Betreff
Schließung und Entwidmung einer Friedhofsfläche
Vorlage
028/2018
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

 

 

Sachverhalt:

Das Grundstück Flur 15, Flurstück 63 mit insgesamt rd. 22.300 m² wurde im Jahr 1956 als Friedhofserweiterungsfläche erworben. Ein Teilbereich von rd. 12.300 m² wurde als Friedhofsfläche hergerichtet und belegt. Der Bereich umfasst die Grabfelder 55 bis 60. Das verbliebene Teilstück von rd. 10.000 m² wurde seither als Erweiterungsfläche geführt.

Die Lage ist in der als Anlage 3 beigefügten Übersicht des städtischen und evangelischen Friedhofs Oehde ersichtlich.

 

Ein im Jahr 2002 erstelltes geologisch-bodenkundliches Gutachten hat ergeben, dass die nicht genutzte Fläche insbesondere für Sargbestattungen nicht geeignet ist.

Aufgrund der aktuellen Belegungssituation des städtischen Friedhofs und der langfristigen Prognosebetrachtung im Rahmen der Friedhofsentwicklungsplanung sind im „Kernbereich“ ausreichende Flächen für Sarg- und Urnenbestattungen vorhanden. Die bisher nicht genutzte Erweiterungsfläche wird künftig nicht benötigt. Durch die Schließung und Entwidmung kann die Fläche einer anderweitigen Nutzung oder Vermarktung zugeführt werden.

 

Nach § 2 der TBS-Unternehmenssatzung ist die Funktion des Friedhofsträgers für die städtischen Friedhöfe auf die TBS übertragen, folglich entscheidet der Verwaltungsrat der TBS über die Schließung und Entwidmung von städtischen Friedhöfen.

 

Rechtsgrundlage für die Schließung und Entwidmung von Friedhöfen und Teilen davon ist § 17 der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Schwelm in Verbindung mit § 3 des Bestattungsgesetzes NRW, jeweils in der aktuell geltenden Fassung.

 

Die Schließung eines Friedhofes bzw. Friedhofsteils ist der Entwidmung vorgeschaltet. Hierdurch wird sichergestellt, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt keine weiteren Bestattungen mehr möglich sind, wobei die Funktion des Friedhofs bzw. des Friedhofsteils erhalten bleibt, bis alle Ruhezeiten und Nutzungsrechte abgelaufen sind.

 

Im nächsten Schritt erfolgt die Entwidmung, durch die der Friedhof / Friedhofsteil seine Funktion verliert.

Im Falle der nicht genutzten Teilfläche aus Flur 15, Nr. 63, sind keine Ruhe- bzw. Nutzungszeiten einzuhalten; die Schließung und Entwidmung kann in einem Schritt erfolgen.

 

In § 17 der Friedhofssatzung ist geregelt, dass die Schließung und Entwidmung öffentlich bekanntzugeben sind. Dies erfolgt durch den Erlass einer Allgemeinverfügung nach den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Ein Entwurf ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

Die im als Anlage 1 beigefügten Plan gekennzeichnete Erweiterungsfläche des städtischen Friedhofs Schwelm Oehde wird zum 01.07.2018 geschlossen und entwidmet.


 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke