Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 14.06.2018
gebeten, einige Fragen zum Antrag der Fraktion SWG / BfS aufzuarbeiten.
Im Antrag der Fraktion werden einige Aspekte als Tatsachen benannt, die
so von der Verwaltung nicht bewertet werden können. Beispielhaft wurde zitiert,
dass mit der Errichtung des Kulturzentrums auf dem Grundstück an der
Römerstraße Stellplätze auf dem Wilhemplatzes „vernichtet“ werden. Die
derzeitigen und allen Fraktionen bekannten Planungen gehen von einer
ausschließlichen Nutzung des Grundstückes an der Römerstraße aus. Darüber
hinaus wurde von der Fraktion SWG / BfS die Unwirtschaftlichkeit des Projektes
angenommen. Zu beiden Punkten liegen tatsächliche Anhaltspunkte nicht vor,
sodass die Verwaltung hierzu nicht näher ausführen kann und wird.
Ohne für das Objekt Kesselhaus ein dezidiertes Raumkonzept zu entwickeln,
ist keine abschließende Aussage über die räumliche Realisierbarkeit eines
Kulturzentrums im Objekt Kesselhaus zu treffen. Sollte dieses entgegen der
aktuellen Beschlusslage des Rates der Stadt Schwelm und dem derzeitigen
Verfahrensstand (Vergabeverfahren
Generalplaner) gewünscht / von der Politik beschlossen werden, müsste
das Verfahren angehalten werden und ein entsprechender Prüfauftrag an die
Verwaltung erteilt werden.
Zu den möglichen Folgen der Unterbrechung des Vergabeverfahrens wurde der
begleitende Rechtsanwalt Dr. Kersting um eine Stellungnahme gebeten. Herr Dr.
Kersting führ im Fazit dieser Stellungnahme wie folgt aus:
„Wir halten eine rechtmäßige Aufhebung nicht für möglich. Damit droht
der Stadt Schwelm zu mindestens das Risiko, Schadenersatz auf das sogenannte negative
Interesse an die am Vergabeverfahren beteiligten Bieter zahlen zu müssen. Zudem
dürfte es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommen, die eine Koordination
der Baustellen für das Rathaus und das Kesselhaus erschweren oder gar unmöglich
machen können.“
Beschlussvorschlag:
ohne
|
|
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |