Betreff
Sportförderung nach den Sportförderungsrichtlinien (SFR) im Jahr 2018
Vorlage
180/2018
Aktenzeichen
FB7/Stei.
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen für die Sportförderung nach den Sportförderungsrichtlinien insgesamt 17.840,00 € zur Verfügung.

Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:

a)      Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien                             15.940,00 €

b)      Zuschuss Sportabzeichen Schüler                                                               400,00 €

c)       Zuschuss für Sportgeräte                                                                                            1.500,00 €

17.840,00 €

2010 wurde die Höhe der Zuschüsse nach den Sportförderrichtlinien reduziert. Die Vorgabe der Kommunalaufsicht wurde daher erreicht.

 

Die Sportförderung 2018 stellt sich nach den vorliegenden Anträgen wie folgt dar:

 

a)      Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien:                              15.929,25 €

Aufteilung der Beträge sie Anlage 1 zur Vorlage

b)      Zuschuss an den Stadtsportverband für die Sport-

Abzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern                400,00 €

c)       Zuschuss für Sportgeräte                                                                                                665,00 €

( TTF Schwelm 4 Tischtennisplatten)

      Gesamt:                                                                                                                                      16.994,25 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt die Vorlage 180/2018 zur Kenntnis.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann