Sachverhalt:
Das BMI hat am
31.07.2018 den Startschuss für die dritte Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gegeben.
Die Verwaltung hat
unter Fristwahrung für die Stadt Schwelm die Projekte „Entwicklung der
Bäderlandschaft Schwelm (Online-Kennung: 100372484)“ und „ Entwicklung kulturelle
Begegnungsstätte Haus Martfeld (Online-Kennung 1000372652)“ angemeldet.
Formale
Teilnahmevoraussetzung ist weiterhin ein Billigungsbeschluss des Rates bis zum 20.09.2018.
Gem.
§ 60 (1) GO NRW entscheidet der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung
des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig
möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig
möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst
erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister -
im Falle seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter - mit einem Ratsmitglied
entscheiden. Diese Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit
nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden
sind.
Die
nächste Ratssitzung findet am 27.09.2018 statt. Der notwendige Ratsbeschluss
für eine Teilnahme an der Fördermaßnahme kann somit nicht fristgerecht
erfolgen. Die Voraussetzungen des § 60 (1) GO NRW zur Billigung der Teilnahme
an der Fördermaßnahme durch den Hauptausschuss liegen somit vor.
Weitergehende
Informationen zur Fördermaßnahme sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss
billigt unter Hinweis auf § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW die Teilnahme
der Stadt Schwelm mit den Projekten Entwicklung der Bäderlandschaft Schwelm und
Entwicklung kulturelle Begegnungsstätte Haus Martfeld an der Fördermaßnahme
Sanierung Kommunaler Einrichtungen 2018 – Projektaufruf 2018 SKJ III des Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) vom 31.07.2018.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die vom Hauptausschuss am 13.09.2018 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem.
§ 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW zur
Bewilligung der Teilnahme an der Fördermaßnahme Sanierung kommunaler
Einrichtungen 2018 – Projektaufruf 2018 SJK 2018.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |