Sachverhalt:
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Stichtag Fälle Personenzahl
31.12.2013 60 91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2014 80 146
(davon 26 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2015 279 530
(davon 37 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2016 177 357
(davon 87 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2017 116 214
(davon 73 geduldete Flüchtlinge)
28.02.2018 110 198
(davon 75 geduldete Flüchtlinge)
31.08.2018 100 184
(davon 64 geduldete Flüchtlinge)
Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2018
0-5 Jahre 27 Personen
6-10 Jahre 11 Personen
11-17 Jahre 19 Personen
18 und älter 123 Personen
65 und älter 4 Personen
Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2018
Afghanistan 25 Personen
Albanien 22 Personen
Russ. Förderation 14 Personen
Ghana 13 Personen
Irak 13 Personen
Iran 12 Personen
Kosovo 10
Personen
Nigeria 9 Personen
Armenien 8 Personen
Tadschikistan 8
Personen
Syrien
7 Personen
Türkei
7 Personen
Die übrigen Asylbewerber
kommen u.a. aus Aserbaidschan, Armenien,
Bangladesch, China, Eritrea, Libanon, Marokko, Serbien, Ägypten
Altuelle Erfüllungsquoten
Laut Verteilstatistik der
Bezirksregierung Arnsberg (Stand
09.09.2018) hat die Stadt Schwelm die Aufnahmequote für Flüchtlinge im
laufenden Asylverfahren zu 103,72% = 128 Personen ( 100 % = 123 Personen)
erfüllt.
Bei der Aufnahme von bereits
anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand 02.09.2018) liegt die Erfüllungsquote bei
101,31 % = 267 Personen.
Bei den vorgenannten Quoten
handelt es sich um Stichtagsbetrachtungen. Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse
können kurzfristige Änderungen eintreten, die dazu führen, dass Flüchtlinge
aufgenommen werden müssen.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Vorlage 152/2018 zur Kenntnis.
Digitalisierung des Asylverfahrens
Bereits im Jahr 2017
wurde den Asylbewerberleistungsbehörden mitgeteilt, dass im Zuge aktueller
Planungen auf Bundesebene (Beschluss der Bundeskanzlerin zusammen mit den
Ministerpräsident*innen der Länder ) es vorgesehen ist, die Ausländer- und
Asylbewerberleistungsbehörden mit der sog. Fast-ID-Technik (Fingerabdruck-Schnell-Abgleich)
auszustatten. Mit Hilfe dieser Technik sollen die Leistungsbehörden in die Lage
versetzt werden, die Identität einer leistungsberechtigten Person zweifelsfrei
festzustellen, um einen Leistungsmissbrauch zu verhindern.
Es sollen nur bei Zweifel an der Identität der Person die Fingerabdrücke
abgenommen und mit den dazu im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten
Daten abgeglichen werden. Es erfolgt dabei keine vollständige
erkennungsdienstliche Behandlung und kein automatischer Abgleich mit dem AZR,
sondern lediglich die Abfrage, ob die Fingerabdrücke der geprüften Person
bereits in den polizeilichen Auskunftssystemen gespeichert sind.
Eine entsprechende
Ermächtigungsgrundlage wird im Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen und tritt
erst in Kraft, wenn alle Behörden mit der Technik ausgestattet worden sind.
Dies soll voraussichtlich Anfang 2019 der Fall sein.
Im Fachbereich
Familie, Jugend und Soziales wurden die entsprechenden Geräte am 04.09.2018
aufgestellt. Die technische Inbetriebnahme konnte aber noch nicht vollständig
abgeschlossen werden, da es auf Seiten der Bundesdruckerei zu Schwierigkeiten
kam.
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Die Bürgermeisterin
I.V. gez. |