Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 27.09.18 (siehe Sitzungsvorlage 130/2018) den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich des Haushaltsplanes 2019 mit Anlagen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit sind aus dem Zuständigkeitsbereich des FB 1 im Hauptausschuss folgende Produkte zu beraten:
01.01.01 - Politische Gremien
01.01.09 - Personal- und Organisationsmanagement
01.01.11 - Rechts- und Versicherungsangelegenheiten der Kommune
01.01.15 - Allgemeine Personalwirtschaft
01.01.07 – Zentraler Service
01.01.08 – Technikunterstütze Informationsverarbeitung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2019 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes wurde der
Sitzungsvorlage 130/2018 als Anlage 1 in elektronischer Fassung
beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch durch den Fachbereich Finanzen zur
Verfügung gestellt werden.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |