Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
130/2018
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes   wurde am 15.08.2018  von der  Kämmerin  aufgestellt und vom 1. Beigeordneten in Vertretung  bestätigt.

 

Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2019  einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 83.188.942 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 82.781.072 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2019 somit auf + 407.870 €.

 

Nach § 75 GO NRW muss der  Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.

Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals  (wie auch bereits schon in den  Jahren  2016 bis 2018) nicht mehr vor.

Dies ergibt sich auch daraus, dass nach  dem Haushaltssanierungsplan  der Haushaltsausgleich seit dem Jahr  2016 wieder hergestellt ist.

 

Mit Sitzungsvorlage 117/2018 wurde vorab  zur Sitzung des Hauptausschusses  am 13.09.2018 das „Zahlenwerk“ vorgelegt und zwischenzeitlich wurden  auf Basis dieses Zahlenwerks die weiteren Unterlagen (z.B. Haushaltssatzung, Vorbericht Haushaltssanierungsplan  etc.)  erstellt.

Inhaltlich wird daher  zum Zahlenwerk auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 117/2018 verwiesen.

 

 

Ergänzend noch folgende Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf:

 

Im Etat 2018 wurde damit begonnen, im Bereich der Schulen die Produktbeschreibungen um weitere Kennzahlen zu erweitern. Diese Erweiterung wurde im Etatentwurf 2019 auf weitere Produkte ausgedehnt, beispielhaft seien hierzu die Produkte 04.01.01 – Kommunale Veranstaltungen, 08.01.03 – Hallenbad und 06.02.01 – Förderung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Jugendzentrum) genannt.

 

Zum Haushaltssanierungsplan:

 

Der bisherige Haushaltssanierungsplan 2018  war wiederum fortzuschreiben und liegt in der Entwurfsfassung vor.

Der Haushaltssanierungsplan 2019 enthält weiterhin  28 Maßnahmen. Es haben sich verschiedene Veränderungen zum Vorjahr ergeben, wodurch einige Anpassungen notwendig geworden sind.

Alle  Konsolidierungsmaßnahmen wurden daher überprüft und inhaltlich an die  Darstellung im Zahlenwerk des Haushaltsplans 2019 angepasst.

 

Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes ist das Personalwirtschaftskonzept. Das Personalwirtschaftskonzept der Stadt Schwelm als Fortschreibung für die Jahre 2019 – 2022 wird im Hauptausschuss am 13.09.2018 zur Kenntnis vorgelegt. Es

enthält bereits Änderungen der Personalaufwendungen, die in die 1. Änderungsliste zum Etat 2019 einfließen werden.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019  einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes  wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019  einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes  wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.