Betreff
Vergabe von Sondermitteln nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Vorlage
069/2018
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach der Revision des Kinderbildungsgesetzes wurden zum Kindergartenjahr 2014/15 die Verteilung der Sondermittel festgelegt. Der Förderzeitraum endet mit dem Kindergartenjahr 2017/18 und muss für die weitere Förderperiode vom Jugendhilfeausschuss festgelegt werden. Hierbei geht es um die Einrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien mit Kindern haben.

In verschiedenen Arbeitskreisen und bei Fachtagungen zum Thema wurden Empfehlungen ausgesprochen, nach denen die Kriterien zur Verteilung der „Plus-Kitas“ festgelegt wurden, die dann in Schwelm auch Anwendung gefunden haben:

 

Stufe 1: einkommensabhängige Verteilung

 

Stufe 2: Verteilung nach Sprachstandsfeststellungsverfahren und Delfinerhebungen (steht nicht mehr zur Verfügung)

 

Eine Auswertung auf der Basis der Stufe 1 hat eine nur geringfügige Verteilung ergeben, wie im Jahr 2014. Es sind 16 Einrichtungen in die Auswertung eingeflossen. Zu der 17. liegen noch keine auswertbaren Daten vor, da sie den Betrieb noch nicht aufgenommen hat.

Die Mittel sollen insgesamt wieder 8 Einrichtungen zugesprochen werden von denen drei mit den am stärksten bildungsbenachteiligten Eltern sowohl PlusKiTa-Mittel als auch Sprachfördermittel erhalten. 5 Weitere Einrichtungen erhalten nur die Sprachfördermittel.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Verteilung der zusätzlichen Fördermittel „PlusKITA- und Sprachförderung“  lt. Kinderbildungsgesetz sollen ab Kindergartenjahr 2018/19 für die Einrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien haben, die zur Verfügung stehenden Kriterien angewendet werden.

 


 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

                  gez. Schweinsberg