1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Sachverhalt:
Plananlass und Zielsetzung
Wie in der Vorlage
071/2018 (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 106 ?Zassenhaus-Gel?nde)
bereits beschrieben, hat
der Rat der Stadt Schwelm im M?rz 2018 die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzepts beschlossen.
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Die im Rahmen des Konzepts erarbeitete Analyse hat u. a. aufgezeigt, dass der
Gro?teil der vorhandenen Lebensmittelm?rkte auf Schwelmer Stadtgebiet ?ber eine
nicht (mehr) zukunftsf?hige Gr??e verf?gt und sich am jeweiligen Standort nicht
neu aufstellen kann. Um die bisherig fl?chendeckendvorhandene Nahversorgung
nachhaltig zu sichern, wird daher das ?Zassenhaus-Gel?nde? als erg?nzender
Nahversorgungsstandort vorgeschlagen, auf dem die Ansiedlung / Neuaufstellung
von bis zu zwei Discountern m?glich sein soll.?
Lage im Stadtgebiet????????
Der Geltungsbereich (Anlage 1)
der 29. FNP-?nderung (Bereich Zassenhaus-Gel?nde) liegt nordwestlich der
Innenstadt. Die Fl?che grenzt im S?den an die Viktoriastra?e, im Westen an die
Carl-vom-Hagen-Stra?e und im Osten an die Sch?tzenstra?e bzw. an die
D?inghauser Stra?e. N?rdlich an den ?nderungsbereich angrenzend befindet sich
eine gewerbliche Nutzung.
Derzeitige
Darstellung im FNP
Im Fl?chennutzungsplan wird der
westliche Teil der Fl?che als gewerbliche Baufl?che und der ?stliche Teil als
gemischte Baufl?che dargestellt (Anlage 2).
Da die beabsichtigte Ansiedlung
von bis zu zwei Discountern im Bebauungsplan als Sondergebiet festgesetzt
werden soll und diese Entwicklung gem. ? 8 Abs. 2 BauGB nicht mit dem FNP
einhergeht, ist die 29.? ?nderung des FNP
erforderlich. Die vorgenannten Fl?chen sind in Sondergebietsfl?chen zu ?ndern
(Anlage 3).
Die erforderliche
landesplanerische Abstimmung gem. ? 34 Abs. 1 Landesplanungs- gesetz (LPlG)
wurde bereits mit Schreiben vom 17.07.2018 von der Verwaltung eingeleitet
(Anlage 4).
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Beschlussvorschlag:
Beschlussempfehlung
des AUS und Hauptausschusses an den Rat:
1.
Gem?? ? 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) wird die Aufstellung der 29. Fl?chennutzungsplan-?nderung (Bereich
Zassenhaus-Gel?nde) beschlossen.
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2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die fr?hzeitige
Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 (1) BauGB, sowie die fr?hzeitige
Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 (1)
BauGB durchzuf?hren.
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Die B?rgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |
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