Betreff
Änderung der Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
126/2018/1
Aktenzeichen
14/1-11-07
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 103 Abs. 1 Ziffer 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die örtliche Rechnungsprüfung u.a. die Vergaben zu prüfen.

Aufgrund dieses allgemeinen Wortlautes liegt es in der Entscheidung der Rechnungsprüfung, in welchem Umfang eine Prüfung der Vergaben erfolgt.

Laut Ziffer 5 Abs. 1 erster Satz der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Schwelm vom 22.07.2011 sind Vergaben vor Auftragserteilung mit den Ausschreibungsunterlagen der Rechnungsprüfung zur Zustimmung vorzulegen.

Die Zustimmung ist laut allgemeiner Definition ein einseitiges, selbstständiges und empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft und es ergeben sich hinsichtlich der Aufgaben der Rechnungsprüfung verschiedene Interpretationsmöglichkeiten.

Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Formulierung „zur Zustimmung“ aus der Rechnungsprüfungsordnung gestrichen werden.

 

Bei Beratung im nicht öffentlichen Gremium Rechnungsprüfungsausschuss wurde beschlossen, die Thematik in den nachfolgenden Gremien öffentlich zu beraten bzw. zu beschließen.

Die Vorlage 126/2018/1 (öffentlichen Vorlage) ersetzt in den Folgegremien  die Vorlage 126/2018 (nichtöffentliche Vorlage).

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Änderung der Rechnungsprüfungsordnung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann