Betreff
Antrag des CVJM Schwelm auf Zuschuss zu Jugendpflegemitteln
Vorlage
136/2007
Aktenzeichen
FB 4-51 / 17 Wie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Schwelm“ sehen vor, dass über Anträge auf Bezuschussung von Jugendpflegemitteln, deren Zuschusshöhe mehr als 515,00 € beträgt, der Jugendhilfeausschuss entscheiden muss.

 

Fristgerecht ist vom CVJM  Schwelm folgender Zuschussantrag eingegangen:

 

Jugendgruppe                        Anschaffung                         Kosten                             beantr.Zuschuss

                                                                                                                                                              

CVJM Schwelm                        3 Kanus                         rd. 2.000,00 €                  1.020,00 €                                        

                       

Der CVJM hat auf dem Antrag bestätigt, dass die Kanus unmittelbar der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen dienen und nicht für ausreichend lange Zeiträume (z. B. Jugendfahrten) an anderer Stelle ausgeliehen werden können.

 

Sie werden benötigt für Freizeiten, Gruppenaktivitäten vor Ort (z.B. Beyenburger Stausee) und Wochenendmaßnahmen auf Ruhr, Lahn und anderen Flüssen.

 

Der genaue Einkaufspreis ergibt sich am Bestelltag, da dann im Internet der günstigste Anbieter ausgewählt wird.

Gemäß Ziffer 3 des Maßnahmenkataloges der Förderungsrichtlinien ist die Anschaffung förderungsfähig. Es kann ein Zuschuss in Höhe von 60 %, maximal aber 1.020,00 Euro bewilligt werden. Sollten sich die Kosten bei der Abrechnung  auf unter 1.700,00 € verringern, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.

 

Es wird vorgeschlagen, den beantragten Zuschuss in Höhe von 1.020,00 € zu bewilligen, ihn allerdings prozentual wie die anderen Zuschüsse an Jugendverbände zu kürzen, falls am Jahresende die Summe aller beantragten Zuschüsse den vorhandenen Ansatz übersteigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

JHA bewilligt dem CVJM  Schwelm eine Beihilfe zur Anschaffung von Jugendpflegemitteln gemäß der Verwaltungsvorlage Nr. 136 / 2007 vom 20.08.2007.