Betreff
Bedarfs- und Kapazitätsentwicklung OGS
Vorlage
070/2018
Aktenzeichen
FB 7 / To
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In Ergänzung zu Beschluss Nr. 2 der Beschlussvorlage 004/2018/1

 

(S. 5: „… soll die Verwaltung unter Beachtung des fortgeschriebenen SEP und anderer Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Schulleitungen und der AWO EN ein Konzept für alle Schwelmer Grundschulen entwickeln. Hierbei sind ein möglicher Koalitionsvertrag und die darin enthaltenen Regelungen genauso zu beachten wie die unbedingte Vermeidung von förderschädlichen Umsetzungen.“)

 

werden nachfolgend

 

  • die Prognose der OGS-relevanten Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2024/2025,
  • deren möglichen zahlenmäßigen Auswirkungen auf die OGS-Bedarfe an Schwelmer Grundschulen
  • sowie die sich aus den politischen Entscheidungsprozessen in NRW möglicherweise ergebenden Bedarfsentwicklungen

 

zusammenfassend dargestellt.

 

Die sich aus diesen Prognosen ergebenden Bedarfe und notwendigen Kapazitätsentwicklungen dienen als Grundlage für die Planung der zukünftigen, räumlichen Infrastruktur in den Grundschulen.

 

Hinweis: Eine ausführlichere Fortschreibung des SEP erfolgt zur gemeinsamen Sitzung JHA/SchA am 01.10.2018.

 

 

Geburtenzahlen:

Als Basis für die Prognose der SuS-Zahlen (SuS = Schülerinnen und Schüler) werden wie auch im SEP die Geburtenzahlen einschließlich der in Schwelm lebenden Seiteneinsteiger bezogen auf die jeweiligen Einschulungsjahre dargestellt (Geburtenzeitraum 01.10. bis 30.09.).

 


 

Nach Rückgang der Geburtenzahlen bis zum Schuljahr 2019/20 auf knapp unter 240 steigt die Zahl der Geburten bis zum Schuljahr 2023/2024 wieder um rund 50 Geburten an. Ob der leichte Rückgang zum Schuljahr 2024/25 (Hochrechnung) bereits die allgemein erwartete Tendenzumkehr bedeutet, kann heute noch nicht beurteilt werden.

 

 

Schulanfänger:

Aus den dargestellten Geburtenzahlen und unter Berücksichtigung der Ein- und Auspendlerquoten aus Vorjahren ergibt sich nachfolgende Prognose der SuS-Zahlen bis zum Schuljahr 2024/2025:

 

 

 

 

 

 

 

Schulanfänger unter Berücksichtigung Quoten Ein- u. Auspendler

 

 

 

Einschulung

SEP 2016

Stand 04/2018

Differenz SEP zu Aktualisierung

Zügigkeit bei 25 SuS

Zügigkeit bei 27 SuS

2017/18

250

249

-1

10

10

2018/19

234

240

6

10

9

2019/20

233

241

8

10

9

2020/21

234

253

19

11

10

2021/22

288

289

1

12

11

2022/23

288

276

-12

12

11

2023/24

keine

290

12

11

2024/25

keine

282*

12

11

 

Summe Differenz

22

 

 

*Hochrechnung

Die Prognose der SuS-Zahlen folgt im Wesentlichen dem Verlauf der oben dargestellten Geburtenzahlen auf minimal höherem Niveau. Die Anzahl der SuS steigt von voraussichtlich 240 im Schuljahr 2018/19 auf 290 im Schuljahr 2023/24. Zum Schuljahr 2024/25 wird ein leichter Rückgang erwartet.

Im Vergleich zum Schulentwicklungsplan 2016 zeigt sich damit im Zeitraum der Schuljahre 2017/18 bis 2024/25 eine Steigerung um insgesamt 22 SuS in sechs Jahrgängen. Eine Analyse der Entwicklung erfolgt zur eigentlichen Fortschreibung des SEP.

In der Folge kann die maximale Zügigkeit von 11 Zügen pro Jahrgang bzw. 44 Zügen über alle Jahrgänge bis zum Schuljahr 2020/21 mit der aktuell praktizierten Deckelung von 25 SuS/Eingangsklasse abgebildet werden, ab 2021/22 ist eine weiterhin auskömmliche Zügigkeit mit durchschnittlich 27 SuS/Eingangsklasse zu erreichen.

 

Somit kann die vorhandene Schulinfrastruktur bis zum Schuljahr 2024/25 im Bereich der Grundschulen bezogen auf die Schülerzahl als weiterhin ausreichend beurteilt werden. Dabei zeigt sich die Verteilung auf die vier Grundschulen durch die Deckelung auf 25 SuS pro Eingangsklasse verbessert und die Schülerzahlen insgesamt kalkulierbarer. Hiermit verbunden ist die Annahme, dass sich die verbesserte Planbarkeit auch auf den OGS-Bereich überträgt.

 

 

Seiteneinsteiger Primarbereich:

Festzustellen ist, dass die Dynamik im Bereich der Seiteneinsteiger im Primabereich deutlich abgenommen hat. Im Vergleich der Schuljahre 2015/16 zu 2017/18 zeigt sich folgendes Bild:

 

Grundschule Nordstadt

Grundschule Engelbertstr.

Grundschule Ländchenweg

Katholische Grundschule St. Marien

Gesamt

2015/16

21

17

20

13

71

2017/18

18

20

21

19

78

 

Die größte Veränderung im Jahreseckvergleich hat in der Kath. Grundschule St. Marien mit einer Steigerung von sechs SuS zu verzeichnen. Die vermutliche Ursache hierfür ist in der dort verzögert erfolgten Zuteilung zu finden.

 

 

Prognose für die OGS:

Mit dem Beschluss, im kommenden Schuljahr drei zusätzliche Gruppen in den Grundschulen einzurichten, hat die Stadt Schwelm bereits auf die wachsende Nachfrage reagiert.

 

Weitergehende Prognosen für den Bereich der OGS sind aufgrund seiner von Individualität und  Freiwilligkeit geprägten Rahmenbedingungen und der hiermit zusammenhängenden Abhängigkeit vom Elternwahlverhalten dem Grunde nach schwer zu treffen.

 

Dabei ist die Herleitung eines proportionalen Verhältnisses des OGS-Bedarfs zu steigenden oder sinkenden Schülerzahlen aufgrund der genannten Rahmenbedingungen ebenfalls nicht abschließend zuverlässig.

 

Auch die Auswirkungen aus einem voraussichtlich zukünftig eingeführten Rechtsanspruch sind nicht abschließend absehbar.

 

Deshalb werden bei der nachstehenden Prognose die in der aktuellen Diskussion vertretende Erwartung einer Verdoppelung des aktuellen Bedarfs bis zum Jahr 2025 bei gleichzeitigem Erreichen einer mind. 50-prozentigen OGS-Quote als mögliches strategisches Ziel zugrunde gelegt.

 

In der Folge kann modellhaft nachstehende Entwicklung angenommen werden:

 

Stand 04/2018

OGS Nordstadt

OGS Engelbertstr.

OGS Ländchenweg

OGS

St. Marien

Gesamt

Anzahl Gruppen Schuljahr 2017/18

2

2

4

2

10

Anzahl Gruppen bei Verdoppelung bis Schulj. 2024/25

4

4

8

4

20

Anzahl Gruppen* bei Verdoppelung u. Berücksichtigung Steigerung SuS-Zahlen bis

Schulj. 2024/25

5

5

9

5

24

*gerundet 

Bei Eintreten dieser modellhaften Prognose würde sich sukzessive ein Mehrbedarf über alle Schwelmer Grundschulen von bis zu 14 Gruppen im Vergleich zum laufenden Schuljahr 2017/18 ergeben.

 

Hiermit würde eine Steigerung der OGS-Quote im Primarbereich von

  • aktuell rd. 25% bzw. 30 % (bei 25 bzw. 30 SuS je Gruppe) bei rd. 1.000 SuS
  • auf 53% bzw. 63% bei rd. 1.130 SuS im Schuljahr 2024/25

 erreicht.

 

Eine Berücksichtigung der mindestens übergangsweise steigenden Schülerzahlen (voraussichtlich max. 15 Prozent im Eckvergleich Schuljahr 2017/18 zu 2023/24) ist hierbei bereits erfolgt.

 

Da im Bestand der vier Schwelmer Grundschulgebäude keine weiteren Räumlichkeiten für die Erweiterung der OGSn zur Verfügung stehen, müssten die zusätzlich notwendigen Gruppenräume (nach Prüfung im Einzelfall auch ergänzende Räume für Küche/Mensa, etc.) baulich geschaffen werden. Chancen gemeinsamer Nutzung der neu geschaffenen Räumlichkeiten durch Schule und OGS sollten dabei berücksichtigt werden.

 

Um auf diese möglichen Entwicklungen und Anforderungen vorbereitet zu sein, schlägt die Verwaltung mit dem formulierten Beschlusstext vor, bis zu den Haushaltsberatungen 2019 ff. eine grundsätzliche Prüfung der Realisierungs-möglichkeiten der zusätzlichen Raumbedarfe möglichst an den jeweiligen Grundschulstandorten vorzunehmen und die hieraus entstehenden Finanzbedarfe pauschalisiert zu benennen. Die hieraus entstehende Beschlusslage schafft die Basis für die rechtzeitigen, detaillierten Planungen und sukzessive Umsetzungen in den Folgejahren ab 2019. Jugendamt, Schul- und OGS-Leitungen werden selbstverständlich im Prozess durchgehend beteiligt.

 

Die Arbeitsergebnisse aus den Beschlüssen dieser und der Vorlage 004/2018/1 werden auch bezüglich einer pauschalierten Folgekostenberechnung zusammen-fassend dargestellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig zu den Haushalts-beratungen 2019 grundsätzliche Lösungen zur perspektivisch notwendigen Kapazitätsentwicklung der räumlichen Infrastruktur im Bereich OGS einschließlich der hiermit verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten. Basis für die Planungen ist die Annahme einer Verdoppelung der aktuellen OGS-Bedarfe bis zum Schuljahr 2024/2025.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig zu den Haushalts-beratungen 2019 grundsätzliche Lösungen zur perspektivisch notwendigen Kapazitätsentwicklung der räumlichen Infrastruktur im Bereich OGS einschließlich der hiermit verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten. Basis für die Planungen ist die Annahme einer Verdoppelung der aktuellen OGS-Bedarfe bis zum Schuljahr 2024/2025.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann