Sachverhalt:
Im Rahmen der
Darstellung der Sitzungsvorlage 018/2017 wurde umfassend über die Ausgestaltung
des Programms „Gute Schule 2020“ für 2017 und die Folgejahre berichtet.
Basierend auf dieser
Sitzungsvorlage wurden entsprechende Haushaltsmittel in den Etat 2018
aufgenommen.
Nunmehr haben sich
geringfügige Verschiebungen zwischen den konsumtiven und investiven Anteilen
innerhalb der einzelnen Maßnahmen für 2018
ergeben. Aus der beigefügten tabellarischen Anlage sind die Details ersichtlich.
Auf Basis dieser
Zusammenstellung wurde nunmehr der Kreditantrag für das Jahr 2018 bei der NRW
Bank für das Jahreskontingent in Höhe von 412.516 € gestellt. Nach
telefonischer Abstimmung kann Mitte Mai mit dem Geldeingang gerechnet werden.
Für das Jahr 2017
hat die Stadt Schwelm ebenfalls den Betrag von 412.516 € erhalten.
Von diesem Betrag
wurden in 2017 insgesamt 373.080,81 € verausgabt, so dass noch 39.435,19 €
verfügbar sind. Diese Mittel müssen daher in 2018 erneut bereitgestellt werden.
Im Rahmen der
Förderbestimmungen ist eine Verwendung im Folgejahr ausdrücklich zulässig.
Bezüglich der
Aufteilung auf die einzelnen Haushaltsstellen wird auch hier auf die
beigefügte Anlage verwiesen.
Die Verausgabungen
der Restmittel 2017 (u.a. Erwerb von Access Points und Power Switches für alle
Schulen, Fortsetzung LAN-Verkabelung) und Mittel 2018 erfolgen in Fortsetzung
bereits begonnener Maßnahmen bzw. in Vorbereitung der vereinbarten nächsten
Schritte in den Bereichen Digitalisierung und Bauen.
Insgesamt ist daher
die Bereitstellung über- bzw. außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 41.401,19 €
erforderlich. Die entsprechende Deckung ist im Beschlussvorschlag dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Darstellung der
finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus dem Sachverhalt.
Die
Bürgermeisterin
In
Vertretung
gez.
Schweinsberg
.
Beschlussvorschlag:
Für das
Haushaltsjahr 2018 werden folgende überplanmäßige Auszahlungen für das Programm
„Gute Schule 2020“ bewilligt:
Planungsstelle |
Bezeichnung |
Betrag € |
01.01.08/0269.783100 |
Beschaffung von Hardware "Gute Schule 2020" |
6.751,03 |
03.05.01/0269.783100 |
Schulausstattung "Gute Schule 2020" |
51,73 |
01.01.13/0269.785110 |
Hochbauinvestitionen Programm "Gute Schule 2020" |
25.598,43 |
|
Summe |
32.401,19 |
Die Deckung ist
durch Mehreinzahlungen bei den Haushaltsstellen 01.01.12/0120.682100 – Erlös
aus der Veräußerung von Grundstücken (unbebaut) in Höhe von 30.350 € und 05.03.01/0276.689100 – Rückzahlung
Mietkautionen, Genossenschaftsanteile in Höhe von 2.051,19 € sichergestellt.
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Ferner werden
folgende außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Programm „Gute
Schule 2020“ bewilligt:
Planungsstelle |
Bezeichnung |
Betrag € |
01.01.08.529106 |
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen "Gute Schule
2020" |
9.000,00 |
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Summe |
9.000,00 |
Die Deckung ist
wie folgt gewährleistet:
Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521506 –
Instandhaltung Grundstücke/bauliche Anlagen „Gute Schule 2020“ in Höhe von
2.000 € und Mehrerträge/-einzahlungen in Höhe von 7.000 € bei der
Haushaltsstelle 16.01.02.423101 – Schuldendiensthilfen vom Land „Gute Schule
2020“.