Betreff
Weitere Entwicklung der Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
103/2018
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 22.3.2018 eingehend die Zukunft der Bäderlandschaft beraten und einen fraktionsübergreifenden Beschluss mit folgendem Inhalt gefasst:

 

  1. Am Standort des heutigen Freibades wird eine Bäderlösung mit einem Außenschwimmbereich für ganzjähriges Schwimmen (Sport- und Schulschwimmen, Gesundheits- und Freizeitschwimmen) entwickelt.

  2. Das Gutachten gem. Angebot der „Deutschen Gesellschaft für das Badewesen“ sowie das hydrogeologische Gutachten werden beauftragt. Die zu untersuchende Fläche wird noch festgelegt.

 

  1. Die weiteren Planungen und Diskussionen für ein Konzept ganzjährigen Schwimmens auf dem gegenwärtigen Freibadgelände werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit fortgesetzt.

 

  1. Der Umsetzungszeitraum der Neubaumaßnahme wird unter Einbeziehung evtl. Fördermittel und unter Beachtung der städtischen Finanzkraft festgelegt.

  2. Die Bau- und Bewirtschaftungskosten sollten ohne die Anhebung von Steuern ermöglicht werden.

 

  1. Um bis zur Fertigstellung der neuen Bäderlösung weiterhin ganzjähriges Schwimmen in Schwelm zu ermöglichen, werden die hierfür notwendigen Maßnahmen im Hallenbad durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese der Politik im nächsten Sitzungszug  darzulegen.

 

 

Zudem wurde die Verwaltung durch den Beschluss zu der Vorlage Nr. 030/2018/2 vom Rat der Stadt Schwelm beauftragt, die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen GmbH (DGfdB) mit der Prüfung einer ganzheitlichen Bäderlösung am Standort des Freibades an der Schwelmestraße zu beauftragen. Dieser Beschluss bezieht sich auf Ziffer 2 des oben aufgeführten Beschlusses des Rates vom 22.3.2018.

 

Die Verwaltung hat die DGfdB nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Schwelm beauftragt, die folgenden Varianten auf ihre quantitative Realisierung zu überprüfen.

 

  1. Neubau des Hallenbades ohne Sauna und Beibehaltung/Sanierung des Freibades inklusive seiner Hochbauten – beide Objekte erhalten eine autarke technische Anlage.

  2. Neubau Ganzjahresbad ohne Sauna mit kleinem Außenbecken (8,00m x 12,50m) bei Rückbau des vorhandenen Freibades inklusive der Freibad-Hochbauten.

 

 

 

Das Ergebnis der DGfdB zeigt, dass sich beide vorstehenden Varianten auf dem Gelände des Freibades an der Schwelmestraße quantitativ realisieren lassen. Herr Dipl.Ing. Pelzer (Architekt und Stadtplaner sowie Sachverständiger für Bäderbau), der die Überprüfung vorgenommen hat, stellt das Ergebnis in der Sitzung des Rates vor.

 

Mit der Ziffer 6 des Ratsbeschlusses vom 22.3.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, im Hallenbad die Maßnahmen durchzuführen, die für einen temporären Betrieb (ca. drei bis fünf Jahre) des Hallenbades bis zur Fertigstellung der neuen Bäderlösung notwendig sind. Für die Maßnahmen Erneuerung Heizkessel, Erneuerung Blockheizkraftwerk, Austausch Filtermaterial (Wasseraufbereitung), Deckenbeleuchtung Schwimmhallendecke einschl. der anfallenden externen Ingenieurleistungen werden rd. 300.000 € benötigt. Die Beauftragung dieser Maßnahmen erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung zu dieser Vorlage. Nach bereits erfolgter Abstimmung mit den Beschäftigten des Hallenbades sollen die Maßnahmen noch bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden. Ziel ist es, den Betrieb des Hallenbades bei der Umsetzung so gering wie möglich zu beeinträchtigen. Schließzeiten sind aber unausweichlich und werden rechtzeitig kommuniziert. Weiterhin kann aufgrund des Zustandes der übrigen Technik des Hallenbades nicht ausgeschlossen werden, dass weitere – derzeit nicht absehbare / geplante – Maßnahmen erforderlich werden. In diesem Fall wird die Verwaltung die zuständigen politischen Gremien umgehend beteiligen.

 

Weiteres Vorgehen nach den Beschlussfassungen zu dieser Vorlage

Wie bereits dargestellt, sind die Varianten auf dem Grundstück quantitativ realisierbar. Für den weiteren Projektverlauf ist es nunmehr notwendig, sich auf eine der vorliegenden Varianten grundsätzlich zu verständigen. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den von der DGfdB dargestellten Varianten um Systemzeichnungen handelt und nicht um architektonische und / oder städtebauliche Entwürfe. Für den Fall, dass ein städtebaulicher / architektonischer Planungswettbewerb durchgeführt wird, kann es durchaus zu anderen attraktiven / wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösungsvorschlägen kommen, die der grundsätzlichen Grundausrichtung der gewählten Variante nicht entgegenstehen.

 

Zur Findung der Grundsatzentscheidung, die sich im Wesentlich auch aus Ziffer 1 des Ratsbeschlusses vom 22.3.2018 ergibt, wird die Verwaltung den bisherigen konstruktiven und zielorientierten Prozess des Projektes „Zukunft der Bäderlandschaft“ weiter fortsetzen. Hierzu wurden zu Beginn des Projektes alle Beteiligten (Vereine, Trägerverein Schwelmebad e.V. , Stadtsportverband, Vertreter der Schulen, Verwaltung) an dem Prozess beteiligt und ein Arbeitskreis gegründet.

 

Auch die Verwaltung befürwortet nunmehr eine erweiterte Beteiligung der Öffentlichkeit (sh. hierzu auch Ziffer 3 des Ratsbeschlusses vom 22.3.2018), sodass der bestehende Arbeitskreis zukünftig öffentlich beraten / tagen soll. Zudem kann der Arbeitskreis um sachkundige und interessierte Bürger/Innen erweitert werden. Weiter schlägt die Verwaltung vor, den „Arbeitskreis Zukunft Bäderlandschaft“ um Vertreter aus den Fraktionen zu erweitern (maximal zwei Personen je Fraktion). Es hat sich gezeigt, dass Projekte insbesondere dann gut verlaufen, wenn ein Höchstmaß an Transparenz und direktem Austausch zwischen den Beteiligten gewährleistet ist.

 

Dem Arbeitskreis werden keine Entscheidungsbefugnisse übertragen. Vielmehr sollen dort Ergebnisse erarbeitet werden, die einer politischen Entscheidungsfindung und einer wirtschaftlichen, attraktiven und nachhaltigen Entwicklung der Bäderlandschaft dienlich sind. Die Einholung eines hydrogeologischen Gutachtens (welches auch von der DGfdB empfohlen wird) erfolgt nach Abstimmung bzgl. der Grundsatzentscheidung, welche Variante weiter verfolgt werden soll. Das Ergebnis des Arbeitskreises wird den zuständigen politischen Gremien (Fachausschüsse und Rat) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, mit dem Ziel, im Anschluss mit externer Beratungsunterstützung einen städtebaulichen / architektonischen Planungswettbewerb durchzuführen. Ziel ist es, dass der Arbeitskreis die Ergebnisse bzgl. der Grundsatzentscheidung bis zur Verabschiedung des Etats 2019 Ende November 2018 erarbeitet, um ggf. bereits in 2019 entstehende Kosten (z.B. für die externe Unterstützung und / oder einen Wettbewerb) im Etat 2019 abbilden zu können. Bei Bedarf wird die Verwaltung für die Moderation/Durchführung dieses Projektschritts eine externe Unterstützung beauftragen.

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

                                                                                                                                                   In Vertretung

                                                                                                                                              gez. Schweinsberg

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, den bestehenden Arbeitskreis „Zukunft der Bäderlandschaft“ zu erweitern und diesen öffentlich beraten zu lassen. Der Arbeitskreis wird unter Beachtung bisher gefasster Beschlüsse und Ergebnisse dem Rat der Stadt Schwelm bis Ende des Jahres 2018 eine Empfehlung aussprechen, ob die Variante 1 (Neubau Hallenbad) oder Variante 2 (Ganzjahresbad) auf dem Geländes des Freibades weiter verfolgt werden soll. Bei Bedarf soll die Verwaltung für die Moderation/Durchführung dieses Projektschritts eine externe Unterstützung beauftragen.

  2. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die für einen temporären Betrieb des Hallenbades notwendigen Maßnahmen bis Ende des Jahres 2018 durchzuführen/umzusetzen.

 

  1. Für die Umsetzung der Ziffer 2 des Beschlussvorschlages notwendigen Finanzmittel werden im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" für das HH.-Jahr 2018 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 300.000 € auf der Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - "Bauunterhaltung" bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/- einzahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 – Gewerbesteuer –.

 

  1. Die weiteren finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorschläge 1-3 sind im Etat 2019 ff abzubilden.