Betreff
a) Jahresabschluss 2017 der Technischen Betriebe Schwelm AöR (nur Verwaltungsrat)
b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
090/2018
Aktenzeichen
JA 2017
Art
Beschlussvorlage der TBS
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Vorstand legt den als Anlage beigefügten Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2017 der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR vor.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, vertreten durch Frau Kober, wird in der Sitzung die Inhalte und Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfung darstellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den TBS AöR für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat zu keinen Einwänden der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt.

 

Der Jahresüberschuss beträgt 1.795.094,83 Euro.

 

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wurde vom Deutschen Bundestag am 18.02.2016 das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet, das am 17.03.2016 in Kraft getreten ist.

Hierdurch wird der § 253 HGB in der Form geändert, dass bei der Ermittlung des Zinssatzes für die Bewertung von Pensionsrückstellung ein Zeitraum von zehn statt sieben Jahren zugrundezulegen ist. Außerdem wird ein neuer Abs. 6 angefügt, nach dem der Unterschiedsbetrag zwischen sieben- und zehnjähriger Durchschnittsbetrachtung zu ermitteln und im Jahresabschluss anzugeben ist. Darüber hinaus steht dieser Unterschiedsbetrag nicht zur Ausschüttung zur Verfügung.

Der Unterschiedsbetrag hat sich  um 83.466 Euro auf 289.857 € erhöht. Nach Abzug des Zuführungsbetrags in Höhe von 83.466 Euro verbleibt ein ausschüttungsfähiger Betrag von 1.711.628,83 Euro.

Gemäß § 10 KUV sollen „für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Kommunalunternehmens und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen (...) aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden. Bei umfangreichen Investitionen kann neben die Eigenfinanzierung die Finanzierung aus Krediten treten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ Nach § 14 KUV soll „neben angemessenen Rücklagen nach § 10 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals“ erfolgen.

 

Dieser rechtliche Hintergrund bedeutet die Thesaurierung eines nicht unerheblichen Anteils des Jahresüberschusses.

 

Ungeachtet dessen wurde aufgrund der Haushaltslage in den letzten Jahren regelmäßig das gesamte Jahresergebnis an die Stadt Schwelm ausgeschüttet. Aufgrund des guten Jahresergebnisses konnte in 2016 die Gewinnrücklage über den Pflichtanteil hinaus erhöht werden.

 

Der Haushaltsplan 2018 der Stadt Schwelm sieht eine Ausschüttung der TBS in Höhe von 1.236.250 Euro vor.

 

Vor dem Hintergrund des deutlich höheren Jahresergebnisses schlägt der Vorstand eine Ausschüttung an die Stadt Schwelm in Höhe von 1.486.250 Euro vor, der Differenzbetrag von 225.378,83 Euro wird der Gewinnrücklage zugeführt.

 

Nachfolgende Darstellung stellt die Ausschüttung im Vergleich zum Jahresergebnis seit AöR-Gründung dar.

 

Jahr

Jahresergebnis

Ausschüttung

Rücklage

Bemerkung

2004

832.409,75 €

832.409,75 €

               -  

 

2005

890.272,80 €

770.000,00 €

  120.272,80 €

 

2006

1.016.234,20 €

1.016.234,20 €

               -  

 

2007

1.354.027,09 €

1.090.000,00 €

  264.027,09 €

 

2008

1.154.592,18 €

950.000,00 €

  204.592,18 €

 

2009

1.333.010,73 €

1.133.010,73 €

  200.000,00 €

 

2010

1.132.361,32 €

1.100.000,00 €

    32.361,32 €

 

2011

1.130.949,20 €

1.100.000,00 €

    30.949,20 €

 

2012

1.120.500,09 €

1.120.500,09 €

               -  

 

2013

1.169.941,28 €

1.169.941,28 €

               -  

 

2014

1.353.035,41 €

1.353.035,41 €

               -  

 

2015

1.368.933,87 €

1.407.100,00 €

-38.166,13 €

 

2016

1.776.871,08 €

1.418.800,00 €

358.071,08 €

 206.391 € Pflichtanteil

2017

1.795.094,83 €

1.486.250,00 €

308.844,83 €

 + 83.466 € Pflichtanteil

Summe

17.428.233,83 €

15.947.281,46 €

1.480.952,37 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2017 der TBS AöR wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn beläuft sich auf 1.795.094,83 Euro.

2.         Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 1.486.250 Euro wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet, neben der Zuführung der Erhöhung des Unterschiedsbetrages gem. § 253 HGB (83.466 Euro) wird ein Betrag in Höhe von 225.378,83 Euro der Gewinnrücklage zugeführt.

3.         Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wird die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt.

 

Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.

 

 

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke