Sachverhalt:
A.
Im Zuge
der neuen Gesetzgebung zum UVG wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle
vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen befristet bis zum 30.06.2019, weil
zunächst die Entwicklung abgewartet werden sollte. Vor der Gesetzesänderung gab
es durchschnittlich 175 laufende Fälle, zurzeit sind es 365 Fälle. Auch wenn
die Heranziehung der Unterhaltspflichtigen für die Fälle ab 01.07.2019 zum Land
wechselt, verbleibt die Heranziehung für die bis dahin bewilligten Fälle in
kommunaler Hand. In Verbindung mit den gestiegenen Fallzahlen ist somit eine
dauerhafte Personalausstattung in der aktuellen Stärke notwendig. Die
Befristung soll daher entfallen.
B.
Die GPA
hat im Rahmen ihrer Beratung des Jugendamtes Empfehlungen für Fallzahlen pro
Vollzeitstelle ausgesprochen. Für die Jugendgerichtshilfe wird für 250 Fälle
von einem VZÄ (Vollzeitäquivalent) ausgegangen. Im Jahr 2017 wurden in Schwelm
251 Fälle in der Jugendgerichtshilfe bearbeitet. Für das erste Halbjahr 2018
ist die Tendenz weiter steigend. Da aktuell im Jugendamt lediglich ein
Stellenanteil von 0,5 VZÄ vorhanden ist, soll hier entsprechend der Fallzahlen
nachgesteuert und auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden.
Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt,
die notwendigen Personalmaßnahmen im
Jugendamt gemäß des Sachverhaltes der Vorlage zu planen.
Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlich zum Eckdatenbeschluss entstehen für die
UVG-Stelle Personalkosten in Höhe von 32.550€ für das Jahr 2019 und für die
Folgejahre von 65.100 € pro Jahr.
Für die JGH-Stelle
entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 31.750 € pro Jahr.
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |