Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Schwelm hat in seiner Sitzung am 22.3.2018 eingehend die Zukunft der Bäderlandschaft
beraten und einen fraktionsübergreifenden Beschluss mit folgendem Inhalt
gefasst:
- Am Standort des heutigen Freibades wird
eine Bäderlösung mit einem Außenschwimmbereich für ganzjähriges Schwimmen
(Sport- und Schulschwimmen, Gesundheits- und Freizeitschwimmen)
entwickelt.
- Das Gutachten gem. Angebot der
„Deutschen Gesellschaft für das Badewesen“ sowie das hydrogeologische
Gutachten werden beauftragt. Die zu untersuchende Fläche wird noch
festgelegt.
- Die weiteren Planungen und Diskussionen
für ein Konzept ganzjährigen Schwimmens auf dem gegenwärtigen
Freibadgelände werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit fortgesetzt.
- Der Umsetzungszeitraum der
Neubaumaßnahme wird unter Einbeziehung evtl. Fördermittel und unter
Beachtung der städtischen Finanzkraft festgelegt.
- Die Bau- und Bewirtschaftungskosten
sollten ohne die Anhebung von Steuern ermöglicht werden.
- Um bis zur Fertigstellung der neuen
Bäderlösung weiterhin ganzjähriges Schwimmen in Schwelm zu ermöglichen,
werden die hierfür notwendigen Maßnahmen im Hallenbad durchgeführt. Die
Verwaltung wird beauftragt, diese der Politik im nächsten Sitzungszug darzulegen.
Zudem wurde die Verwaltung durch den Beschluss zu der Vorlage Nr.
030/2018/2 vom Rat der Stadt Schwelm beauftragt, die Deutsche Gesellschaft für
das Badewesen GmbH (DGfdB) mit der Prüfung einer ganzheitlichen Bäderlösung am
Standort des Freibades an der Schwelmestraße zu beauftragen. Dieser Beschluss
bezieht sich auf Ziffer 2 des oben aufgeführten Beschlusses des Rates vom
22.3.2018.
Die Verwaltung hat
die DGfdB nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Schwelm beauftragt,
die folgenden Varianten auf ihre quantitative Realisierung zu überprüfen.
- Neubau
des Hallenbades ohne Sauna und Beibehaltung/Sanierung des Freibades
inklusive seiner Hochbauten – beide Objekte erhalten eine autarke
technische Anlage.
- Neubau
Ganzjahresbad ohne Sauna mit kleinem Außenbecken (8,00m x 12,50m) bei
Rückbau des vorhandenen Freibades inklusive der Freibad-Hochbauten.
Das Ergebnis der DGfdB zeigt, dass sich beide vorstehenden Varianten auf
dem Gelände des Freibades an der Schwelmestraße quantitativ realisieren lassen.
Herr Dipl.Ing. Pelzer (Architekt und Stadtplaner sowie Sachverständiger für
Bäderbau), der die Überprüfung vorgenommen hat, stellt das Ergebnis in der
Sitzung des Rates vor.
Mit der Ziffer 6 des Ratsbeschlusses vom 22.3.2018 wurde die Verwaltung
beauftragt, im Hallenbad die Maßnahmen durchzuführen, die für einen temporären
Betrieb (ca. drei bis fünf Jahre) des Hallenbades bis zur Fertigstellung der
neuen Bäderlösung notwendig sind. Für die Maßnahmen Erneuerung Heizkessel,
Erneuerung Blockheizkraftwerk, Austausch Filtermaterial (Wasseraufbereitung),
Deckenbeleuchtung Schwimmhallendecke einschl. der anfallenden externen
Ingenieurleistungen werden rd. 300.000 € benötigt. Die Beauftragung dieser
Maßnahmen erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung zu dieser Vorlage. Nach
bereits erfolgter Abstimmung mit den Beschäftigten des Hallenbades sollen die
Maßnahmen noch bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden. Ziel ist es, den
Betrieb des Hallenbades bei der Umsetzung so gering wie möglich zu
beeinträchtigen. Schließzeiten sind aber unausweichlich und werden rechtzeitig
kommuniziert. Weiterhin kann aufgrund des Zustandes der übrigen Technik des
Hallenbades nicht ausgeschlossen werden, dass weitere – derzeit nicht absehbare
/ geplante – Maßnahmen erforderlich werden. In diesem Fall wird die Verwaltung
die zuständigen politischen Gremien umgehend beteiligen.
Weiteres Vorgehen nach den
Beschlussfassungen zu dieser Vorlage
Wie bereits dargestellt, sind die Varianten auf dem Grundstück
quantitativ realisierbar. Für den weiteren Projektverlauf ist es nunmehr
notwendig, sich auf eine der vorliegenden Varianten grundsätzlich zu
verständigen. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den
von der DGfdB dargestellten Varianten um Systemzeichnungen handelt und nicht um
architektonische und / oder städtebauliche Entwürfe. Für den Fall, dass ein
städtebaulicher / architektonischer Planungswettbewerb durchgeführt wird, kann
es durchaus zu anderen attraktiven / wirtschaftlichen und nachhaltigen
Lösungsvorschlägen kommen, die der grundsätzlichen Grundausrichtung der
gewählten Variante nicht entgegenstehen.
Zur Findung der Grundsatzentscheidung, die sich im Wesentlich auch aus
Ziffer 1 des Ratsbeschlusses vom 22.3.2018 ergibt, wird die Verwaltung den
bisherigen konstruktiven und zielorientierten Prozess des Projektes „Zukunft
der Bäderlandschaft“ weiter fortsetzen. Hierzu wurden zu Beginn des Projektes
alle Beteiligten (Vereine, Trägerverein Schwelmebad e.V. , Stadtsportverband,
Vertreter der Schulen, Verwaltung) an dem Prozess beteiligt und ein
Arbeitskreis gegründet.
Auch die Verwaltung befürwortet nunmehr eine erweiterte Beteiligung der
Öffentlichkeit (sh. hierzu auch Ziffer 3 des Ratsbeschlusses vom 22.3.2018),
sodass der bestehende Arbeitskreis zukünftig öffentlich beraten / tagen soll.
Zudem kann der Arbeitskreis um sachkundige und interessierte Bürger/Innen
erweitert werden. Weiter schlägt die Verwaltung vor, den „Arbeitskreis Zukunft
Bäderlandschaft“ um Vertreter aus den Fraktionen zu erweitern (maximal zwei
Personen je Fraktion). Es hat sich gezeigt, dass Projekte insbesondere dann gut
verlaufen, wenn ein Höchstmaß an Transparenz und direktem Austausch zwischen
den Beteiligten gewährleistet ist.
Dem Arbeitskreis werden keine Entscheidungsbefugnisse übertragen.
Vielmehr sollen dort Ergebnisse erarbeitet werden, die einer politischen
Entscheidungsfindung und einer wirtschaftlichen, attraktiven und nachhaltigen
Entwicklung der Bäderlandschaft dienlich sind. Die Einholung eines
hydrogeologischen Gutachtens (welches auch von der DGfdB empfohlen wird)
erfolgt nach Abstimmung bzgl. der Grundsatzentscheidung, welche Variante weiter
verfolgt werden soll. Das Ergebnis des Arbeitskreises wird den zuständigen
politischen Gremien (Fachausschüsse und Rat) zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt, mit dem Ziel, im Anschluss mit externer Beratungsunterstützung einen
städtebaulichen / architektonischen Planungswettbewerb durchzuführen. Ziel ist
es, dass der Arbeitskreis die Ergebnisse bzgl. der Grundsatzentscheidung bis zur
Verabschiedung des Etats 2019 Ende November 2018 erarbeitet, um ggf. bereits in
2019 entstehende Kosten (z.B. für die externe Unterstützung und / oder einen
Wettbewerb) im Etat 2019 abbilden zu können. Bei Bedarf wird die Verwaltung für
die Moderation/Durchführung dieses Projektschritts eine externe Unterstützung
beauftragen.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, den bestehenden
Arbeitskreis „Zukunft der Bäderlandschaft“ zu erweitern und diesen
öffentlich beraten zu lassen. Der Arbeitskreis wird unter Beachtung bisher
gefasster Beschlüsse und Ergebnisse dem Rat der Stadt Schwelm bis Ende des
Jahres 2018 eine Empfehlung aussprechen, ob die Variante 1 (Neubau
Hallenbad) oder Variante 2 (Ganzjahresbad) auf dem Geländes des Freibades
weiter verfolgt werden soll. Bei Bedarf soll die Verwaltung für die
Moderation/Durchführung dieses Projektschritts eine externe Unterstützung
beauftragen.
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die für einen
temporären Betrieb des Hallenbades notwendigen Maßnahmen bis Ende des
Jahres 2018 durchzuführen/umzusetzen.
- Für die Umsetzung der Ziffer 2 des Beschlussvorschlages notwendigen
Finanzmittel werden im Produkt 01.01.13 - "Zentrales
Gebäudemanagement" für das HH.-Jahr 2018 überplanmäßige Aufwendungen
/ Auszahlungen in Höhe von 300.000 € auf der Haushaltsstelle
01.01.13.521505 - "Bauunterhaltung" bewilligt. Die Deckung
erfolgt durch Mehrerträge/- einzahlungen bei der Haushaltsstelle
16.01.01.401300 – Gewerbesteuer –.
- Die weiteren finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorschläge 1-3
sind im Etat 2019 ff abzubilden.
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