Betreff
Fördermaßnahme Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018 – Projektaufruf 2018 SJK III (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
154/2018
Aktenzeichen
StoP
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das BMI hat am 31.07.2018 den Startschuss für die dritte Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gegeben.

Die Verwaltung hat unter Fristwahrung für die Stadt Schwelm die Projekte „Entwicklung der Bäderlandschaft Schwelm (Online-Kennung: 100372484)“ und „ Entwicklung kulturelle Begegnungsstätte Haus Martfeld (Online-Kennung 1000372652)“ angemeldet.

Formale Teilnahmevoraussetzung ist weiterhin ein Billigungsbeschluss des Rates bis zum 20.09.2018.

 

Gem. § 60 (1) GO NRW entscheidet der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister - im Falle seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter - mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

 

Die nächste Ratssitzung findet am 27.09.2018 statt. Der notwendige Ratsbeschluss für eine Teilnahme an der Fördermaßnahme kann somit nicht fristgerecht erfolgen. Die Voraussetzungen des § 60 (1) GO NRW zur Billigung der Teilnahme an der Fördermaßnahme durch den Hauptausschuss liegen somit vor.

 

Weitergehende Informationen zur Fördermaßnahme sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss billigt unter Hinweis auf § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW die Teilnahme der Stadt Schwelm mit den Projekten Entwicklung der Bäderlandschaft Schwelm und Entwicklung kulturelle Begegnungsstätte Haus Martfeld an der Fördermaßnahme Sanierung Kommunaler Einrichtungen 2018 – Projektaufruf 2018 SKJ III  des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 31.07.2018.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 13.09.2018 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW  zur Bewilligung der Teilnahme an der Fördermaßnahme Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018 – Projektaufruf 2018 SJK 2018.

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann