Betreff
Jahresabschluss 2017 der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co. KG (GSWS) und der Beteiligungsgesellschaft
Vorlage
086/2018/1
Aktenzeichen
FB 3 La
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

 

Die Vorlage 086/2018/1 ersetzt komplett die Vorlage 086/2018.

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung am 12.07.2018 wurde um den TOP 4 – Diskussion der Gesellschafter über die Namensänderung der GSWS in „GSS oder SMS“ und den TOP 5 Vorlagen 2a, 2b und 3 (siehe Anlage 4 dieser Sitzungsvorlage) erweitert.

Der Beschlussvorschlag dieser SV wurde entsprechend ergänzt.

Die aktuelle Einladung zur Gesellschafterversammlung und zum Sachstand Neuausrichtung GSWS ist am 22.06.2018 bei der Stadtverwaltung eingegangen.

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co KG (GSWS) hat den Jahresabschluss 2017 in seiner Sitzung am 30.05.2018 beraten.

Der Abschluss liegt in seiner Endfassung vor und ist vom Wirtschaftsprüfer am 16.05.2018 testiert worden.

 

Die Gesellschafterversammlung soll voraussichtlich am 12.07.2018 stattfinden.

                                                                                                                                                                                                                                                       

Der Jahresabschluss 2017  schließt wie folgt ab:

 

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva 132.912,84 €

gezeichnetes Kommanditkapital                   242.863,64 €

 

(Vorjahr: Bilanzsumme                                  128.947,70 €

               gezeichnetes Kapital                         242.863,64 €)

 

Von diesem Kapital hält die Stadt Schwelm Anteile in Höhe von 127.822,94 €.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 12.431,18 € aus, (Vorjahr: Jahresfehlbetrag: 23.955,21 €).

 

Die Bilanz, die Gewinn - und Verlustrechnung, sowie der Lagebericht sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der GSWS,

 

a)      den aufgestellten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2017 festzustellen,

b)      den Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 12.431,18 € entsprechend den gekennzeichneten Kommanditanteilen auf die Gesellschafter zu verteilen,

c)      den Geschäftsführerinnen Frau Christine Beyer  und Frau Ursula Rasche für das Jahr 2017 Entlastung zu erteilen,

d)     der Firma Cramer Werthmann & Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Hagen, die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018 zu übertragen.

 

 

Der Jahresabschluss 2017 der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm, Beteiligungsgesellschaft mbH, liegt ebenfalls in seiner Endfassung testiert vor und wurde ebenfalls vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30.05.2018 beraten.

 

Hiernach empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung der Komplementär -GmbH, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      den aufgestellten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2017 festzustellen,

b)      den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 504,06 € auf das Geschäftsjahr 2018 vorzutragen,

c)      den Geschäftsführerinnen Frau Christine Beyer und Frau Ursula Rasche für das Jahr 2017 Entlastung zu erteilen,

d)     der Firma Cramer Werthmann & Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Hagen, die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018 zu übertragen.

Beide Jahresabschlüsse tragen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Firma.

 

 

Es bestehen daher keine Bedenken, den Empfehlungen des Aufsichtsrates zu folgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co KG bzw. der Beteiligungsgesellschaft mbH, Herr 1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg oder als Vertreterin, Frau Städtische Oberverwaltungsrätin Marion Mollenkott, wird ermächtigt, den Vorschlägen des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

Ferner wird er/sie ermächtigt, a) der Entlastung des Aufsichtsrates und

b) den Änderungen von § 1 Absatz 1 (Änderung der Firma) und  § 2 Absatz 1 (Änderung des Gegenstandes der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg