Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes wurde am 15.08.2018 von der Kämmerin aufgestellt und vom 1. Beigeordneten in Vertretung bestätigt.
Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2019 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 83.188.942 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 82.781.072 € vor.
Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft
sich für 2019 somit auf + 407.870 €.
Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.
Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals (wie auch bereits schon in den Jahren 2016 bis 2018) nicht mehr vor.
Dies ergibt sich auch daraus, dass nach dem Haushaltssanierungsplan der Haushaltsausgleich seit dem Jahr 2016 wieder hergestellt ist.
Mit Sitzungsvorlage 117/2018 wurde vorab zur Sitzung des Hauptausschusses am 13.09.2018 das „Zahlenwerk“ vorgelegt und zwischenzeitlich wurden auf Basis dieses Zahlenwerks die weiteren Unterlagen (z.B. Haushaltssatzung, Vorbericht Haushaltssanierungsplan etc.) erstellt.
Inhaltlich wird daher zum Zahlenwerk auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 117/2018 verwiesen.
Ergänzend noch folgende Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf:
Im Etat 2018 wurde damit begonnen, im Bereich der Schulen die Produktbeschreibungen um weitere Kennzahlen zu erweitern. Diese Erweiterung wurde im Etatentwurf 2019 auf weitere Produkte ausgedehnt, beispielhaft seien hierzu die Produkte 04.01.01 – Kommunale Veranstaltungen, 08.01.03 – Hallenbad und 06.02.01 – Förderung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Jugendzentrum) genannt.
Zum
Haushaltssanierungsplan:
Der bisherige Haushaltssanierungsplan 2018 war wiederum fortzuschreiben und liegt in der Entwurfsfassung vor.
Der Haushaltssanierungsplan 2019 enthält weiterhin 28 Maßnahmen. Es haben sich verschiedene Veränderungen zum Vorjahr ergeben, wodurch einige Anpassungen notwendig geworden sind.
Alle Konsolidierungsmaßnahmen wurden daher überprüft und inhaltlich an die Darstellung im Zahlenwerk des Haushaltsplans 2019 angepasst.
Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes
ist das Personalwirtschaftskonzept. Das Personalwirtschaftskonzept der Stadt
Schwelm als Fortschreibung für die Jahre 2019 – 2022 wird im Hauptausschuss am
13.09.2018 zur Kenntnis vorgelegt. Es
enthält bereits Änderungen der
Personalaufwendungen, die in die 1. Änderungsliste zum Etat 2019 einfließen
werden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.