Betreff
Auftragserteilung ISEK und "Verkehrskonzept Innenstadt"
Vorlage
057/2018
Aktenzeichen
FB 6.1 / Li
Art
Berichtsvorlage

 

 

Sachverhalt:

 

Die innerstädtische Entwicklung der Stadt Schwelm steht vor großen Herausforderungen. Zum einen hat der Rat der Stadt Schwelm am 22.03.18 beschlossen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei das neue Rathaus inklusive einer Ladenzeile und entlang der Römerstraße ein neues Kulturzentrum (Städtische Musikschule, Stadtbücherei und Volkshochschule) errichtet werden sollen. Zum anderen werden durch die Entwicklung der „Neuen Mitte“ anspruchsvolle Handlungsfelder (u. a. Aufwertung der zukünftigen Rathaus-Umgebung, Attraktivierung der Fußgängerzone, Einbindung des Schwelm-Centers) aufgegriffen. Um diese Herausforderungen aufeinander abzustimmen und entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln, bedarf es eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK). Das ISEK stellt zudem die Fördergrundlage für den Erhalt von Finanzmitteln der Städtebauförderung dar.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung mit der SV 203/2016/4 am 30.05.2017 vom AUS beauftragt, in die Erarbeitung eines ISEK einzutreten. Durch den o. g. Ratsbeschluss vom 22.03.2018 kann die Zentralisierung der Verwaltung ausreichend definiert werden, um in Abstimmung mit den weiteren innerstädtischen Handlungsfeldern mit der Erarbeitung des ISEK zu beginnen.

 

Eine besondere Rolle im Rahmen des ISEK wird das Thema „Verkehr“ einnehmen. Die Verwaltung beabsichtigt insbesondere angesichts des Stellplatzbedarfs, der durch das neue Rathaus sowie das Kulturzentrum ausgelöst wird, eine Verkehrskonzeption für die Innenstadt zu erarbeiten. Der Stellplatzbedarf soll dabei vorwiegend durch Integration und Entwicklung vorhandener und ggf. neuer Stellplätze/Stellplatzanlagen in den Randlagen der Innenstadt/Kernstadt gedeckt werden. Unter anderem sind sowohl die bestehenden Parkhäuser „Schwelm-Center“, „Mühlenteichplatz“ und „Gerichtsstraße“ als auch die Errichtung potentieller Neubauten zum Beispiel im Bereich des Bahnhofs zu untersuchen. Auf die Errichtung einer Stellplatzanlage in unmittelbarer Nähe des Objekts soll nach dem bisherigen Stand der Erörterung verzichtet werden. Somit ist besonderer Wert auf die Verbindung der Stellplatz-Standorte mit der Innenstadt unter Einbindung und Entwicklung des ÖPNV und ggf. auf die Ergänzung durch innovative Konzepte (z. B. E-Mobilität) zu legen.

 

Im Zuge dessen sollen darüber hinaus Vorbereitungen für die Aufstellung einer Stellplatzsatzung für die Innenstadt getroffen werden. Durch eine weitergehende Zulassung der Stellplatzablösung kann die Bautätigkeit / bauliche Entwicklung in der Altstadt gefördert werden. Somit soll ein Verkehrskonzept Innenstadt auch die sich hieraus ergebenden Folgen und Handlungsnotwendigkeiten beschreiben – mithin auch Vorschläge für eine Verwendung von eingenommenen Stellplatzablösungen in einem Zeitraum von ca. 10 Jahren unterbreiten.

 

Die Erarbeitung des ISEK soll unter großer Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Angesichts dessen ist beabsichtigt, Bürgerwerkstätten und/oder ähnliche Veranstaltung durchzuführen, um die Konzepterstellung in einen transparenten und partizipativen Prozess einzubetten. Dabei soll auch die Möglichkeit berücksichtigt werden, konkrete Ergebnisse u. a. im Rahmen einer Frühjahrsmesse der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung der Stadt Schwelm – angestrebter Termin: 4. / 5. Mai 2019 – einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

 

Des Weiteren werden durch die so strukturierte Erarbeitung des ISEK zum einen der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.2.2016 ("Stadtentwicklung") und zum anderen der Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie SWG/BfS vom 16.11.2016 („Umgestaltung Bahnhofsumfeld“) aufgegriffen.

 

Es wird ebenfalls dem Wunsch mehrerer Fraktionen in der Ratssitzung am 22.03.2018 Rechnung getragen, die Notwendigkeit zur Errichtung einer Tiefgarage im Objekt ‚Rathaus und Ladenzeile‘ im Lichte eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts für die Innenstadt weiter zu erörtern. Auch in diesem Zusammenhang wurde auf eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung besonderer Wert gelegt.

 

 

Vergabeverfahren:

 

Wie bereits in der SV 203/2016/4 dargestellt, beabsichtigt die Verwaltung ein externes Planungsbüro mit der Erarbeitung des ISEK zu beauftragen. Bei der Auswahl des Fachbüros sollen neben der Honorarsumme Erfahrungswerte aus unterschiedlichen Themenfeldern als zentrale Entscheidungskriterien herangezogen werden. Diesbezüglich sollen die Planungsbüros nachweislich Referenzen in der Erstellung von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten, Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie der Bearbeitung von verkehrsplanerischen Themenstellungen aufzeigen.

 

Ergänzend beabsichtigt die Verwaltung ein Gremium einzurichten, welches die Auftragsvergabe durchführt. Es wird vorgeschlagen, das Gremium aus Vertretern der Verwaltung sowie dem Vorsitzenden des AUS und dessen Stellvertreter zu besetzen. Die Verwaltung hat bereits eine Auflistung mehrerer Fachbüros zusammengestellt, die den o. g. Kriterien entsprechen und welche zeitnah zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.

 

Nachdem eine rechtliche Beurteilung ergeben hat, dass im vorliegenden Fall ein förmliches Ausschreibungs-/Vergabeverfahren nicht durchzuführen ist, wird auch die förmliche Bestellung eines Auswahl- und Vergabegremiums nicht für erforderlich erachtet. Der AUS wird daher gebeten, mit der vorliegenden Vorlage auch die vorgeschlagene Besetzung dieses Gremiums  zu billigen.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

                  i. V.

gez. Schweinsberg