Betreff
29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Vorlage
115/2018
Aktenzeichen
FB 6.1 Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Plananlass und Zielsetzung

Wie in der Vorlage 071/2018 (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 106 ?Zassenhaus-Gel?nde) bereits beschrieben, hat der Rat der Stadt Schwelm im M?rz 2018 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts beschlossen.

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Die im Rahmen des Konzepts erarbeitete Analyse hat u. a. aufgezeigt, dass der Gro?teil der vorhandenen Lebensmittelm?rkte auf Schwelmer Stadtgebiet ?ber eine nicht (mehr) zukunftsf?hige Gr??e verf?gt und sich am jeweiligen Standort nicht neu aufstellen kann. Um die bisherig fl?chendeckendvorhandene Nahversorgung nachhaltig zu sichern, wird daher das ?Zassenhaus-Gel?nde? als erg?nzender Nahversorgungsstandort vorgeschlagen, auf dem die Ansiedlung / Neuaufstellung von bis zu zwei Discountern m?glich sein soll.?

Lage im Stadtgebiet????????

Der Geltungsbereich (Anlage 1) der 29. FNP-?nderung (Bereich Zassenhaus-Gel?nde) liegt nordwestlich der Innenstadt. Die Fl?che grenzt im S?den an die Viktoriastra?e, im Westen an die Carl-vom-Hagen-Stra?e und im Osten an die Sch?tzenstra?e bzw. an die D?inghauser Stra?e. N?rdlich an den ?nderungsbereich angrenzend befindet sich eine gewerbliche Nutzung.

Derzeitige Darstellung im FNP

Im Fl?chennutzungsplan wird der westliche Teil der Fl?che als gewerbliche Baufl?che und der ?stliche Teil als gemischte Baufl?che dargestellt (Anlage 2).

Da die beabsichtigte Ansiedlung von bis zu zwei Discountern im Bebauungsplan als Sondergebiet festgesetzt werden soll und diese Entwicklung gem. ? 8 Abs. 2 BauGB nicht mit dem FNP einhergeht, ist die 29.? ?nderung des FNP erforderlich. Die vorgenannten Fl?chen sind in Sondergebietsfl?chen zu ?ndern (Anlage 3).

Die erforderliche landesplanerische Abstimmung gem. ? 34 Abs. 1 Landesplanungs- gesetz (LPlG) wurde bereits mit Schreiben vom 17.07.2018 von der Verwaltung eingeleitet (Anlage 4).

 

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Beschlussvorschlag:

Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den Rat:

1.       Gem?? ? 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufstellung der 29. Fl?chennutzungsplan-?nderung (Bereich Zassenhaus-Gel?nde) beschlossen.
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2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die fr?hzeitige Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 (1) BauGB, sowie die fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 (1) BauGB durchzuf?hren.

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Die B?rgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

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