Betreff
Gesellschafterversammlung der EN - Agentur am 17.08.2007 (Genehmigung einer ) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW
Vorlage
131/2007
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 02.08.2007, hier eingegangen am 06.08.2007, hat die EN – Agentur zu der am 17.08. 2007 stattfindenden Gesellschafterversammlung eingeladen.

Die Sitzung wird als gemeinsame Sitzung mit dem Aufsichtsrat stattfinden.

 

 

Es soll folgende Tagesordnung behandelt werden:

 

TOP 1     Genehmigung des Protokolls der  Gesellschafterversammlung vom 19.12.2006

 

TOP 2     Jahresabschluss 2006 – Ergebnisse der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer

 

TOP 3     Feststellung des Jahresabschlusses 2006

                  

 

TOP 4     Entlastung der Geschäftsführung

                  

TOP 5     Entlastung des Aufsichtsrates

                  

TOP 6     Wirtschaftsförderung des Ennepe – Ruhr- Kreises; Zusammenarbeit mit den Städten des Kreises

 

 

TOP 7     Abgrenzung der Zuständigkeiten in der Wirtschaftsförderung zwischen dem Kreis und den Städten

                  

 

TOP 8     Aufgaben und Finanzierung der EN – Agentur ab 2008

 

TOP 9     Verschiedenes

 

 

Nach den verfügbaren Unterlagen und dem derzeitigen Informationsstand sollte der Vertreter der Stadt Schwelm in der Gesellschafterversammlung, Herr Dr. Steinrücke oder Vertreter,  ermächtigt werden, nach pflichtgemäßem Ermessen Entscheidungen zu treffen.

 

                  

Die Gesellschafterversammlung der EN – Agentur  findet bereits am 17.08.2007 statt.

 

Daher  kann die planmäßige Sitzung des  Rates der Stadt Schwelm nicht abgewartet werden.

Eine außerplanmäßige  Sitzung ist nicht möglich, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung  gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW durch den Hauptausschuss erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Bürgermeister Dr. Steinrücke oder Vertreter,  wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der EN – Agentur am 17.08.2007 die Stadt  Schwelm im Sinne der nachstehenden Darlegungen zu vertreten.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung  gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat  genehmigt die vom Hauptausschuss am 16.08.2007 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW zur Gesellschafterversammlung der EN – Agentur.