Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2019 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
144/2018
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze:

 

Im Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2019 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2018

Gebührensatz

2019

Veränderung

 

€ / m

€ / m

€ / m

%

Winterdienst

 

 

 

 

Klasse A

1,20

0,73

- 0,47

- 39,2

Klasse B

1,15

0,84

- 0,31

- 27,0

Klasse C

0,91

0,67

- 0,24

- 26,4

Sommerreinigung

(sonst. Straßenreinigung)

 

 

 

 

Klasse A

1,74

1,74

--

--

Klasse B

2,78

2,78

--

--

Klasse C

3,13

3,13

--

--

 


 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Seit 2009 werden separate Gebührensätze für Winterdienst und Sommerreinigung mit Einteilung in die Reinigungsklassen A, B und C berechnet. Die Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anlieger-straßen) dargestellt.

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 748.000 €. Im Vergleich zum Vorjahr (783.150 €) ist eine Reduzierung von 35.150 € (rd. – 4,5 %) erzielt worden. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse um 4.300 € werden die Gebührensätze für den Winterdienst in allen Klassen zwischen 26 % und 39 % gesenkt. Die seit 2016 geltenden Gebührensätze für die Sommerreinigung bleiben für 2019 in allen Klassen konstant.

 

Im Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den Wetterverhältnissen. Aus diesem Grund werden für die Einsätze der gewerblichen Mitarbeiter Durchschnittszeiten der letzten 7 Jahre zugrunde gelegt. Die Personalkosten der Verwaltungsbeschäftigten basieren auf den tatsächlichen Einsatzzeiten des letzten Jahres. Danach ist für Personaleinsatz mit einem Minderbedarf von rd. 21.000 € zu rechnen. Die Einrechnung eines Überdeckungs-betrages von rd. 59.000 € bewirkt eine weitere Reduzierung des Gebührendedarfs.

 

Bei der Sommerreinigung entsprechen die Kosten mit rd. 528.000 € (rd. + 2.000 €) in etwa dem Vorjahreswert. Erhöhungen bei den KFZ-Einsatzkosten (rd. + 3.000 €), den Personal-kosten (rd. + 9.000 €) und der Verwaltungsumlage (rd. + 20.000 €) können durch geringere Ausgleichsbeträge für Unterdeckungen aus Vorjahren (rd. – 32.000 €) aufgefangen werden.

 

In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).

 

Bemessungsgrundlagen

 

Aufgrund von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die Frontmeterlängen in der Klasse A um 9 m und in der Klasse B um 60 m. In der Klasse C sind Zugänge von rd. 700 m für das Baugebiet Winterberg eingeplant.

 

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.

 

 

2018

2019

Veränderung

Winterdienst Klasse C

18,20 €

13,40 €

- 4,80 €

Sommerreinigung Klasse C

62,60 €

62,60 €

- 0,00 €

Straßenreinigung gesamt

80,80 €

76,00 €

- 4,80 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2019 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke