Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
133/2018
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2018 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom 1. Beigeordneten oder der Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 044/2018 vom 09.04.2018 die Haushaltsüber-schreitungen für das Haushaltsjahr 2017 – Zeitraum 04.02.2017 bis zum 31.12.2017 –

und für das Haushaltsjahr 2018 – Zeitraum 01.01.18 bis zum 28.02.18 – bekannt gegeben.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2018) werden dem Finanzausschuss und dem Rat in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000,00 € zusätzlich näher erläutert.  

 

Ab dem 01.03.2018 wurden vom 1. Beigeordneten  bzw. der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2018 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:

 

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2018

01.03.2018 -  31.08.2018

121.670,80 €

84.958,20 €

206.629,00 €

Anlage 1

 

 


Diese vom 1. Beigeordneten oder der Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2018 genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg