Sachverhalt:
Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2018 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom 1. Beigeordneten oder der Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 044/2018 vom 09.04.2018 die Haushaltsüber-schreitungen für das Haushaltsjahr 2017 – Zeitraum 04.02.2017 bis zum 31.12.2017 –
und für das Haushaltsjahr 2018 – Zeitraum 01.01.18 bis zum 28.02.18 – bekannt gegeben.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis
zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut
Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2018) werden dem Finanzausschuss und dem
Rat in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014
(Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen ab 10.000,00 € zusätzlich näher erläutert.
Ab dem 01.03.2018 wurden vom 1. Beigeordneten bzw. der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2018 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ |
Zeitraum |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2018 |
01.03.2018 - 31.08.2018 |
121.670,80 € |
84.958,20 € |
206.629,00 € |
Anlage 1 |
Diese vom 1.
Beigeordneten oder der Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2018 genehmigten
Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |