1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (1) BauGB
3. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Sachverhalt:
Der Änderungsbereich befindet sich nordwestlich der S-Bahnlinie Wuppertal - Hagen, östlich der Prinzenstraße, südlich der Bebauung Prinzenstraße/ Sedanstraße und westlich der Sedanstraße. Es ist beabsichtigt, für den FNP-Änderungsbereich parallel ein Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung einer Wohnbaufläche in der Größe von ca. 1.7 ha durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwelm stellt den
Bereich der 30. Änderung (Bereich Prinzenstr./Sedanstr.) derzeit als
„gewerbliche Baufläche“ (G) dar. Der von den Darstellungen des FNP abweichende,
neu zu entwickelnde Bebauungsplan Nr. 107 „Wohnquartier Prinzenstr./Sedanstr.“ sieht für diesen Bereich ein „allgemeines
Wohngebiet“ (WA) vor. Aus diesem Grund soll die FNP-Änderung in „Wohnbaufläche“
(W) durchgeführt werden.
Das hierzu notwendige FNP-Änderungsverfahren wird mit Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB eingeleitet.
Hierzu wird parallel das Bebauungsplanverfahren Nr. 107 „Wohnquartier Prinzenstr./Sedanstr.“ fortgeführt.
Die erforderliche landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 1 Landes- planungsgesetz (LPlG) wird zeitnah zum Aufstellungsbeschluss durchgeführt.
Als Anlagen sind der Vorlage die Darstellungen vor und nach Änderung, Anlage 1 u. 2 und der Entwurf des Erläuterungsberichts, Anlage 3 beigefügt.
Weiteres Verfahren
Nach der Beschlussfassung zur Aufstellung der 30. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Prinzenstr./Sedanstr.) wird die Verwaltung das Ergebnis der landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetzt (LPIG) vom Regionalverband-Ruhr (RVR) einholen.
Nach Zustimmung des RVR wird dann der Verfahrensschritt gem. § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie gem. § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Beschlussempfehlung des AUS und
Hauptausschusses an den Rat
1.
Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
2. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund des beigefügten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs, die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |