Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
152/2018
Aktenzeichen
4/50-10 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                                      Personenzahl

 

31.12.2013                            60                                          91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2014                            80                                        146 (davon 26 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2015                          279                                        530 (davon 37 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2016                          177                                        357 (davon 87 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2017                          116                                        214 (davon 73 geduldete Flüchtlinge)

28.02.2018                          110                                        198 (davon 75 geduldete Flüchtlinge)

31.08.2018                          100                                        184 (davon 64 geduldete Flüchtlinge)

 

 

Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2018

 

0-5 Jahre                             27 Personen

6-10 Jahre                          11 Personen

11-17 Jahre                        19 Personen

18 und älter           123 Personen

65 und älter                         4 Personen

 

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2018

 

Afghanistan                       25 Personen                                    

Albanien                             22 Personen     

Russ. Förderation           14 Personen                                    

Ghana                  13 Personen

Irak                                       13 Personen

Iran                                       12 Personen

Kosovo                                10 Personen

Nigeria                   9 Personen

Armenien                             8 Personen

Tadschikistan      8 Personen

Syrien                                    7 Personen

Türkei                                    7 Personen

 

Die übrigen Asylbewerber kommen u.a. aus  Aserbaidschan, Armenien, Bangladesch, China, Eritrea, Libanon, Marokko, Serbien, Ägypten

 

 

Altuelle Erfüllungsquoten

 

Laut Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg (Stand  09.09.2018) hat die Stadt Schwelm die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren zu 103,72% = 128 Personen ( 100 % = 123 Personen) erfüllt.

 

Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand  02.09.2018) liegt die Erfüllungsquote bei 101,31 % = 267  Personen.

 

Bei den vorgenannten Quoten handelt es sich um Stichtagsbetrachtungen. Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse können kurzfristige Änderungen eintreten, die dazu führen, dass Flüchtlinge aufgenommen werden müssen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 152/2018 zur Kenntnis.

 


Digitalisierung des Asylverfahrens

 

Bereits im Jahr 2017 wurde den Asylbewerberleistungsbehörden mitgeteilt, dass im Zuge aktueller Planungen auf Bundesebene (Beschluss der Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsident*innen der Länder ) es vorgesehen ist, die Ausländer- und Asylbewerberleistungsbehörden mit der sog. Fast-ID-Technik (Fingerabdruck-Schnell-Abgleich) auszustatten. Mit Hilfe dieser Technik sollen die Leistungsbehörden in die Lage versetzt werden, die Identität einer leistungsberechtigten Person zweifelsfrei festzustellen, um einen Leistungsmissbrauch zu verhindern.
Es sollen nur bei Zweifel an der Identität der Person die Fingerabdrücke abgenommen und mit den dazu im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Daten abgeglichen werden. Es erfolgt dabei keine vollständige erkennungsdienstliche Behandlung und kein automatischer Abgleich mit dem AZR, sondern lediglich die Abfrage, ob die Fingerabdrücke der geprüften Person bereits in den polizeilichen Auskunftssystemen gespeichert sind.

Eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage wird im Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen und tritt erst in Kraft, wenn alle Behörden mit der Technik ausgestattet worden sind. Dies soll voraussichtlich Anfang 2019 der Fall sein.

 

Im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales wurden die entsprechenden Geräte am 04.09.2018 aufgestellt. Die technische Inbetriebnahme konnte aber noch nicht vollständig abgeschlossen werden, da es auf Seiten der Bundesdruckerei zu Schwierigkeiten kam.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

I.V.

gez.
Schweinsberg