Betreff
a) Jahresabschluss 2017 der Technischen Betriebe Schwelm AöR (nur Verwaltungsrat)
b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
090/2018/1
Aktenzeichen
JA 2017
Art
Beschlussvorlage der TBS
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat hat bereits über Vorlage 090/2018 entschieden. Diese Vorlage ändert lediglich die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung. Für den Rat ersetzt Vorlage 090/2018/1 Vorlage 090/2018.

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Die Reduzierung der Ausschüttung in 2018 erfolgt vor dem Hintergrund, dass eine Ausschüttung in Höhe des Planansatzes mit Blick auf die finanzielle Entwicklung 2018 der Stadt als ausreichend erachtet wird.

Der der Rücklage zugeführte Anteil steht für eine Ausschüttung zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung, um dann mögliche finanzielle Engpässe abzumildern.

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 1.236.250 Euro wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet, neben der Zuführung der Erhöhung des Unterschiedsbetrages gem. § 253 HGB (83.466 Euro) wird ein Betrag in Höhe von 475.378,83 Euro der Gewinnrücklage zugeführt.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.


Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke