Betreff
Antrag der weiterführenden Schulen zur Einrichtung eines Integrationspools in der Sekundarstufe I
Vorlage
067/2018/2
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

 

Vorlage 067/2018/2 ersetzt komplett die Vorlage 067/2017/1!

 

Sachverhalt:

 

Das an den Grundschulen erfolgreich eingeführte Poolsystem hat sich, wie im JHA schon berichtet wurde, bewährt. Die weiterführenden Schulen (MGS und DB-Realschule) hatten zunächst beantragt, dieses System auch auf ihren Schultyp zu übertragen. Das Gespräch mit den Schulleitungen beider Schulen ergab, dass es  ihnen vor allem um ein planbares Stundenkontingent sowie um eine flexible Einsatzmöglichkeit der Integrationshelferinnen geht. Am Märkischen Gymnasium werden im Schuljahr 2018/2019 drei Kinder Anspruch auf eine Integrationshelferin haben, an der D.-B—Realschule sind es zwei Kinder. Insgesamt müssten also nach §35a SGB VIII fünf Integrationskräfte seitens des Jugendamtes bewilligt werden.

 

Die Schulleitungen nehmen von der Poollösung für die Sek I Abstand und sind mit der Bildung von flexiblen Integrationsteams als Alternativlösung einverstanden. Es wird eine Kostenzusage für ein Stundenkontingent von 550 Stunden pro Integrationskraft und Schulhalbjahr erteilt, so dass die Kräfte nach Bedarf und nicht nur ausschließlich für das einzelne Kind eingesetzt werden können. Eine Zustimmung der Eltern der betreffenden Kinder mit Integrationsbedarf nach §35a wird erwartet, da das Modell „flexibles Integrationsteam“ einer Stigmatisierung entgegenwirkt.

Die Verwaltung rechnet ggf. mit leicht steigenden finanziellen Aufwendungen, da das gesamte bewilligte Stundenkontingent genutzt und abgerechnet werden wird. Bisher konnten die Integrationskräfte nur zur Betreuung des betroffenen Kindes eingesetzt werden. Durch Krankheit oder andere Abwesenheitsgründe wurden pro Schulhalbjahr keine 550 Stunden für die Begleitung eines Kindes erreicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen nach dem Gesamtdeckungsprinzip planerisch für 2018 keine Mehraufwendungen, weil nach derzeitigem Erkenntnisstand mindestens 5 Kinder einen Rechtsanspruch nach § 35 a SGB VIII haben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Für das Schuljahr 2018/19 soll am Märkischen Gymnasium ein flexibles Integrationsteam von 3 I-Helferinnen und an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule ein flexibles Integrationsteam von 2 I-Helferinnen eingesetzt werden, die über die Jugendhilfe (§35 a, SGB VIII) finanziert werden. Zum Ende des Schuljahres soll es ein Auswertungsgespräch geben und die weitere Umsetzung geplant werden.


 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

                  gez. Schweinsberg