Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt
die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung folgender Ma?nahmen:
a.)
Auf dem
Grundst?ck ?Alte Brauerei? wird f?r die Zusammenf?hrung der
Verwaltungsstandorte gem?? des Fl?chen- und Raumprogramms (Stand Februar 2018)
ein Neubau mit einer Gesamtfl?che von rd. 11.210 qm Bruttogrundfl?che (BGF)
errichtet.
b.)
Im
ehemaligen Schulgeb?ude Linderhausen werden f?r die Unterbringung des
Zentralarchivs (rd. 875 qm BGF) die notwendigen baulichen Ma?nahmen umgesetzt.
c.)
Auf dem
Grundst?ck R?merstra?e 10 / Wilhelmsplatz wird f?r die Unterbringung der
st?dtischen Musikschule, der Stadtb?cherei sowie der Volkshochschule ein Neubau
mit einer Gesamtfl?che von rd. 2.430 qm BGF errichtet.
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt
die Verwaltung, nach Vorgabe des Arbeitskreises Zentralisierung ? analog
dem Auswahlverfahren
?Projektsteuerer ? unter Hinzuziehung der Kanzlei Baumeister und Partner sowie dem Projektsteuerer Assmann als Gesch?ft der laufenden Verwaltung in Bindung an den Beschluss dieses Gremiums das Vergabeverfahren ?Generalplanungsb?ro? durchzuf?hren und das Generalplanungsb?ro auszuw?hlen.
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt
die Verwaltung, die Bestandsgeb?ude ?Altes Kesselhaus? und ?Patrizierhaus?
attraktiv und nachhaltig zu entwickeln. Bei der Entwicklung des ?Alten
Kesselhauses? ist weiterhin das Ziel zu verfolgen, im Erdgeschoss einen
Gastronomiebetrieb anzusiedeln. Der Arbeitskreis Zentralisierung ist bei
der Entwicklung f?r die beiden Bestandsgeb?ude eng einzubinden.
- Die finanziellen Auswirkungen der
Beschlussvorschl?ge 1-4 sind im Etat 2019 ff abzubilden.
Sachverhalt
Mit der Vorlage Nr. 022/2017 wurde ?ber den Antrag der Fraktionen SPD,
CDU,? DIE B?RGER, B`90/Die Gr?nen sowie
der SWG/BfS in der Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 2.2.2017 beraten und
entschieden. Mit einstimmigem Beschluss wurde die Verwaltung unter anderem
beauftragt, in konkrete Gespr?che mit den potentiellen Erwerbern der
Liegenschaft ?Historische Brauerei? einzutreten und mit ihnen dar?ber zu
verhandeln, ob und unter welchen Rahmenbedingungen und zu welchen Kosten der
Stadt ausreichende Fl?chen zur Unterbringung einer zentralisierten Verwaltung
zur Verf?gung gestellt werden k?nnen.
Die Verwaltung
hatte darauf zu achten, dass
- m?glichst alle Bereiche einer
zentralisierten Verwaltung inklusive B?cherei auf dem Gel?nde der ?Historischen
Brauerei? untergebracht werden k?nnen
und
- weiterhin eine Einzelhandelsnutzung in
?berwiegenden Teilen des Erdgeschosses m?glich bleibt.
Die Begr?ndung
der antragstellenden Fraktionen f?r die Beauftragung der Verwaltung lautete wie
folgt:
?Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner
Sitzung am 26.1.2016 mit Mehrheit beschlossen, die Verwaltung der Stadt Schwelm
k?nftig am Standort der ehemaligen Gustav-Heinemann-Hauptschule zu
zentralisieren. Hiergegen richtet sich inzwischen ein B?rgerbegehren, das eine
zentralisierte Verwaltung am Standort der heutigen Verwaltungsgeb?ude in der
Moltkestra?e verorten m?chte. Die Diskussionen und Auseinandersetzungen um den
k?nftigen Sitz der Verwaltung haben in Politik, Verwaltung und B?rgerschaft der
Stadt zu Spannungen gef?hrt, die einer positiven Entwicklung Schwelms
hinderlich gegen?berstehen. Mit der Ank?ndigung der derzeitigen Eigent?mer der
Fl?che ?Historische Brauerei?, sich von der Liegenschaft zu trennen und diese
zu ver?u?ern, ergibt sich die Chance, ?ber eine Variante nachzudenken und zu
pr?fen, die Verwaltung auf dem Gel?nde der ehemaligen Brauerei zu
zentralisieren. Die antragstellenden Fraktionen greifen diese Entwicklung
entschlossen als M?glichkeit auf, eine ?Befriedung? in der Sache herbeizuf?hren.
Ziel der oben gestellten Antr?ge ist es, im Sinne eines klassischen
Kompromisses eine langfristig tragbare und f?r die Stadt positive L?sung zu
entwickeln, die eine Br?cke zwischen den derzeit verfestigten Positionen
darstellt und geeignet ist, die bestehenden Gr?ben in B?rgerschaft und Politik
zuzusch?tten?.
Die Entwicklung
bzgl. des Grundst?ckes ver?nderte sich dahingehend, dass f?r die Verwaltung im
April 2017 die M?glichkeit / Notwendigkeit entstand, dieses Grundst?ck f?r die
Realisierung des Projektes zu erwerben. Mit der Erg?nzungsvorlage Nr.
022/2017/1, die am 27.4.2017 im Rat beraten und entschieden wurde, erfolgte die
Zustimmung des Rates (namentliche Abstimmung mit 25 JA und 8 Nein-Stimmen) zum
von der Verwaltungsleitung am 27.4.2017 geschlossenen Notarvertrag. Mit der
Vorlage Nr. 115/2017, die in der Sitzung des Rates am 6.7.2017 beraten und -
teilweise modifiziert - mit gro?er Mehrheit beschlossen wurde, erfolgte durch
den Rat die Beauftragung der Verwaltung, nach Vorgabe des Arbeitskreises Zentralisierung
unter Hinzuziehung der Kanzlei Baumeister & Partner in den Sommerferien
einen Projektsteuerer f?r das Projekt ?Zentralisierung der Stadtverwaltung am
Standort Alte Brauerei? auszuw?hlen. Weiterhin wurde beschlossen, die
Baukostenobergrenze (d.h. ohne Ber?cksichtigung der Grundst?ckserwerbskosten)
auf 30 Millionen Euro inklusive der Errichtung von Einzelhandelsfl?chen
festzusetzen.
Das
anschlie?ende, durch die Kanzlei Baumeiester & Partner koordinierte /
rechtlich begleitete Vergabeverfahren, das gem?? Ratsbeschluss vom 6.7.2017 in
Abstimmung mit dem Arbeitskreis Zentralisierung durchgef?hrt und entschieden
wurde, hatte zum Ergebnis, dass das Unternehmen Assmann / Dortmund den Zuschlag
erhalten hat. Grundlage und Bestandteil dieses Verfahrens waren u.a. die
Informationen, dass das neue Rathausgeb?ude neben den R?umen f?r die
Stadtverwaltung auch Fl?chen f?r das Archiv und in den ?berwiegenden Teilen des
Erdgeschosses Fl?chen f?r eine Ladenpassage beinhalten soll. Die vorgesehene
Fl?che der Stadtverwaltung einschlie?lich der Musikschule, Volkshochschule und
Stadtb?cherei bel?uft sich auf ca. 8.900 qm Bruttogrundfl?che (BGF), die f?r
das Langzeitarchiv auf ca. 600 qm BGF. Daraus ergibt sich eine
Brutto-Gesamtfl?che von ca. 9.500 qm BGF. Diese Fl?chenangaben ergeben sich aus
den Vergabeunterlagen, die vom Arbeitskreis Zentralisierung gemeinsam mit der
Verwaltung abgestimmt wurden und Gegenstand des Auftrages an die Firma Assmann
wurden.
Ermittlung des Fl?chen- und Raumbedarfes
In einem sehr
zielorientierten, konstruktiven Prozess mit den Nutzerinnen/Nutzern
(Fachbereichsleitungen, Leitungen der VHS, Musikschule und Stadtb?cherei) wurde
von der Firma Assmann bis Mitte Dezember 2017 der Fl?chen- und Raumbedarf
ermittelt.
Grundlage f?r
diesen Prozess waren die vorgenannten Vorgaben hinsichtlich der Gesamtfl?che.
Zudem wurde ein Anforderungsraumbuch erstellt. Dieses Raumbuch beinhaltet neben
den Fl?chenoptimierungen auf Basis der Fachlichkeit auch Empfehlungen zu
organisatorischen Notwendigkeiten der Firma Assmann.
Weiterhin wurde
die Firma Assmann noch vor den Weihnachtsfeiertagen 2017 beauftragt, bis zur
Sitzung des Arbeitskreises Zentralisierung am 11.1.2018 eine Machbarkeitsstudie
/ Baumassenstudie durchzuf?hren. Grundlage dieser Studie war die ermittelte
vorgenannte Fl?che von rd. 9.500 qm BGF. Zudem wurden rd. 2.500 qm BGF f?r die
geplante ?Ladenpassage? sowie rd. 2.800 qm BGF f?r eine Tiefgaragenebene
ber?cksichtigt. Insgesamt demnach rd. 14.800 qm BGF. Der im Vorfeld anvisierte
maximale Fl?chenbedarf wurde demnach nicht ?berschritten.
Kostenrahmen
Die von der
Politik vorgegebene Baukostenobergrenze f?r das Projekt bel?uft sich auf
30.000.000 ?. Bestandteil ist der Neubau eines Rathauses, einer Ladenpassage
und einer Tiefgarage (1 Ebene).? Basierend
auf dem ermittelten Fl?chenbedarf hat sich ein von der Firma Assmann
ermittelter Kostenumfang in H?he von 29.900.000 ? ergeben (Stand Januar 2018).
Die im Vorfeld festgesetzte Baukostenobergrenze wurde demnach nicht
?berschritten.
Entwicklung seit Januar 2018
Die vorstehend
beschriebenen Ergebnisse wurden den Mitgliedern des Arbeitskreises
Zentralisierung in seiner Sitzung am 11.1.2018 vorgestellt. Erg?nzend wurden
den Fraktionen von der Verwaltung am 19.1.2018 weitere Informationen zur
Verf?gung gestellt, um eine Entscheidungsfindung durch die Politik zu
unterst?tzen. Das Ergebnis der fraktions?bergreifenden Gespr?che wurde der
Verwaltung am 25.1.2018 ?bermittelt. Hieraus haben sich f?r die Verwaltung
weitere Arbeitsauftr?ge ergeben, verbunden mit dem Wunsch der Politik, in der
Sitzung des Rates am 22.3.2018 die entsprechenden Beschl?sse f?r das
Gesamtprojekt fassen zu k?nnen.
Hintergrund f?r
diese Arbeitsauftr?ge sind Fragestellungen aus den Fraktionen, die sich im
weiteren Projektverlauf auf der Grundlage der vorgenannten Ergebnisse ergeben
haben. Insbesondere unter den Gesichtspunkten Kostenbegrenzung und Reduzierung
des notwendigen Bauk?rpers lag der Schwerpunkt der Arbeitsauftr?ge darin,
weitere m?gliche Varianten der Unterbringung f?r die Archivfl?chen, die
Musikschule, die Volkshochschule und die Stadtb?cherei zu pr?fen.
Die Verwaltung
hat die Firma Assmann beauftragt, diese Varianten auf der Grundlage des
ermittelten Fl?chen- und Raumbedarfs zu pr?fen. Hierf?r war es u.a. notwendig,
die bisher ermittelten Ergebnisse entsprechend zu strukturieren. Hierzu
geh?rten u.a. folgende Punkte:
-????????????? Aufteilung des
Gesamt-Raumprogramms (Stand Januar 2018)
-????????????? eine grobe Bestandsbeurteilung der
Alternativstandorte (Lindenbergstra?e,
R?merstra?e
10)
-????????????? ein
grober Fl?chenabgleich (m?gliche Belegungsplanung der Bestandgeb?ude in
Linderhausen und auf dem Grundst?ck R?merstra?e 10) sowie die
-????????????? Ermittlung
eines Kostenrahmens f?r die dann drei Standorte (Brauereigel?nde, Linderhausen
und R?merstra?e)
Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass das Objekt Linderhausen (ehemalige Grundschule) in Teilen
(?Anbau? / Klassentrakt) geeignet ist, die vorgesehenen Archivfl?chen
vollst?ndig aufzunehmen. Es handelt sich um die Fl?chen, die nach dem Auszug
des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) aus den Schulungsr?umen frei werden. Der
Betrieb des Kindergartens bzw. der Feuerwehr ist hiervon nicht betroffen.
Weiterhin wurde
gepr?ft und festgestellt, dass es im st?dtischen Objekt R?merstra?e 10, in dem
bis zum 30.11.2017 das Blaue Kreuz Deutschland e.V. seinen Betrieb hatte,
grunds?tzlich nicht m?glich ist, den festgestellten Fl?chen- und Raumbedarf f?r
die Musikschule, Volkshochschule und Stadtb?cherei abzubilden. Ein Anbau am
Bestandsgeb?ude w?re notwendig. Durch die notwendige Kernsanierung des nicht
unter Denkmalschutz stehenden Geb?udes sowie des notwendigen Anbaus w?rden
Investitionskosten in einem erheblichen Umfang entstehen. Eine wirtschaftliche
und nachhaltige L?sung im Bestand ist demnach nicht realisierbar. Das
Grundst?ck ist aber grunds?tzlich geeignet, dort einen funktionalen,
wirtschaftlichen und attraktiven Neubau zu errichten, in dem Musikschule,
Volkshochschule und Stadtb?cherei untergebracht werden k?nnen. Bereits im
Herbst 2017 wurde vor dem Hintergrund der K?ndigung des Nutzungsvertrages durch
das Blaue Kreuz e.V. von der Verwaltung der Kontakt zu den Nutzern gesucht, um
?ber eine Fortsetzung der fr?her dort geleisteten Jugendarbeit an anderer
Stelle im Stadtgebiet zu sprechen. Aktuell gibt es hierzu noch keine neuen Erkenntnisse.
Die Umsetzung der
beiden vorgenannten Varianten (Linderhausen und Grundst?ck R?merstra?e /
Wilhelmplatz) f?hrt dazu, die bisher passende, aber sicherlich ?ausgereizte?
Fl?chenbilanz am Standort ?Alte Brauerei? zu entspannen. Jede Ma?nahme, die zu
einer? Fl?chenreduzierung? am Standort ?Alte Brauerei? f?hrt, ist ebenso
als ?Entspannung? in Bezug auf die dann m?glichen Gestaltungsm?glichkeiten des
Neubaus zu sehen.
Die vorstehenden
Ergebnisse wurden den Mitgliedern des Arbeitskreises Zentralisierung sowie den
Fraktionsvorsitzenden am 6.3.2018 von der Firma Assmann und der Verwaltung
vorgestellt. Auch unter Ber?cksichtigung des Votums aus der Sitzung des
Arbeitskreises schl?gt die Verwaltung dem Rat der Stadt Schwelm die weitere
Umsetzung des Projektes ?Zentralisierung der Verwaltung? wie folgt vor:
?
Auf dem Grundst?ck ?Alte Brauerei? wird f?r
die Zusammenf?hrung der Verwaltungsstandorte gem?? der Ermittlung des Fl?chen-
und Raumprogramms (Stand Februar 2018) ein Neubau mit einer Gesamtfl?che von
rd. 11.210 qm BGF errichtet. Die Gesamtfl?che ergibt sich wie folgt:
Verwaltung =?????????????????? rd.
6.310 qm BGF
Ladenpassage =????????????????????????????? rd. 2.500 qm BGF
Tiefgarage =???????????????????? rd.
2.400 qm BGF (1 Ebene mit 80 Stellpl?tzen)
?
Im ehemaligen Schulgeb?ude Linderhausen
werden f?r die Unterbringung des Zentralarchivs (rd. 875 qm BGF) die
notwendigen baulichen Ma?nahmen umgesetzt.
?
Auf dem Grundst?ck R?merstra?e 10 /
Wilhelmsplatz wird f?r die Unterbringung der Musikschule, der Stadtb?cherei
sowie der VHS ein Neubau mit einer Gesamtfl?che von rd. 2.430 qm BGF errichtet.
Die Umsetzung der vorgenannten Ma?nahmen f?hrt auf dem Grundst?ck der
ehemaligen Brauerei zu einer Verringerung der BGF von urspr?nglich rd. 14.020
qm auf rd. 11.210 qm. Zusammen mit der Fl?che von rd. 875 qm BGF in Linderhausen
sowie dem Neubau auf dem Grundst?ck R?merstra?e 10 / Wilhelmsplatz in H?he von
rd. 2.430 qm ergibt sich eine Gesamtfl?che von rd. 14.515 qm BGF. Dies
entspricht einer Reduzierung von rd. 300 qm BGF gegen?ber der bereits oben
dargestellten rd. 14.800 qm BGF der ?Ursprungsvariante?. Geringf?gige
?nderungen, die sich im Laufe des Planungsprozesses ergeben k?nnen, sind nicht
auszuschlie?en.
Die
Gesamt-Investitionskosten f?r die Umsetzung dieser Ma?nahmen belaufen sich nach
Berechnungen des Projektsteuerers Assmann auf insgesamt rd. 29.480.000 ?,
demnach rd. 500.000 ? unter der beschlossenen Baukostenobergrenze von
30.000.000 ?.
Stellpl?tze
Wie bereits
dargestellt, wird im Neubau auf dem Grundst?ck ?Alte Brauerei? eine
Tiefgaragenebene mit 80 Stellpl?tzen errichtet. Mit weiteren ggf. f?r dieses
Projekt abzubildenden Stellpl?tzen werden sich die Arbeitsgremien / Fraktionen
im 1. Halbjahr 2018 befassen. Der ebenfalls f?r diesen Zeitraum geplante Beginn
des Projektes ?Integriertes Stadtentwicklungskonzept? (ISEK) bietet zudem die
M?glichkeit, im Rahmen eines ?Verkehrskonzeptes Innenstadt? die Bedarfe der
unterschiedlichen Nutzergruppen zu ermitteln und in einem ?Stellplatzkonzept?
f?r die Innenstadt darzustellen. Selbstverst?ndlich sollen hier auch die Handlungsm?glichkeiten
der erwarteten ?BauO 2018? ber?cksichtigt werden.
Einzelhandelsfl?chen im Neubau
Die Verwaltung
hat seit geraumer Zeit Kontakt zu m?glichen Mietinteressenten.? Nach der Beschlussfassung des Rates ist es
notwendig, die Interessenten rechtsverbindlich zu kontaktieren. Dies auch vor
dem Hintergrund, dass im Planungsprozess insbesondere die Planung der
technischen Geb?udeausstattung sehr relevant ist und zeitnah erfolgen muss. Das
Generalplanungsb?ro wird u.a. den Auftrag erhalten, eine ?attraktive?
Erdgeschossnutzung zu realisieren (Thematik ?Schaufensterattraktivit?t?). Hier
sollen auch die bisherigen ?berlegungen bzgl. der Sichtachsen (Bezug zu
Einzelhandelsnutzung) aufgegriffen werden.
Bebauungsplan
Das
Aufstellungsverfahren zum B-Plan Nr. 103, ?Rathaus Neue-Mitte? wird vom
zust?ndigen Fachbereich Planen und Bauen betreut. Das Verfahren kann
grunds?tzlich zeitgleich unter Einbindung des Ausschusses f?r Umwelt und
Stadtentwicklung (AUS) mit den Arbeiten des Generalplanungsb?ros durchgef?hrt
werden.
Bestandsgeb?ude
Hinsichtlich der
Nutzung der Bestandsgeb?ude (?Patrizierhaus? und ?Kesselhaus?) besteht von
Politik und Verwaltung weiterhin die Absicht, im Erdgeschoss des ?Kesselhauses?
eine Gastronomie zu verorten. Um eine ganzheitliche Entwicklung dieses Geb?udes
(einschl. m?glichem Wohnungsbau ab dem 1.OG im ?Kesselhaus?) zu gew?hrleisten,
wird die Verwaltung unter enger Beteiligung des Arbeitskreises Zentralisierung
und weiterer zust?ndiger politischer Gremien eine f?r die Stadt attraktive und
nachhaltige L?sung f?r beide Bestandsgeb?ude suchen.
Weiteres Vorgehen nach der Beschlussfassung
des? Rates am 22.3.2018
Im Rahmen des mit
der Firma Assmann abgeschlossenen Projektsteuerungsvertrages erfolgt im
n?chsten Schritt die Durchf?hrung eines Vergabeverfahrens f?r die Suche nach
einem Generalplanungsb?ro. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass dieses
Verfahren noch im April 2018 gestartet werden kann. Analog zum Verfahren,
welches bei der Suche nach einem Projektsteuerer im Jahr 2017 durchgef?hrt
wurde (sh. auch? Beschlussfassung zur
Vorlage Nr. 115/2017 / Ratssitzung am 6.7.2017), empfiehlt die Verwaltung, dass
der Rat der Stadt Schwelm auch in diesem Fall die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren
nach Vorgabe des Arbeitskreises Zentralisierung unter Hinzuziehung der Kanzlei
Baumeister und Partner sowie der Firma Assmann als Gesch?ft der laufenden
Verwaltung in Bindung an den Beschluss dieses Gremiums durchzuf?hren und das
Generalplanungsb?ro auszuw?hlen.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass die richtungs- und wegweisenden Beschl?sse des Rates
der Stadt Schwelm f?r dieses so bedeutsame Projekt weiter umgesetzt werden
k?nnen. Politik und Verwaltung k?nnen dem weiteren Projektfortschritt weiterhin
positiv gegen?berstehen und den B?rgerinnen und B?rgern dieser Stadt kurz- bis
mittelfristig eine attraktive Weiterentwicklung der gesamten Innenstadt
darstellen.
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Die B?rgermeisterin
gez. Grollmann |
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