Sachverhalt:
Im Jahr 2016 hat die Stadt Schwelm dem Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger des
Rettungsdienstes im Rahmen des Plan-BAB 2017 die voraussichtlich im Jahre 2017
anfallenden Kosten für den Rettungsdienst mitgeteilt und der Ennepe-Ruhr-Kreis
hat der Stadt Schwelm auf dieser Basis Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt
1.321.278,00 Euro geleistet. Der Ist-BAB, der kürzlich an den Ennepe-Ruhr-Kreis
übersandt wurde, schloss für das Jahr 2017 mit Kosten i. H. v. 1.270.483,00 Euro ab. Der größte Teil der
Differenz i. H. v. 50.795,00 Euro beruht in erster Linie darauf, dass
Personalaufwendungen entgegen der ursprünglichen Planung nicht in
entsprechender Höhe gezahlt werden mussten. Dies wiederum hängt damit zusammen,
dass mehrere verbeamtete Kollegen bzw. Kolleginnen die Stadt Schwelm im Laufe
des Jahres 2017 verlassen haben und durch die Auflösung von Rückstellungen
keine bzw. negative Personalkosten anfielen. Hinzu kommt, dass nicht alle
Planstellen lückenlos besetzt werden konnten. Dies alles führt natürlich
nicht nur zu geringeren Personalkosten als kalkuliert bzw. im Vorjahr
ausgewiesen, sondern auch zu geringeren overhead-Kosten.
Auf den allgemeinen und den
besonderen Rettungsdienst entfällt ein Anteil an der Nachzahlung i. H. v.
29.560,00 Euro bzw. 21.235,00 Euro. Der Ansatz auf der entsprechenden
Haushaltsstelle des allgemeinen Rettungsdienstes beträgt 1.650,00 Euro und auf
der entsprechenden Haushaltsstelle des besonderen Rettungsdienstes 850,00 Euro.
Die noch vorhandenen Mittel des Deckungskreises sollen nicht angetastet werden,
da sie voraussichtlich vollständig für die noch anstehenden Maßnahmen bzw.
Beschaffungen benötigt werden.
Bei der Haushaltsstelle 02.01.09.523200 wird unter Berücksichtigung, der
zur Verfügung stehenden Mittel eine Haushaltsüberschreitung i. H. v. 27.910,00
Euro und bei der Haushaltsstelle 02.01.10.523200 i. H. v. 20.385,00 Euro
erforderlich. Die Deckung kann durch Mehrerträge bei der Haushaltsstelle
16.01.01.401300 – Gewerbesteuer – gewährleistet werden.
Die zurzeit
noch gesperrten Mittel bei den beiden genannten Haushaltsstellen müssen zur
Deckung der Mehrausgaben freigegeben werden.
Beschlussvorschlag:
Bei der Haushaltsstelle 02.01.09.523200 - Erstattungen von Aufwendungen
v. Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) - (Produkt
Allgemeiner Rettungsdienst) werden für das HHJahr 2018 überplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 27.910,00 Euro bewilligt. Die Deckung ist
durch Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 -Gewerbesteuer -
gewährleistet.
Bei der
Haushaltsstelle 02.01.10.523200 - Erstattungen von Aufwendungen v. Dritten aus
lfd. Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) - (Produkt Besonderer
Rettungsdienst) werden für das HHJahr 2018 überplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 20.385,00 Euro bewilligt. Die Deckung ist
durch Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer –
gewährleistet.
Die zurzeit
noch gesperrten Mittel bei den beiden genannten Haushaltsstellen werden
freigegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 02.01.09 und 02.01.10 |
Bezeichnung
allgemeiner und besonderer Rettungsdienst
|
Aufwand X |
Ertrag |
Einmalig X |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv X |
Bedarf i. Haushaltsjahr 48.295,00 |
Folgekosten 0.00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
X |
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge bei der
Haushaltsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung Gez. Schweinsberg |