Sachverhalt:
Gebührensätze
Folgende Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2019 (Anlage 2) ermittelt:
|
Gebührensatz 2018 |
Gebührensatz 2019 |
Veränderung |
|
|
€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26
x jährlich) |
1,95 |
1,90 |
- 0,05 |
- 2,6 |
Bioabfall 60 – 240 L, 1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26
x jährlich) |
1,05 |
1,00 |
- 0,05 |
- 4,8 |
Restabfall 1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26
x jährlich) |
1,32 |
1,28 |
- 0,04 |
- 3,0 |
Abfuhr wöchentlich
(52 x jährlich) |
2,64 |
2,56 |
- 0,08 |
- 3,0 |
Abfuhr
4wöchentlich (13 x jährlich) |
0,66 |
0,64 |
- 0,02 |
- 3,0 |
Entwicklung der Gebührensätze:
Kosten / Erlöse
Auf Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres bleiben die Gesamtkosten im Vergleich zum Vorjahr konstant. Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2019 nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.
Eine geschätzte Steigerung der Abfallmengen um rd. 150 Tonnen führt zur Erhöhung der Entsorgungskosten um rd. 23.000 €, weitere Mehrkosten von rd. 16.000 € ergeben sich aus der Anpassung des Kreis-Gebührensatzes ab 2018 für Bioabfallentsorgung. Kompensiert werden die Mehrkosten insbesondere durch geringere Grund- und Elektroschrottgebühren an den Kreis (rd. - 30.000 €). Bedingt durch die günstige Kostenentwicklung der Müllwagen nach den Ist-Ergebnissen 2017 werden weitere Reduzierungen von rd. 18.000 € eingeplant.
Auf der Erlösseite führt der Ausgleich von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren in Höhe von rd. 92.000 € zur Verbesserung der Gebührensätze.
Details zu den Auswirkungen der Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze und Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen sowie Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Für 2019 ist in allen Bereichen mit einer Erhöhung zu rechnen: kleine Restabfallbehälter = rd. + 6.500 Liter, Bioabfallbehälter = rd. + 5.800 Liter, Restabfall-Großbehälter = rd. + 6.600 Liter. Dies wirkt sich auf die Gebührensätze mit jeweils 0,02 € bei Restabfall und 0,01 € bei Bioabfall positiv aus.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.
|
2018 |
2019 |
Veränderung |
Restabfall |
117,00
€ |
114,00 € |
-
3,00 € |
Bioabfall |
63,00
€ |
60,00 € |
-
3,00 € |
Abfall gesamt |
180,00
€ |
174,00 € |
-
6,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2019 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.
|
Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |