Sachverhalt:
Bei der Haushaltsstelle 06.03.09.531200 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - sind für das Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 79.200,00 € veranschlagt worden.
Die psychologische Beratungsstelle hat mit Schreiben vom 22.01.2018 mitgeteilt, dass der Erstattungsanteil der Stadt Schwelm für 2018 quartalsweise 20.976,86 € beträgt.
Aufgrund der Zahlung für das IV. Quartal 2017 im I. Quartal 2018 in Höhe von 15.446,19 €, sowie der Zahlungen für die Quartale I bis III 2018 in Höhe von insgesamt 62.930,58 €, ergeben sich bislang bereits Aufwendungen in Höhe von insgesamt 78.376,77 €. Da für die weitere Fälligkeit am 15.11.2018 somit keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung stehen, sind die überplanmäßigen Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 20.153,63 € unumgänglich. Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung vom 29.10.2015.
Beschlussvorschlag:
Bei der Haushaltsstelle 06.03.09.531200 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden (GV) - werden überplanmäßig Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 20.153,63 € für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt.
Die Deckung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen bei
der Haushaltsstelle 06.03.03.448102 – Kostenerstattungen/-umlagen vom Land
(UMA) gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.03.09. 531200 |
Bezeichnung
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an
Gemeinden (GV) |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 20.153,63 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Die Deckung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltsstelle 06.03.03.448102 – Kostenerstattungen/-umlagen vom Land (UMA) gewährleistet.
|
Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |