Sachverhalt:
Bei der
Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen für die Sportförderung nach den
Sportförderungsrichtlinien insgesamt 17.840,00 € zur Verfügung.
Dieser Ansatz teilt
sich wie folgt auf:
a)
Förderung
nach den Sportförderungsrichtlinien 15.940,00
€
b)
Zuschuss
Sportabzeichen Schüler 400,00 €
c)
Zuschuss
für Sportgeräte 1.500,00 €
17.840,00 €
2010 wurde die Höhe
der Zuschüsse nach den Sportförderrichtlinien reduziert. Die Vorgabe der
Kommunalaufsicht wurde daher erreicht.
Die Sportförderung
2018 stellt sich nach den vorliegenden Anträgen wie folgt dar:
a)
Förderung
nach den Sportförderungsrichtlinien: 15.929,25 €
Aufteilung der Beträge sie Anlage 1 zur Vorlage
b)
Zuschuss
an den Stadtsportverband für die Sport-
Abzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern
400,00 €
c)
Zuschuss
für Sportgeräte 665,00 €
( TTF Schwelm 4 Tischtennisplatten)
Gesamt:
16.994,25 €
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss
nimmt die Vorlage 180/2018 zur Kenntnis.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |