Betreff
30. FNP-Änderung (Bereich Prinzenstr./Sedanstr.)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (1) BauGB
3. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Vorlage
109/2018
Aktenzeichen
6.1/So
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Änderungsbereich befindet sich  nordwestlich der S-Bahnlinie Wuppertal - Hagen, östlich der Prinzenstraße, südlich der Bebauung Prinzenstraße/ Sedanstraße und westlich der Sedanstraße. Es ist beabsichtigt, für den FNP-Änderungsbereich parallel ein Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung einer Wohnbaufläche in der Größe von ca. 1.7 ha durchzuführen.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwelm stellt den Bereich der 30. Änderung (Bereich Prinzenstr./Sedanstr.) derzeit als „gewerbliche Baufläche“ (G) dar. Der von den Darstellungen des FNP abweichende, neu zu entwickelnde Bebauungsplan Nr. 107 „Wohnquartier Prinzenstr./Sedanstr.“  sieht für diesen Bereich ein „allgemeines Wohngebiet“ (WA) vor. Aus diesem Grund soll die FNP-Änderung in „Wohnbaufläche“ (W) durchgeführt werden.

 

Das hierzu notwendige FNP-Änderungsverfahren wird mit Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB  und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB eingeleitet.

Hierzu wird  parallel das Bebauungsplanverfahren Nr. 107 „Wohnquartier Prinzenstr./Sedanstr.“ fortgeführt.

Die erforderliche landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 1 Landes- planungsgesetz (LPlG) wird zeitnah zum Aufstellungsbeschluss durchgeführt.

 

Als Anlagen sind der Vorlage die Darstellungen vor und nach Änderung,  Anlage 1 u. 2  und der Entwurf des Erläuterungsberichts, Anlage 3 beigefügt.

 

       

Weiteres Verfahren

Nach der Beschlussfassung zur Aufstellung der 30. Flächennutzungsplan-Änderung  (Bereich Prinzenstr./Sedanstr.) wird die Verwaltung das Ergebnis der landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetzt (LPIG) vom Regionalverband-Ruhr (RVR) einholen.

Nach Zustimmung des RVR wird dann der Verfahrensschritt gem. § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie gem. § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) durchgeführt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den Rat

 

1.       Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), wird die Aufstellung der 30. Flächennutzungsplan-Änderung  (Bereich Prinzenstr./Sedanstr.) beschlossen.             

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund des beigefügten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), durchzuführen.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs, die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg