Betreff
Neugestaltung der Elternbeitragssatzung für die Tagesbetreuung
Vorlage
039/2018/1
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

In der Elternbeitragssatzung vom 10.01.2012 hat die Stadt Schwelm die Beitr?ge f?r die Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und OGS festgelegt.

Die damalige Festlegung sah unter anderem eine automatisierte j?hrliche Erh?hung der Betr?ge um 1,5% vor, analog zur Steigerung der Kindpauschalen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Die Betr?ge f?r die Betreuung in der OGS waren zu dem Zeitpunkt auf 150,- gedeckelt.

Aktuell liegt ein Antrag der FDP-Fraktion zur ?nderung/?berarbeitung der Satzung/Elternbeitr?ge vor. In der Sitzung des JHA am 29.01.2018 wurde die Verwaltung dar?ber hinaus beauftragt, eine aktualisierte Satzung zu entwickeln und zum Beschluss vorzulegen.

Der weiterhin steigende Betreuungsbedarf, die gesamtgesellschaftliche Entwicklung und ge?nderte Einkommensverh?ltnisse machen es notwendig, die Satzung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Freigrenze von 18.000,- ?, die am 14.11.2011 beschlossen wurde, um das Einkommen von Empf?ngern von? ALG II- und Grundsicherungsleistungen nicht mehr pr?fen zu m?ssen, reicht nach aktuellen Gesichtspunkten nicht mehr aus.

Eltern mit vergleichbarer Netto-Einkommensh?he (wie ALG II) werden durch die bisherigen Beitragsgrenzen benachteiligt und m?ssen trotz geringem Einkommen aus einer Erwerbst?tigkeit den Elternbeitrag aufbringen, was faktisch zu einer Schlechterstellung gegen?ber ALG II-Empf?ngern f?hren kann. Eine Anhebung der Einkommensgrenze f?r die Beitragsfreiheit von 18.000,- Euro auf 20.000,- Euro soll das zuk?nftig verhindern. Gleichzeitig erscheint es sinnvoll, die Beitragstabelle zu erweitern, st?rker zu differenzieren und den gesamten Berechnungsspielraum auszusch?pfen. So soll die vom Gesetzgeber jeweils vorgegebene maximale Beitragsh?he f?r die OGS-Betreuung (aktuell 185,- Euro) erreicht werden und gleichzeitig eine weitere Einkommensgruppe ?ber 95.000,- Euro Jahreseinkommen kalkuliert werden, die dann f?r alle Elternbeitragsarten gilt.

Die Beitr?ge f?r die OGS sollen sich? wegen der vergleichbaren Betreuungszeit an den Beitr?gen zur 25-Stunden-Betreuung in Tageseinrichtungen orientieren.

Die Beitr?ge f?r die Kindertagespflege sollen sich weiterhin an den Beitr?gen zur Betreuung in Tageseinrichtungen orientieren.

Die reduzierte Beitragsstufe f?r bis zu 12,5 Std. betreute Kinder soll beibehalten werden.

Eine j?hrliche automatische Erh?hung der Elternbeitr?ge analog der j?hrlichen gesetzlich festgelegten Anpassung der Kindpauschalen soll es nicht mehr geben, um die Effizienz bei der Bearbeitung der Elternbeitr?ge zu erh?hen. F?r die drei genannten Betreuungsarten soll weiterhin unabh?ngig vom durch das Land NRW beitragsfrei gestellten letzten Kindergartenjahr eine sozial gestaffelte Geschwisterkinderm??igung gelten. Die bisherige Regelung, dass bei mehreren gleichzeitig betreuten Kindern einer Familie die Einkommens-Einstufung dieser Familie um eine Einkommensgruppe herabgestuft wird, soll bestehen bleiben, das dritte und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind beitragsbefreit sein.

Die soziale Staffelung der Elternbeitr?ge soll verst?rkt werden, Einkommen bis zu einer H?he von rund 65.000,00 Euro entlastet, dar?ber liegende Einkommen st?rker herangezogen werden. Bei den h?heren Einkommen muss ber?cksichtigt werden, dass hier die steuerlichen M?glichkeiten, Kinderbetreuungskosten abzusetzen, st?rker greifen.

Eine Modellrechnung mit der neuen Tabelle auf der Basis des letzten Kindergartenjahres ergibt eine geringe Abweichung zum Vorjahresergebnis. Das j?hrliche Rechnungsergebnis ver?ndert sich jeweils aufgrund der wechselnden Einkommensverh?ltnisse und Kinderzahlen und kann daher erst im Nachhinein genau beziffert werden.

Eine Anpassung der Elternbeitr?ge an die allgemeine Teuerungsrate soll fr?hestens wieder in 5 Jahren stattfinden, die Tabelle in der Anlage? bis dahin gelten.


Beschlussvorschlag:

Die von der Verwaltung vorgeschlagene ?nderung der Satzung der Elternbeitr?ge f?r Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS wird beschlossen.


 

 

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Die B?rgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

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