Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 07.11.2017 hat der Ausschuss für
Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) die probeweise Öffnung der Diagonalsperre im
Bereich der Saarstraße/Blücherstraße beschlossen (Vorlage 087/2017). Vor
Umsetzung sollte eine erneute Befragung der Anwohner erfolgen. Diese Befragung
wurde durchgeführt. In seiner Sitzung am 04.06.2018 hat der AUS beschlossen,
dass die probeweise Öffnung vom 01.08.2018 bis zum 01.03.2019 durchgeführt
werden soll.
Am 19.07.2018 fand mit dem Fachbereich Bürgerservice als
zuständiger Straßenverkehrsbehörde für die verkehrsrechtliche Anordnung sowie
mit dem Sachgebiet Verkehrsplanung des Fachbereichs Planen und Bauen, den
Technischen Betrieben AöR, der Polizei und der Feuerwehr ein Ortstermin zur
Abstimmung der konkreten Umsetzung des vorgenannten Beschlusses statt.
Dabei wurden durch alle vorgenannten Beteiligten vor Ort
erhebliche Bedenken zur Verkehrssicherheit in Folge der Öffnung insofern
geäußert, als die Umsetzung des Beschlusses zur faktischen Einrichtung einer
unechten Einbahnstraße führt. Hiermit verbunden ist zu erwartender
Begegnungsverkehr. Der Begegnugsverkehr, insbesondere mit Lkw, führt zu
gefahrenträchtigen Situationen, wenn keine Ausweichräume vorhanden sind. In
diesem Zusammenhang wurde ein wechselseitiges Haltverbot erörtert. Auf Grund
der probeweisen Öffnung wurde das wechselseitige Haltverbot aus Kostengründen
verworfen und das jetzt eingerichtete Haltverbot einvernehmlich abgestimmt. An
dem Ortstermin beteiligten sich auch verschiedene Anwohner, die keine Bedenken
gegen diese vorübergehende Einrichtung äußerten.
In dem betroffenen Bereich sind 28 Personen gemeldet und
22 Pkw zugelassen. Verschiedenen Anwohnern stehen private Stellplätze/Garagen
zur Verfügung. Der Bereich, der weiterhin zum Parken zur Verfügung steht, ist
für die Anwohner/innen auskömmlich. Auf Fahrzeugführer/innen, die nicht
Anwohner/innen sind und den Bereich der Blücherstraße zum Parken nutzen, hat
die Verwaltung keinen Einfluss. Die öffentliche Verkehrsfläche steht
grundsätzlich allen Verkehrteilnehmer/innen zur Verfügung.
Das Ergebnis des Ortstermins mit den
Fachbehörden war zum Zeitpunkt der politischen Beratung nicht vorhersehbar. An
ein nachträgliches Informieren der Politik hatte die Verwaltung nicht gedacht,
da eben nur wenige Bürger im betreffenden Gebiet gemeldet und nur wenige Pkw dort zugelassen sind. Zudem
hatten jene Anwohner, die am Ortstermin teilgenommen hatten, keine Bedenken
geäußert.
Finanzielle Auswirkungen:
2.470,00 €
Produkt Nr. |
Bezeichnung
Unterhaltung von Gemeindestraßen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 2018 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
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nein |
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |