Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
044/2018
Aktenzeichen
3/La
Art
Berichtsvorlage

 

 

 

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2018 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom 1. Beigeordneten genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 031/2017 vom 28.02.2017 die Haushaltsüber-schreitungen für das Haushaltsjahr 2016 – Zeitraum 22.03.16 bis zum 03.02.2017 –

und für das Haushaltsjahr 2017 – Zeitraum 01.01.17 bis zum 03.02.17 – bekannt gegeben.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2018) werden dem Finanzausschuss und dem Rat in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000,00 € zusätzlich näher erläutert.

 

Ab dem 04.02.2017 wurden vom 1. Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 folgende Haushalts­über­schreitungen genehmigt:

 

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2017

04.02.17-28.02.18

1.133.563,98 €

165.381,73 €

1.298.945,69 €

Anlage 1

2018

01.01.18

28.02.18

17.672,47 €

1.000,00 €

18.672,47 €

Anlage 2

 

 

Diese vom 1. Beigeordneten  für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg