Sachverhalt:
Nach § 9
der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2018 in Verbindung
mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
sind alle vom 1. Beigeordneten genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat
zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit
Sitzungsvorlage Nr. 031/2017 vom 28.02.2017 die Haushaltsüber-schreitungen für
das Haushaltsjahr 2016 – Zeitraum 22.03.16 bis zum 03.02.2017 –
und für das
Haushaltsjahr 2017 – Zeitraum 01.01.17 bis zum 03.02.17 – bekannt gegeben.
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00
€ (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2018)
werden dem Finanzausschuss und dem Rat in Listenform zur Kenntnis gegeben.
Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000,00 €
zusätzlich näher erläutert.
Ab dem 04.02.2017
wurden vom 1. Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 folgende
Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ |
Zeitraum |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2017 |
04.02.17-28.02.18 |
1.133.563,98 € |
165.381,73 € |
1.298.945,69 € |
Anlage 1 |
2018 |
01.01.18 28.02.18 |
17.672,47 € |
1.000,00 € |
18.672,47 € |
Anlage 2 |
Diese
vom 1. Beigeordneten für die
Haushaltsjahre 2017 und 2018 genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |