Betreff
Überplanm. Aufwendungen/Auszahlungen bei Haushaltsstelle 03.02.01.531800 – Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche, sowie bei der Haushaltsstelle 03.02.06.531800 – Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche
Vorlage
081/2018
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

A)     Bei der Haushaltsstelle 03.02.01.531800 - Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - sind für das Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 81.600,00 € veranschlagt worden.

Dieser Betrag unterteilt sich in 79.100,-€ OGS und 2.500,-€ Schule und Kultur.

 

Kalkulationsgrundlage war die gemeldete Kinderanzahl von Kindern ohne Förderbedarf, Kinder mit Förderbedarf und Flüchtlingskinder der OGS Nordstadt, sowie der städt. Eigenanteil der Stadt Schwelm für die OGS Nordstadt.

Kinder ohne Förderbedarf erhalten vom Land einen pro Kopf Zuschlag in Höhe von 1.024,00 € pro gemeldetes Kind.

Kinder mit Förderbedarf und Flüchtlingskinder erhalten vom Land einen pro Kopf Zuschlag in Höhe von 2.064,00 € pro gemeldetes Kind.

Die Stadt Schwelm hat einen Eigenanteil von 448,00 € pro gemeldetes Kind zu zahlen.

Durch die Veränderung der Kinderzahlen ergeben sich somit auch Veränderungen in den Beträgen, die an den Träger der Einrichtung ausgezahlt werden. Nachfolgend ist die Veränderung der Kinderzahlen von der Etatplanung bis zur endgültigen  Zuschussfestlegung zum Stichtag 10/2017 dargestellt.

 

 

OGS-Nordstadt

Kinderzahl lt. Etat 2017/18

Kinderzahl lt. Antrag in

3/2017

(voraussichtlich)

Kinderzahlen lt. Stichtagsmeldung 10/2017

(tatsächlich)

Zuschuss v. Land pro Kopf

48

43

32

Kinder m. sonderpäd. Förderung

2

10

22

Flüchtlingskinder

1

0

3

Eigenanteil d. Stadt p. Kopf

51

53

57

 

Aufgrund der o.a. tatsächlich bezuschussten Kinderzahlen ergibt sich folgende Summe  aus der Zuwendung vom Land

und dem städt. Anteil im Oktober 2017 (incl. Nachmeldung)                                     109.904,00 €

im Etat 2018 vorgesehen (OGS)                                                                                                               79.100,00 €

Überplanmäßige Mittel                                                                                                                               30.804,00 €

 

B)      Bei der Haushaltsstelle 03.02.06.531800 - Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - sind für das Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 148.800,00 € veranschlagt worden.

Dieser Betrag unterteilt sich in 146.300,-€ OGS und 2.500,-€ Schule und Kultur.

 

Kalkulationsgrundlage war auch hier die gemeldete Kinderanzahl von Kindern ohne Förderbedarf, Kinder mit Förderbedarf und Flüchtlingskinder der OGS Ländchenweg, sowie den städt. Eigenanteil der Stadt Schwelm für die OGS Ländchenweg.

Kinder ohne Förderbedarf erhalten von dem Land einen pro Kopf Zuschlag in Höhe von 1.024,00 € pro gemeldetes Kind.

Kinder mit Förderbedarf und Flüchtlingskinder erhalten vom Land einen pro Kopf Zuschlag in Höhe von 2.064,00 € pro gemeldetes Kind.

Hinzu kommt, dass die Stadt Schwelm einen Eigenanteil von 448 € pro gemeldetes Kind zu zahlen hat.

Durch die Veränderung der Kinderzahlen ergeben sich somit auch Veränderungen in den Beträgen, die an den Träger der Einrichtung ausgezahlt werden. Nachfolgend ist die Veränderung der Kinderzahlen von der Etatplanung bis zur endgültigen  Zuschussfestlegung zum Stichtag 10/2017 dargestellt.

 

OGS-Ländchenweg

Kinderzahl lt. Etat 2017/18

Kinderzahl lt. Antrag in

3/2017

(voraussichtlich)

Kinderzahlen lt. Stichtagsmeldung 10/2017

(tatsächlich)

Zuschuss v. Land pro Kopf

88

95

81

Kinder m. sonderpäd. Förderung

6

5

13

Flüchtlingskinder

0

0

3

Eigenanteil d. Stadt p. Kopf

94

100

97

 

Aufgrund der o.a. tatsächlich bezuschussten Kinderzahlen ergibt sich folgende Summe  aus der Zuwendung vom Land

und dem städt. Anteil im Oktober 2017 (incl. Nachmeldung)                                     159.424,00 €

im Etat 2018 vorgesehen (OGS)                                                                                                             146.300,00 €

Überplanmäßige Mittel                                                                                                                               13.124,00 €

 

 


Beschlussvorschlag:

A)     Bei der Haushaltsstelle 03.02.01.531800 - Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 30.804,00 € für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt.

B)      Bei der Haushaltsstelle 03.02.06.531800 - Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 13.124,00 € für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt.

Die Deckung ist durch Mehrerträge/Einzahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer - gewährleistet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

03.02.01

03.02.06

Bezeichnung

Offene Ganztagsgrundschule Nordstadt

Offene Ganztagsgrundschule Ländchenweg

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

43.928

Folgekosten

Im Etat enthalten:

 

 

ja

 

nein

 

Deckungsvorschlag:

Mehrerträge bei 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer -

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

                  gez. Schweinsberg