Sachverhalt:
Die
innerstädtische Entwicklung der Stadt Schwelm steht vor großen
Herausforderungen. Zum einen hat der Rat der Stadt Schwelm am 22.03.18
beschlossen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei das neue Rathaus
inklusive einer Ladenzeile und entlang der Römerstraße ein neues Kulturzentrum
(Städtische Musikschule, Stadtbücherei und Volkshochschule) errichtet werden
sollen. Zum anderen werden durch die Entwicklung der „Neuen Mitte“
anspruchsvolle Handlungsfelder (u. a. Aufwertung der zukünftigen
Rathaus-Umgebung, Attraktivierung der Fußgängerzone, Einbindung des
Schwelm-Centers) aufgegriffen. Um diese Herausforderungen aufeinander abzustimmen
und entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln, bedarf es eines Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK). Das ISEK stellt zudem die
Fördergrundlage für den Erhalt von Finanzmitteln der Städtebauförderung dar.
Vor diesem
Hintergrund wurde die Verwaltung mit der SV 203/2016/4 am 30.05.2017 vom AUS
beauftragt, in die Erarbeitung eines ISEK einzutreten. Durch den o. g.
Ratsbeschluss vom 22.03.2018 kann die Zentralisierung der Verwaltung
ausreichend definiert werden, um in Abstimmung mit den weiteren
innerstädtischen Handlungsfeldern mit der Erarbeitung des ISEK zu beginnen.
Eine
besondere Rolle im Rahmen des ISEK wird das Thema „Verkehr“ einnehmen. Die
Verwaltung beabsichtigt insbesondere angesichts des Stellplatzbedarfs, der
durch das neue Rathaus sowie das Kulturzentrum ausgelöst wird, eine
Verkehrskonzeption für die Innenstadt zu erarbeiten. Der Stellplatzbedarf soll
dabei vorwiegend durch Integration und Entwicklung vorhandener und ggf. neuer
Stellplätze/Stellplatzanlagen in den Randlagen der Innenstadt/Kernstadt gedeckt
werden. Unter anderem sind sowohl die bestehenden Parkhäuser „Schwelm-Center“,
„Mühlenteichplatz“ und „Gerichtsstraße“ als auch die Errichtung potentieller
Neubauten zum Beispiel im Bereich des Bahnhofs zu untersuchen. Auf die
Errichtung einer Stellplatzanlage in unmittelbarer Nähe des Objekts soll nach
dem bisherigen Stand der Erörterung verzichtet werden. Somit ist besonderer
Wert auf die Verbindung der Stellplatz-Standorte mit der Innenstadt unter
Einbindung und Entwicklung des ÖPNV und ggf. auf die Ergänzung durch innovative
Konzepte (z. B. E-Mobilität) zu legen.
Im Zuge
dessen sollen darüber hinaus Vorbereitungen für die Aufstellung einer
Stellplatzsatzung für die Innenstadt getroffen werden. Durch eine weitergehende
Zulassung der Stellplatzablösung kann die Bautätigkeit / bauliche Entwicklung
in der Altstadt gefördert werden. Somit soll ein Verkehrskonzept Innenstadt
auch die sich hieraus ergebenden Folgen und Handlungsnotwendigkeiten
beschreiben – mithin auch Vorschläge für eine Verwendung von eingenommenen
Stellplatzablösungen in einem Zeitraum von ca. 10 Jahren unterbreiten.
Die
Erarbeitung des ISEK soll unter großer Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.
Angesichts dessen ist beabsichtigt, Bürgerwerkstätten und/oder ähnliche
Veranstaltung durchzuführen, um die Konzepterstellung in einen transparenten
und partizipativen Prozess einzubetten. Dabei soll auch die Möglichkeit
berücksichtigt werden, konkrete Ergebnisse u. a. im Rahmen einer
Frühjahrsmesse der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung der
Stadt Schwelm – angestrebter Termin: 4. / 5. Mai 2019 – einer breiten
Öffentlichkeit vorzustellen.
Des Weiteren
werden durch die so strukturierte Erarbeitung des ISEK zum einen der Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.2.2016 ("Stadtentwicklung") und
zum anderen der Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie
SWG/BfS vom 16.11.2016 („Umgestaltung Bahnhofsumfeld“) aufgegriffen.
Es wird
ebenfalls dem Wunsch mehrerer Fraktionen in der Ratssitzung am 22.03.2018
Rechnung getragen, die Notwendigkeit zur Errichtung einer Tiefgarage im Objekt
‚Rathaus und Ladenzeile‘ im Lichte eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts für
die Innenstadt weiter zu erörtern. Auch in diesem Zusammenhang wurde auf eine
umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung besonderer Wert gelegt.
Vergabeverfahren:
Wie bereits
in der SV 203/2016/4 dargestellt, beabsichtigt die Verwaltung ein externes
Planungsbüro mit der Erarbeitung des ISEK zu beauftragen. Bei der Auswahl des
Fachbüros sollen neben der Honorarsumme Erfahrungswerte aus unterschiedlichen
Themenfeldern als zentrale Entscheidungskriterien herangezogen werden.
Diesbezüglich sollen die Planungsbüros nachweislich Referenzen in der
Erstellung von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten, Durchführung
von Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie der Bearbeitung von verkehrsplanerischen
Themenstellungen aufzeigen.
Ergänzend
beabsichtigt die Verwaltung ein Gremium einzurichten, welches die
Auftragsvergabe durchführt. Es wird vorgeschlagen, das Gremium aus Vertretern
der Verwaltung sowie dem Vorsitzenden des AUS und dessen Stellvertreter zu
besetzen. Die Verwaltung hat bereits eine Auflistung mehrerer Fachbüros
zusammengestellt, die den o. g. Kriterien entsprechen und welche zeitnah
zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Nachdem eine
rechtliche Beurteilung ergeben hat, dass im vorliegenden Fall ein förmliches
Ausschreibungs-/Vergabeverfahren nicht durchzuführen ist, wird auch die
förmliche Bestellung eines Auswahl- und Vergabegremiums nicht für erforderlich
erachtet. Der AUS wird daher gebeten, mit der vorliegenden Vorlage auch die
vorgeschlagene Besetzung dieses Gremiums
zu billigen.
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Die Bürgermeisterin i. V. gez. Schweinsberg |