebiet des Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten.

 

Bildung von Eingangsklassen

  • Die räumliche Klassenkapazität liegt in den Schwelmer Grundschulen aktuell bei maximal 11 Zügen, jeder weiterer Zug (4 Klassenräume) müsste also gebaut werden.
  • Die durchschnittliche SuS-Anzahl pro Eingangsklasse liegt unter Berücksichtigung von 11 Zügen und prognostizierten SuS-Zahlen zwischen 23 und 27 SuS, im Schnitt des Betrachtungszeitraums bei 25 SuS pro Eingangsklasse.
  • Die Ausreißer von 27 SuS sind voraussichtlich auf  2 Schuljahre (21/22 u. 23/24) beschränkt.
  • Der Verbleib bei 11 Zügen ist entsprechend nach oben und unten rechtmäßig und aufgrund von voraussichtlich nur zwei betroffenen Schuljahren mit 27 SuS je Eingangsklasse auch realisierbar.
  • Der Rückgang der SuS-Zahlen in 24/25 deutet möglicherweise eine nennenswerte Tendenz (BertelsmannStiftung) an.
  • Das Schulamt des EN-Kreises teilt diese Einschätzung insgesamt grundsätzlich und bezeichnet eine hier in Rede stehende Erhöhung der Anzahl der Züge als keinesfalls zwingend erforderlich.
  • Diese Einschätzung wird auch vor dem Hintergrund der sich nach heutiger Erkenntnis zunehmend verschlechternden Lehrer*innen-Versorgung abgegeben.
  • Fazit: Der in der Aktualisierung des SEP skizzierte Verbleib bei 11 Zügen ist rechtmäßig und berücksichtigt den voraussichtlich. nur vorübergehenden Anstieg der SuS-Zahlen.

 

Maßnahmenbezogene Einordnung:

  • Die Prognosezahlen können in der vorhandenen Klassenraumstruktur mit 11 Zügen abgebildet werden.
  • Sollte ein 12. Zug (…) durch politischen Willen oder steigende Prognosewerte dennoch gewollt/notwendig werden, könnte nach spontaner Einschätzung eine entsprechende Baumaßnahme mindestens an der Grundschule Nordstadt möglich sein.

 

Zeitliche Einordnung:

  • Ein deutlicher Anstieg (1. Ausreißer) der SuS-Zahlen ist erst mit dem Schuljahr 2021/22 zu erwarten.
  • Vor einer Entscheidung für einen 12. Zug und den dann hiermit verbundenen Baumaßnahmen kann (sollte) mindestens noch die Geburtenstatistik im Herbst 2019, besser noch die erste Hälfte des Jahres 2020, abgewartet werden (weitere Geburtenzeiträume greifbar, Fördermittel, …), um auf eine weiter gesicherte Entscheidungsgrundlage zurückgreifen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prognose Betreuung

  • Hinweis: Ein ergänzender Abgleich mit der Entwicklung der Anmeldezahlen im KiTa-Bereich – wie im SchA angeregt -  stellt sich aktuell als nicht zielführend dar. Die Kitas verfügen über feste Kontingente der einzelnen Betreuungsformen (Stundenvolumina), deshalb ergeben sich hieraus aktuell keine Nachfragetendenzen. Die Voranmeldungen für die kommenden Jahre beim FB 4 erfassen keine Stundenangabe der Eltern, so dass auch hieraus keine Entwicklung abzuleiten ist. Auch die Zahlen in den im Aufbau / in der Start-phase befindlichen Einrichtungen geben kein repräsentatives Bild. Wir gehen deshalb von den bekannten Parametern, also der Entwicklung der Betreuungsquote unter Anwendung der vergangenen Steigerungsrate, aus.

 

Kapazitive Einordnung:

  • Die Tabelle zeigt die Quoten bei Verdoppelung des Betreuungsangebotes. Die hierzu erforderlichen Räumlichkeiten können nach heutiger Einschätzung an den Grundschulstandorten abgebildet werden (Vorlage 166/2018).
  • Eine 100-prozentige Abdeckung der Bedarfe inklusive Wartelisten erfordert dagegen aus heutiger Sicht und zugleich aus dem gewählten Szenario heraus weitere 10 Gruppenräume (926 Plätze Bedarf – 680 Plätze Ist (bei Verdoppelung Stand 17/18) = rd. 250 zusätzlich erforderliche Plätze / 25 SuS (plus Infrastruktur)). Diese müssten an den Standorten zusätzlich gebaut / aufgestellt werden. 

 

Zeitliche Einordnung:

  • Die dann erforderlichen Baumaßnahmen müssten sukzessive spätestens ab dem Schuljahr 2022/23 greifen.  Die erforderlichen Beschlüsse müssten entsprechend in 2021 gefasst werden – dies auch im Kontext eines möglichen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab 2025.
  • Allerdings müsste vereinbarungsgemäß die Übergangssituation mindestens an der GS Nordstadt bereits zum nächsten Schuljahr aufgehoben werden, an der GS Engelbertstraße hat sich dagegen zum laufenden Schuljahr kein Bedarf für eine weitere (dritte) Gruppe ergeben. Dennoch sollten auch dort – je nach Entscheidungslage Schulstandort – entsprechende Maßnahmen zur verbesserten Raumsituation zum nächsten Schuljahr getroffen werden.

 

Standort Grundschule Engelbertstraße

Raumkapazitäten:

  • Für die Deckung des skizzierten zukünftigen Bedarfs müssten voraussichtlich zusätzlich zu den erforderlichen Räumlichkeiten bei Verdoppelung des Angebots weitere drei Gruppenräume geschaffen werden, die nur durch einen Anbau realisiert werden könnten. Der angenommene Bedarf läge dann bei 7 Gruppenräumen für den OGS-, 2 Räumen für den 8:00-13:00 Uhr-Bereich sowie zusätzlichen Hausaufgabenräumen und  Räumlichkeiten für den Verpflegungsbereich (siehe Vorlage 166/2018).

 

  • Das Raumangebot bei Nutzung der ehem. GHS wäre (nach grober Prüfung) auskömmlich, auch für eine vorübergehende Vierzügigkeit. Dabei stellt sich die Raumkapazität mit 18 Klassenräumen und mind. 10 weiteren Räumen (ehem. Fachräume, Schulsozialarbeit, Berufsberatung, …) sowie Verwaltungs- und Lehrer*innen-Bereichen sowie großen Räumlichkeiten für Küche und Essen, zusätzlichen Werkräumen im Kellerbereich eher großzügig dar. Diese Einschätzung gilt mindestens bei einer dreizügigen Nutzung des Gebäudes.

 

Schulwege:

·         Die Schulwege nach Radien in Metern stellen sich im Schuljahr 2018/19 für alle Schulen insgesamt wie folgt dar (Hinweis: Über 2 km besteht ein Anrecht auf die Übernahme von Schülerfahrkosten):


 

·         Im Vergleich der möglichen Standorte Engelbertstraße und Holthausstraße stellen sich die Entfernungen für die SuS des aktuellen Schuljahres wie folgt dar. Dabei können nachstehende Daten aus der als Anlagen 1 und 2 angefügten planerischen Darstellung noch detaillierter entnommen werden.


·         Durch die mögliche Verschiebung des Standortes in das ehemalige Gebäude der GHS nach Westen verlängert sich für  33 SuS der Schulweg über die Entfernung von 500 m. Weitere, kleinere Verschiebungen sind aus der Tabelle ebenso erkennbar. Die Zahl der SuS über 2 km Schulweg erhöht sich um 5 SuS.

 

·         Ergänzend werden nachstehend die Einpendler*innen aus Nachbarstädten in Schwelmer Grundschulen dargestellt:

 

 

Fördermittel:

·         Bisher sind rd. 80 Tsd. € an Fördermitteln aus dem Programm Gute Schule 2020 in das Gebäude der Grundschule Engelbertstraße geflossen. Bei Aufgabe des Grundschulstandortes müssten diese möglicherweise an den Fördergeber zurückgezahlt werden.

 

 

Weitere Fragestellungen / Punkte:

·         Für die Entscheidung können aus den bisherigen Diskussionen ergänzend noch folgende Fragestellungen/Punkte bei der Diskussion um den Schulstandort der Grundschule  Engelbertstraße benannt werden:

·         Die Verantwortlichen der Grundschule Engelbertstraße können sich sowohl einen Umzug in das GHS-Gebäude als auch eine bauliche Lösung am bisherigen Standort vorstellen.

·         Je nach Standortentscheidung entstehen unterschiedlich lange Übergangszeiten in der Betreuungssituation in der GS Engellbertstraße.

·         Die unterschiedliche Vermarktbarkeit der in Rede stehenden Grundstücke.

·         Die räumliche Kapazität als Frage der Zukunftsfähigkeit von Schule und Betreuung.

·         Die ehemalige Sporthalle-West als ergänzendes Angebot?

·         Nutzungsergänzung /-kombination vor dem Hintergrund der Schulhofgröße um beispielsweise eine KiTa möglich oder zielführend?.

·         Vergleichende Prüfung der Wirtschaftlichkeit beider Optionen.

·         Die mittelfristige, evtl. abnehmende Anzahl an SuS.

·         Der aus heutiger Sicht zunehmende Betreuungsbedarf.

·        

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

keiner

 


 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann