Sachverhalt:
In Ergänzung zu
Beschluss Nr. 2 der Beschlussvorlage 004/2018/1
(S. 5: „… soll die Verwaltung unter Beachtung des fortgeschriebenen SEP
und anderer Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Schulleitungen und der AWO EN
ein Konzept für alle Schwelmer Grundschulen entwickeln. Hierbei sind ein
möglicher Koalitionsvertrag und die darin enthaltenen Regelungen genauso zu
beachten wie die unbedingte Vermeidung von förderschädlichen Umsetzungen.“)
werden nachfolgend
- die Prognose der OGS-relevanten
Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2024/2025,
- deren möglichen zahlenmäßigen
Auswirkungen auf die OGS-Bedarfe an Schwelmer Grundschulen
- sowie die sich aus den politischen
Entscheidungsprozessen in NRW möglicherweise ergebenden
Bedarfsentwicklungen
zusammenfassend dargestellt.
Die sich aus diesen Prognosen ergebenden Bedarfe und notwendigen
Kapazitätsentwicklungen dienen als Grundlage für die Planung der zukünftigen,
räumlichen Infrastruktur in den Grundschulen.
Hinweis: Eine ausführlichere Fortschreibung des SEP erfolgt zur
gemeinsamen Sitzung JHA/SchA am 01.10.2018.
Geburtenzahlen:
Als Basis für die Prognose der SuS-Zahlen (SuS = Schülerinnen und
Schüler) werden wie auch im SEP die Geburtenzahlen einschließlich der in
Schwelm lebenden Seiteneinsteiger bezogen auf die jeweiligen Einschulungsjahre
dargestellt (Geburtenzeitraum 01.10. bis 30.09.).
Nach Rückgang der Geburtenzahlen bis zum Schuljahr 2019/20 auf knapp
unter 240 steigt die Zahl der Geburten bis zum Schuljahr 2023/2024 wieder um
rund 50 Geburten an. Ob der leichte Rückgang zum Schuljahr 2024/25
(Hochrechnung) bereits die allgemein erwartete Tendenzumkehr bedeutet, kann
heute noch nicht beurteilt werden.
Schulanfänger:
Aus den dargestellten Geburtenzahlen und unter Berücksichtigung der Ein-
und Auspendlerquoten aus Vorjahren ergibt sich nachfolgende Prognose der
SuS-Zahlen bis zum Schuljahr 2024/2025:
|
Schulanfänger
unter Berücksichtigung Quoten Ein- u. Auspendler |
|
|
|
|
Einschulung |
SEP 2016 |
Stand 04/2018 |
Differenz SEP zu Aktualisierung |
Zügigkeit bei 25 SuS |
Zügigkeit bei 27 SuS |
2017/18 |
250 |
249 |
-1 |
10 |
10 |
2018/19 |
234 |
240 |
6 |
10 |
9 |
2019/20 |
233 |
241 |
8 |
10 |
9 |
2020/21 |
234 |
253 |
19 |
11 |
10 |
2021/22 |
288 |
289 |
1 |
12 |
11 |
2022/23 |
288 |
276 |
-12 |
12 |
11 |
2023/24 |
keine |
290 |
12 |
11 |
|
2024/25 |
keine |
282* |
12 |
11 |
|
|
Summe Differenz |
22 |
|
|
*Hochrechnung
Die Prognose der SuS-Zahlen folgt im Wesentlichen dem Verlauf der oben
dargestellten Geburtenzahlen auf minimal höherem Niveau. Die Anzahl der SuS
steigt von voraussichtlich 240 im Schuljahr 2018/19 auf 290 im Schuljahr
2023/24. Zum Schuljahr 2024/25 wird ein leichter Rückgang erwartet.
Im Vergleich zum Schulentwicklungsplan 2016 zeigt sich damit im Zeitraum
der Schuljahre 2017/18 bis 2024/25 eine Steigerung um insgesamt 22 SuS in sechs
Jahrgängen. Eine Analyse der Entwicklung erfolgt zur eigentlichen
Fortschreibung des SEP.
In der Folge kann die maximale Zügigkeit von 11 Zügen pro Jahrgang bzw.
44 Zügen über alle Jahrgänge bis zum Schuljahr 2020/21 mit der aktuell
praktizierten Deckelung von 25 SuS/Eingangsklasse abgebildet werden, ab 2021/22
ist eine weiterhin auskömmliche Zügigkeit mit durchschnittlich 27
SuS/Eingangsklasse zu erreichen.
Somit kann die vorhandene Schulinfrastruktur bis zum Schuljahr 2024/25 im
Bereich der Grundschulen bezogen auf die Schülerzahl als weiterhin ausreichend
beurteilt werden. Dabei zeigt sich die Verteilung auf die vier Grundschulen
durch die Deckelung auf 25 SuS pro Eingangsklasse verbessert und die
Schülerzahlen insgesamt kalkulierbarer. Hiermit verbunden ist die Annahme, dass
sich die verbesserte Planbarkeit auch auf den OGS-Bereich überträgt.
Seiteneinsteiger
Primarbereich:
Festzustellen ist, dass die Dynamik im Bereich der Seiteneinsteiger im
Primabereich deutlich abgenommen hat. Im Vergleich der Schuljahre 2015/16 zu
2017/18 zeigt sich folgendes Bild:
|
Grundschule Nordstadt |
Grundschule Engelbertstr. |
Grundschule Ländchenweg |
Katholische Grundschule St. Marien |
Gesamt |
2015/16 |
21 |
17 |
20 |
13 |
71 |
2017/18 |
18 |
20 |
21 |
19 |
78 |
Die größte Veränderung im Jahreseckvergleich hat in der Kath. Grundschule
St. Marien mit einer Steigerung von sechs SuS zu verzeichnen. Die vermutliche
Ursache hierfür ist in der dort verzögert erfolgten Zuteilung zu finden.
Prognose für die OGS:
Mit dem Beschluss, im kommenden Schuljahr drei zusätzliche Gruppen in den
Grundschulen einzurichten, hat die Stadt Schwelm bereits auf die wachsende
Nachfrage reagiert.
Weitergehende Prognosen für den Bereich der OGS sind aufgrund seiner von
Individualität und Freiwilligkeit
geprägten Rahmenbedingungen und der hiermit zusammenhängenden Abhängigkeit vom
Elternwahlverhalten dem Grunde nach schwer zu treffen.
Dabei ist die Herleitung eines proportionalen Verhältnisses des
OGS-Bedarfs zu steigenden oder sinkenden Schülerzahlen aufgrund der genannten
Rahmenbedingungen ebenfalls nicht abschließend zuverlässig.
Auch die Auswirkungen aus einem voraussichtlich zukünftig eingeführten
Rechtsanspruch sind nicht abschließend absehbar.
Deshalb werden bei der nachstehenden Prognose die in der aktuellen
Diskussion vertretende Erwartung einer Verdoppelung des aktuellen Bedarfs bis
zum Jahr 2025 bei gleichzeitigem Erreichen einer mind. 50-prozentigen OGS-Quote
als mögliches strategisches Ziel zugrunde gelegt.
In der Folge kann modellhaft nachstehende Entwicklung angenommen werden:
Stand 04/2018 |
OGS Nordstadt |
OGS Engelbertstr. |
OGS Ländchenweg |
OGS St. Marien |
Gesamt |
Anzahl Gruppen
Schuljahr 2017/18 |
2 |
2 |
4 |
2 |
10 |
Anzahl Gruppen bei
Verdoppelung bis Schulj. 2024/25 |
4 |
4 |
8 |
4 |
20 |
Anzahl Gruppen*
bei Verdoppelung u. Berücksichtigung Steigerung SuS-Zahlen bis Schulj. 2024/25 |
5 |
5 |
9 |
5 |
24 |
*gerundet
Bei Eintreten dieser modellhaften Prognose würde sich sukzessive ein
Mehrbedarf über alle Schwelmer Grundschulen von bis zu 14 Gruppen im Vergleich
zum laufenden Schuljahr 2017/18 ergeben.
Hiermit würde eine Steigerung der OGS-Quote im Primarbereich von
- aktuell rd. 25% bzw. 30 % (bei 25 bzw.
30 SuS je Gruppe) bei rd. 1.000 SuS
- auf 53% bzw. 63% bei rd. 1.130 SuS im
Schuljahr 2024/25
erreicht.
Eine Berücksichtigung der mindestens übergangsweise steigenden
Schülerzahlen (voraussichtlich max. 15 Prozent im Eckvergleich Schuljahr
2017/18 zu 2023/24) ist hierbei bereits erfolgt.
Da im Bestand der vier Schwelmer Grundschulgebäude keine weiteren
Räumlichkeiten für die Erweiterung der OGSn zur Verfügung stehen, müssten die
zusätzlich notwendigen Gruppenräume (nach Prüfung im Einzelfall auch ergänzende
Räume für Küche/Mensa, etc.) baulich geschaffen werden. Chancen gemeinsamer
Nutzung der neu geschaffenen Räumlichkeiten durch Schule und OGS sollten dabei
berücksichtigt werden.
Um auf diese möglichen Entwicklungen und Anforderungen vorbereitet zu
sein, schlägt die Verwaltung mit dem formulierten Beschlusstext vor, bis zu den
Haushaltsberatungen 2019 ff. eine grundsätzliche Prüfung der
Realisierungs-möglichkeiten der zusätzlichen Raumbedarfe möglichst an den
jeweiligen Grundschulstandorten vorzunehmen und die hieraus entstehenden
Finanzbedarfe pauschalisiert zu benennen. Die hieraus entstehende Beschlusslage
schafft die Basis für die rechtzeitigen, detaillierten Planungen und sukzessive
Umsetzungen in den Folgejahren ab 2019. Jugendamt, Schul- und OGS-Leitungen
werden selbstverständlich im Prozess durchgehend beteiligt.
Die Arbeitsergebnisse aus den Beschlüssen dieser und der Vorlage
004/2018/1 werden auch bezüglich einer pauschalierten Folgekostenberechnung
zusammen-fassend dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss
beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig zu den Haushalts-beratungen 2019
grundsätzliche Lösungen zur perspektivisch notwendigen Kapazitätsentwicklung
der räumlichen Infrastruktur im Bereich OGS einschließlich der hiermit
verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten. Basis für die Planungen
ist die Annahme einer Verdoppelung der aktuellen OGS-Bedarfe bis zum Schuljahr
2024/2025.
Der Jugendhilfeausschuss
beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig zu den Haushalts-beratungen 2019
grundsätzliche Lösungen zur perspektivisch notwendigen Kapazitätsentwicklung
der räumlichen Infrastruktur im Bereich OGS einschließlich der hiermit
verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten. Basis für die Planungen
ist die Annahme einer Verdoppelung der aktuellen OGS-Bedarfe bis zum Schuljahr
2024/2025.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |