Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
126/2007
Aktenzeichen
FB 3/ Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 7 der Haushaltssatzung 2007 der Stadt Schwelm in Verbindung mit § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen, die über einem Betrag von 500,00 € liegen, dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

In der Zeit vom 01.01.2007 bis zum 06.08.2007 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2007 die in der als Anlage beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Die Haushaltsüberschreitungen sind durch Mehreinnahmen und Minderausgaben an anderer Stelle gedeckt.  


Beschlussvorschlag:

Die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2007 in der Zeit vom 01.01.2007 bis zum 06.08.2007 im Verwaltungshaushalt in Höhe von 28.050,99 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 30.955,48 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen, werden zur Kenntnis genommen.


Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen (1 Seite)