Betreff
Personal-Jugendamt
Vorlage
165/2018
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

A.      Im Zuge der neuen Gesetzgebung zum UVG wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen befristet bis zum 30.06.2019, weil zunächst die Entwicklung abgewartet werden sollte. Vor der Gesetzesänderung gab es durchschnittlich 175 laufende Fälle, zurzeit sind es 365 Fälle. Auch wenn die Heranziehung der Unterhaltspflichtigen für die Fälle ab 01.07.2019 zum Land wechselt, verbleibt die Heranziehung für die bis dahin bewilligten Fälle in kommunaler Hand. In Verbindung mit den gestiegenen Fallzahlen ist somit eine dauerhafte Personalausstattung in der aktuellen Stärke notwendig. Die Befristung soll daher entfallen.

B.      Die GPA hat im Rahmen ihrer Beratung des Jugendamtes Empfehlungen für Fallzahlen pro Vollzeitstelle ausgesprochen. Für die Jugendgerichtshilfe wird für 250 Fälle von einem VZÄ (Vollzeitäquivalent) ausgegangen. Im Jahr 2017 wurden in Schwelm 251 Fälle in der Jugendgerichtshilfe bearbeitet. Für das erste Halbjahr 2018 ist die Tendenz weiter steigend. Da aktuell im Jugendamt lediglich ein Stellenanteil von 0,5 VZÄ vorhanden ist, soll hier entsprechend der Fallzahlen nachgesteuert und auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der JHA empfiehlt, die notwendigen Personalmaßnahmen  im Jugendamt gemäß des Sachverhaltes der Vorlage zu planen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Zusätzlich  zum Eckdatenbeschluss entstehen für die UVG-Stelle Personalkosten in Höhe von 32.550€ für das Jahr 2019 und für die Folgejahre von 65.100 € pro Jahr.

Für die JGH-Stelle entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 31.750 € pro Jahr.

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg