Betreff
Erläuterung zur Einrichtung eines Haltverbotes in der Blücherstraße aus Anlass der probeweisen Öffnung der Diagonalsperre
Vorlage
118/2018
Aktenzeichen
5.12
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 07.11.2017 hat der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) die probeweise Öffnung der Diagonalsperre im Bereich der Saarstraße/Blücherstraße beschlossen (Vorlage 087/2017). Vor Umsetzung sollte eine erneute Befragung der Anwohner erfolgen. Diese Befragung wurde durchgeführt. In seiner Sitzung am 04.06.2018 hat der AUS beschlossen, dass die probeweise Öffnung vom 01.08.2018 bis zum 01.03.2019 durchgeführt werden soll.

 

Am 19.07.2018 fand mit dem Fachbereich Bürgerservice als zuständiger Straßenverkehrsbehörde für die verkehrsrechtliche Anordnung sowie mit dem Sachgebiet Verkehrsplanung des Fachbereichs Planen und Bauen, den Technischen Betrieben AöR, der Polizei und der Feuerwehr ein Ortstermin zur Abstimmung der konkreten Umsetzung des vorgenannten Beschlusses statt.

 

Dabei wurden durch alle vorgenannten Beteiligten vor Ort erhebliche Bedenken zur Verkehrssicherheit in Folge der Öffnung insofern geäußert, als die Umsetzung des Beschlusses zur faktischen Einrichtung einer unechten Einbahnstraße führt. Hiermit verbunden ist zu erwartender Begegnungsverkehr. Der Begegnugsverkehr, insbesondere mit Lkw, führt zu gefahrenträchtigen Situationen, wenn keine Ausweichräume vorhanden sind. In diesem Zusammenhang wurde ein wechselseitiges Haltverbot erörtert. Auf Grund der probeweisen Öffnung wurde das wechselseitige Haltverbot aus Kostengründen verworfen und das jetzt eingerichtete Haltverbot einvernehmlich abgestimmt. An dem Ortstermin beteiligten sich auch verschiedene Anwohner, die keine Bedenken gegen diese vorübergehende Einrichtung äußerten.

 

In dem betroffenen Bereich sind 28 Personen gemeldet und 22 Pkw zugelassen. Verschiedenen Anwohnern stehen private Stellplätze/Garagen zur Verfügung. Der Bereich, der weiterhin zum Parken zur Verfügung steht, ist für die Anwohner/innen auskömmlich. Auf Fahrzeugführer/innen, die nicht Anwohner/innen sind und den Bereich der Blücherstraße zum Parken nutzen, hat die Verwaltung keinen Einfluss. Die öffentliche Verkehrsfläche steht grundsätzlich allen Verkehrteilnehmer/innen zur Verfügung.

 

 

Das Ergebnis des Ortstermins mit den Fachbehörden war zum Zeitpunkt der politischen Beratung nicht vorhersehbar. An ein nachträgliches Informieren der Politik hatte die Verwaltung nicht gedacht, da eben nur wenige Bürger im betreffenden Gebiet gemeldet und  nur wenige Pkw dort zugelassen sind. Zudem hatten jene Anwohner, die am Ortstermin teilgenommen hatten, keine Bedenken geäußert.

 

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

2.470,00 €

 

Produkt Nr.

Bezeichnung

Unterhaltung von Gemeindestraßen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

2018

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann