Betreff
Ablauf der Amtszeit des 1. Beigeordneten
Vorlage
060/2018
Aktenzeichen
1.2 Rie
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gem. § 71 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) kann im Fall einer
Wiederwahl eines bisherigen Beigeordneten auf eine Ausschreibung der Stelle
verzichtet werden. Ist eine Wiederwahl gewünscht, darf diese frühestens sechs
und muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit des Beigeordneten erfolgen.
Daraus ergibt sich
folgender Zeitplan:
Heutige Sitzung:
Beschluss auf Verzicht der Ausschreibung
HA 13.09.2018: Vorlage Wiederwahl
Beschlussvorschlag:
Auf die
Ausschreibung der Stelle des 1. Beigeordneten wird verzichtet.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |