Betreff
Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen am 07.06.2018 (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Vorlage
082/2018
Aktenzeichen
3 Bc
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen hat zu der am 07.06.2018 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

 

Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:

 

 

1.   Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, der Lageberichte der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.

 

Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor.

 

Die Bilanz der AVU AG zum 31.12.2017 schließt wie folgt ab:

 

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva [in T €]                                               270.563 T €

(Vorjahr 272.475 T €

darin gezeichnetes Kapital                                                                                            36.864 T €

(Vorjahr 36.864  T €).

 

Die Gewinn - und Verlustrechnung der AVU AG für die Zeit vom 01.01. bis

31.12.2017 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von                   14.400 T €

aus (Vorjahr 14.400 T €).

 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2017 geprüft und anschließend

gebilligt.

Der Abschluss ist damit festgestellt.

Der Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie der

Konzernabschluss sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 in

elektronischer Fassung beigefügt. Auf Wunsch können sie zusätzlich in

Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 


 

2.      Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 14.400.000,00 € zur Zahlung einer Dividende von 1,00 € je Aktie auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.

 

 

3.      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

 

4.      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats

       für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
      
          Die Jahresabschlüsse tragen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

der mit der Prüfung beauftragten PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg. Es bestehen deshalb keine

       Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Entlastung

       zu erteilen.

 

 

5.      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und des Konzernabschlusses 2018 zu bestellen.

 

Da die ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen bereits am 07.06.2018 stattfindet, kann die planmäßige Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 05.07.2018 nicht abgewartet werden. Somit ist eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW durch die Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und ein Ratsmitglied erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr 1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg, oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen am 07.06.2018 den Vorschlägen des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen findet § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Anwendung.

 

Datum: 28.05.2018

 

 

 

 

                               gez. Schweinsberg                                                                                        gez. Flüshöh                                     1. Beigeordneter                                                                                Ratsmitglied

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, die von der Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 28.05.2018 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur ordentlichen Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen  07.06.2018 zu genehmigen.

 


Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die von der Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 28.05.2018 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur ordentlichen Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg