Sachverhalt:
A)
Bei der
Haushaltsstelle 03.02.01.531800 -
Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - sind für das
Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 81.600,00 € veranschlagt worden.
Dieser Betrag
unterteilt sich in 79.100,-€ OGS und 2.500,-€ Schule und Kultur.
Kalkulationsgrundlage war die gemeldete Kinderanzahl von Kindern ohne
Förderbedarf, Kinder mit Förderbedarf und Flüchtlingskinder der OGS Nordstadt,
sowie der städt. Eigenanteil der Stadt Schwelm für die OGS Nordstadt.
Kinder ohne Förderbedarf erhalten vom Land einen pro Kopf Zuschlag in
Höhe von 1.024,00 € pro gemeldetes Kind.
Kinder mit Förderbedarf und Flüchtlingskinder erhalten vom Land einen pro Kopf Zuschlag in Höhe von 2.064,00
€ pro gemeldetes Kind.
Die Stadt Schwelm hat einen Eigenanteil von 448,00 € pro gemeldetes Kind
zu zahlen.
Durch die Veränderung der Kinderzahlen ergeben sich somit auch
Veränderungen in den Beträgen, die an den Träger der Einrichtung ausgezahlt
werden. Nachfolgend ist die Veränderung der Kinderzahlen von der Etatplanung
bis zur endgültigen Zuschussfestlegung zum
Stichtag 10/2017 dargestellt.
OGS-Nordstadt |
Kinderzahl lt. Etat 2017/18 |
Kinderzahl lt. Antrag in 3/2017 (voraussichtlich) |
Kinderzahlen lt. Stichtagsmeldung 10/2017 (tatsächlich) |
Zuschuss v. Land pro Kopf |
48 |
43 |
32 |
Kinder m. sonderpäd. Förderung |
2 |
10 |
22 |
Flüchtlingskinder |
1 |
0 |
3 |
Eigenanteil d. Stadt p. Kopf |
51 |
53 |
57 |
Aufgrund der o.a. tatsächlich bezuschussten Kinderzahlen ergibt sich
folgende Summe aus der Zuwendung vom
Land
und dem städt. Anteil im Oktober 2017 (incl. Nachmeldung) 109.904,00
€
im Etat 2018 vorgesehen (OGS) 79.100,00 €
Überplanmäßige Mittel 30.804,00 €
B)
Bei der
Haushaltsstelle 03.02.06.531800 -
Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - sind für das
Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 148.800,00 € veranschlagt worden.
Dieser Betrag
unterteilt sich in 146.300,-€ OGS und 2.500,-€ Schule und Kultur.
Kalkulationsgrundlage war auch hier die gemeldete Kinderanzahl von
Kindern ohne Förderbedarf, Kinder mit Förderbedarf und Flüchtlingskinder der
OGS Ländchenweg, sowie den städt. Eigenanteil der Stadt Schwelm für die OGS
Ländchenweg.
Kinder ohne Förderbedarf erhalten von dem Land einen pro Kopf Zuschlag
in Höhe von 1.024,00 € pro gemeldetes Kind.
Kinder mit Förderbedarf und Flüchtlingskinder erhalten vom Land einen pro Kopf Zuschlag in Höhe von 2.064,00
€ pro gemeldetes Kind.
Hinzu kommt, dass die Stadt Schwelm einen Eigenanteil von 448 € pro
gemeldetes Kind zu zahlen hat.
Durch die Veränderung der Kinderzahlen ergeben sich somit auch
Veränderungen in den Beträgen, die an den Träger der Einrichtung ausgezahlt
werden. Nachfolgend ist die Veränderung der Kinderzahlen von der Etatplanung
bis zur endgültigen Zuschussfestlegung
zum Stichtag 10/2017 dargestellt.
OGS-Ländchenweg |
Kinderzahl lt. Etat 2017/18 |
Kinderzahl lt. Antrag in 3/2017 (voraussichtlich) |
Kinderzahlen lt. Stichtagsmeldung 10/2017 (tatsächlich) |
Zuschuss v. Land pro Kopf |
88 |
95 |
81 |
Kinder m. sonderpäd. Förderung |
6 |
5 |
13 |
Flüchtlingskinder |
0 |
0 |
3 |
Eigenanteil d. Stadt p. Kopf |
94 |
100 |
97 |
Aufgrund der o.a. tatsächlich bezuschussten Kinderzahlen ergibt sich
folgende Summe
aus der Zuwendung vom Land
und dem städt. Anteil im Oktober 2017 (incl. Nachmeldung) 159.424,00
€
im Etat 2018 vorgesehen (OGS) 146.300,00
€
Überplanmäßige Mittel 13.124,00 €
Beschlussvorschlag:
A)
Bei der
Haushaltsstelle 03.02.01.531800 - Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke
an übrige Bereiche - werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe
von 30.804,00 € für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt.
B)
Bei der
Haushaltsstelle 03.02.06.531800 - Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke
an übrige Bereiche - werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe
von 13.124,00 € für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt.
Die Deckung ist durch Mehrerträge/Einzahlungen bei der Haushaltsstelle
16.01.01.401300 - Gewerbesteuer - gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 03.02.01 03.02.06 |
Bezeichnung
Offene Ganztagsgrundschule Nordstadt Offene Ganztagsgrundschule Ländchenweg |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 43.928 |
Folgekosten |
|||
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
|
|||||||
nein |
|
|
||||||||
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge
bei 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer -
|
Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |