Sachverhalt:
Die „Richtlinien zur
Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Schwelm“ sehen vor, dass über Anträge
auf Bezuschussung von Jugendpflegemitteln, deren Zuschusshöhe mehr als 515,00 €
beträgt, der Jugendhilfeausschuss entscheiden muss.
Fristgerecht ist vom
CVJMÂ Schwelm folgender Zuschussantrag
eingegangen:
Jugendgruppe                       Anschaffung                        Kosten                            beantr.Zuschuss
                                                                                                                                                             Â
CVJM Schwelm                       3 Kanus                        rd. 2.000,00 €                 1.020,00 €                                      Â
                      Â
Der CVJM hat auf dem Antrag bestätigt, dass die Kanus unmittelbar der
Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen dienen und nicht für ausreichend lange
Zeiträume (z. B. Jugendfahrten) an anderer Stelle ausgeliehen werden können.
Sie werden benötigt für Freizeiten, Gruppenaktivitäten vor Ort (z.B.
Beyenburger Stausee) und Wochenendmaßnahmen auf Ruhr, Lahn und anderen Flüssen.
Der genaue Einkaufspreis ergibt sich am Bestelltag, da dann im Internet
der günstigste Anbieter ausgewählt wird.
Gemäß Ziffer 3 des Maßnahmenkataloges der Förderungsrichtlinien ist die
Anschaffung förderungsfähig. Es kann ein Zuschuss in Höhe von 60 %, maximal
aber 1.020,00 Euro bewilligt werden. Sollten sich die Kosten bei der
Abrechnung auf unter 1.700,00 €
verringern, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Es wird vorgeschlagen, den beantragten Zuschuss in Höhe von 1.020,00 €
zu bewilligen, ihn allerdings prozentual wie die anderen Zuschüsse an
Jugendverbände zu kürzen, falls am Jahresende die Summe aller beantragten
Zuschüsse den vorhandenen Ansatz übersteigt.
Beschlussvorschlag:
JHA bewilligt dem CVJM Schwelm eine Beihilfe zur Anschaffung von Jugendpflegemitteln gemäß der Verwaltungsvorlage Nr. 136 / 2007 vom 20.08.2007.