- Stellungnahme der Stadt Schwelm im Beteiligungsverfahren
Sachverhalt:
Hintergrund:
Die Mobilität und die damit zusammenhängenden
aktuellen sowie die zukünftig erreichbaren Verkehrsleistungen des Radverkehrs
stehen in den europäischen Metropolen und Ballungsräumen in einem starken Fokus
der Verkehrsentwicklungs-planung. Um in diesen Wachstumsregionen die Mobilität
und den daraus resultierenden Verkehr für Menschen und Güter zu sichern, muss
die Verkehrsleistung des Radverkehrs im Rahmen einer integrierten
Mobilitätsstrategie deutlich gesteigert und als vollwertiger Verkehrsträger
betrachtet werden. Gleichzeitig übernimmt der Radverkehr wichtige Funktionen im
Rahmen klimafreundlicher, stadtverträglicher, leiser, kostengünstiger und
gesunder Mobilität. Investitionen in den Radverkehr sind gleichzeitig
Investitionen in eine höhere Lebensqualität und leisten einen wesentlichen
Beitrag zur Luftreinhaltung. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur schafft
neue Mobilitätsangebote für Bewohnerinnen und Bewohner auf ihren täglichen
Wegen, hilft, Verkehrsbelastungen zu mindern und Staus zu reduzieren. Auch im
Wirtschaftsverkehr wird die Auslieferung von Waren per Lastenrad eine zunehmend
größere Rolle einnehmen.
Dank neuester Technik, und immer öfter mit elektrischer Unterstützung,
erweitern sich beim Radverkehr die Mobilitätsmöglichkeiten und Pendeldistanzen.
Neben kommunaler Radverkehrsinfrastruktur rücken somit auch städteübergreifende
Verbindungen in den Fokus. So selbstverständlich es ist, dass Mobilität nicht
an Stadtgrenzen endet, so selbstverständlich muss es werden, dass
städteübergreifende Mobilität neben dem PKW, dem ÖPNV und dem SPNV auch mit dem
Fahrrad möglich ist. Dementsprechend müssen Radverkehrskonzepte nicht nur
kommunal, sondern auch regional gedacht und umgesetzt werden. Der
Regionalverband Ruhr (RVR) nimmt hierzu mit seinen gesamtregionalen Aktivitäten
bereits heute mit dem Radschnellweg Ruhr (RS1) und den Planungen zum
Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen
eine bedeutende Rolle ein.
Zielsetzung des RVR
Ziel der Weiterentwicklung des Regionalen
Radwegenetzes durch den RVR ist die konzeptionelle Entwicklung eines hierarchischen
Radwegenetzes für den Alltagsverkehr. Damit erhält die Metropole Ruhr ein
Zukunftskonzept in Sachen Radverkehr (Bedarfsplan).
Mit der Weiterentwicklung des Konzepts für das Regionale Radwegenetz
liegt nun eine adäquate und zukunftsorientierte Infrastrukturplanung für den
Radverkehr im Entwurf vor. Gemeinsam mit den vier Kreisen, 53 Kommunen,
zahlreichen Institutionen und Verbänden wurde ein Bedarfsplan für das
Alltagsradverkehrsnetz in der Metropole Ruhr entwickelt. Ziel dieser Konzeption
ist es, für die Bevölkerung in der Metropole Ruhr, adäquate, alltagstaugliche
Radverkehrsverbindungen unter Berücksichtigung bestehender Verbindungen
bereitzustellen.
Dieses künftige Netz soll entsprechend der zu
erwartenden Nutzung in drei Kategorien aufgebaut werden:
·
Radschnellverbindungen
·
Radhauptverbindungen
·
Radverbindungen.
Prämisse bei der Netzplanung ist es, eine
Anbindung aller Städte und Gemeinden in einem verbandsweiten Radverkehrsnetz
sicherzustellen. Relevante Verbindungen über die Grenzen des Verbandsgebietes
hinaus werden selbstverständlich ebenfalls berücksichtigt. Die kommunale
Binnenerschließung wird weiterhin in eigenen Radverkehrskonzeptionen der Städte
und Gemeinden behandelt.
Die als potenzielle
Radschnellverbindungen identifizierten Strecken würden nach dem Straßen- und
Wegegesetz des Landes NRW vorwiegend in die Trägerschaft des Landes fallen. Die
als regionale Radhauptverbindungen und regionale Radhauptverbindungen
identifizierten Achsen liegen in den jeweiligen Zuständigkeiten der
Baulastträger.
Die Mitgliedsstädte
des RVR wurden aufgefordert, bis zum 31.12.2018 zum Entwurf für das Regionale
Radwegenetz Stellung zu beziehen.
Anbindung
der Stadt Schwelm an das Regionale Radwegenetz
Der Entwurf des RVR, den Bereich der Stadt
Schwelm betreffend, ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Entwurf ist am 16.07.2018 in der
Radwegekommission Schwelm beraten worden.
Die Verwaltung hat die Anbindung der Stadt
Schwelm im lokalen Zusammenhang betrachtet und in einer Kartengrundlage
dargelegt, die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist. Diese Kartengrundlage
ist gemeinsam mit der nachfolgend aufgelisteten Kommentierung ebenfalls in der
Sitzung der Radwegekommission am 16.07.2018 vorgestellt und beraten worden
Kommentierung der Schwelmer Elemente des
Regionalen Radwegenetzes:
·
Ausgehend vom Bahnhof Gevelsberg – West stellt das
Regionale Radwegenetz den geplanten Radweg auf der stillgelegten Rheinischen
Bahnstrecke bis hin zur Haßlinghauser Straße dar. Die Verwaltung unterstützt
diesen Vorschlag. Abweichend von der Darstellung des Regionalen Radwegenetzes
wird die realistische Strecke vom südlichen Tunnelende über private und
städtische Grundstücksflächen bzw. durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 78 zur Haßlinghauser Straße als Vorschlag für den RVR dargestellt.
·
Die Radwegführung ausgehend von der Haßlinghauser
Straße in südlicher Richtung über die Prinzenstraße wird befürwortet. Dies gilt
ebenfalls für die Führung des Radverkehrs durch die Schwelmer Innenstadt, da
hier eine Vielzahl touristischer Attraktionen als Anlaufstellen für den
Radtourismus zur Verfügung steht.
·
Die in östlicher Richtung an der Märkischen Straße
abzweigende Radwegtrasse Richtung Gevelsberg und Ennepetal wird befürwortet.
Die hier erschlossenen Attraktionen im Schwelmer Stadtgebiet sind das Haus
Friedrichsbad und das Schloss Martfeld.
·
Der
weitere Verlauf in der Darstellung des Regionalen Radwegenetzes über die
Hattinger Straße in südlicher Richtung wird im Planwerk selbst mit
„Qualitätsstandard nicht realisierbar“ kategorisiert. Aus diesem Grunde macht
der Verlauf hier keinen Sinn und sollte auf den Abzweig zum Bahnhof beschränkt
bleiben.
Die Stadt Schwelm hält stattdessen eine Führung
des Radverkehrs in Richtung und durch die Schwelmer Innenstadt für sinnvoll. Die Stadtverwaltung
beabsichtigt diese Führung der Radwegeverbindung im Rahmen der verkehrlichen
Betrachtung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Schwelmer
Innenstadt näher zu untersuchen und zu definieren.
·
Die in westlicher Richtung nach Wuppertal
verlaufende Radwegverbindung über die Barmer Straße und in Wuppertal über die
Schwelmer Straße bietet sich als erste Priorität an. In Wuppertal Langerfeld
schließt diese Radverbindung an die im Augenblick im Bau befindliche
„Schwarzbachtrasse“ an (Fertigstellung voraussichtlich 2020).
·
Die beiden dargestellten Radwegeverbindungen von
Gevelsberg nach Wuppertal und nach Ennepetal sind in Schwelm mit dem
Qualitätsstandard „Radhauptverbindung“ kategorisiert. Dieses ist auch aus
lokaler Sicht nachvollziehbar.
·
Aus der Sicht der Stadtverwaltung sowie der
Radwegekommission sollte die Radwegeverbindung von der Einmündung in die
Haßlinghauser Straße kommend noch bis zu zwei Alternativrouten In Richtung
Schwelm Jesinghausen / Wuppertal Jesinghausen bekommen. Beide Alternativrouten
verlaufen zunächst über das Gelände des ehemaligen Bahnhofes Loh und durch die
relativ verkehrsarme Metzer Straße. Die Alternativrouten werden nicht Teil des
Regionalen Radwegenetzes.
·
Entlang der Obermauerstraße zweigt an der
Hauptstraße eine Radwegeverbindung in Richtung Süden ab. Diese ist als
„Radverbindung“ kategorisiert und verläuft in Richtung Radevormwald. Von dieser
Trasse zweigt am Kreisverkehr Winterberg eine Radwegeverbindung über die
Beyenburger Straße ab. Diese ist ebenfalls als „Radverbindung“ kategorisiert.
Auch diese im Regionalen Radwegenetz vorgesehene Kategorisierung wird
unterstützt. Vom Abzweig an der Hauptstraße ist entlang der Obermauerstraße und
der Winterberger Straße die Markierung eines Schutzstreifens erforderlich.
Die
Radwegekommission Schwelm hat einstimmig beschlossen dem Rat der Stadt Schwelm die Empfehlung
auszusprechen, dem Entwurf des RVR grundsätzlich zuzustimmen. Das Protokoll der
Radwegekommission ist als Anlage 3
beigefügt.
Weitere
Vorgehensweise des RVR
Die Konzeption wurde im Juni 2018 in Form
eines Berichtes GIS-Datensätzen den Kommunen und Kreisen sowie den regionalen
Akteuren im Verbandsgebiet zu einer halbjährlichen Befassung bereitgestellt.
Die im Verlauf dieser Befassung bis zum Ende des Jahres eingehenden Hinweise
und Anregungen werden vom RVR ausgewertet. Daran anschließend wird die
Konzeption nochmals in den politischen Gremien des RVR, voraussichtlich im
2. Quartal 2019, behandelt.
Die Ergebnisse dieser Konzepterarbeitung
dienen u.a. als Grundlage für Gespräche auf Bundes – und Landesebene mit dem
Verkehrsministerium sowie dem Landesbetrieb Straßen NRW.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Schwelm stimmt
grundsätzlich dem Entwurf vom 15.06.2018 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur
Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes Ruhrgebiet zu. Die Verwaltung
wird beauftragt, eine entsprechende Antwort, versehen mit der in dieser Vorlage
dargestellten Kommentierung, an den RVR zu senden.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |